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DGAP-HV: centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2022 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2022 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

23.05.2022 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


centrotherm international AG Blaubeuren ISIN DE000A1TNMM9
ISIN DE000A1TNMN7
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung am Dienstag, den 05. Juli 2022, um 14:00 Uhr, ein. Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) in den Geschäftsräumen der centrotherm international AG, Württemberger Str. 31, in 89143 Blaubeuren, statt. Dies ist zugleich der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes.

Die Hauptversammlung wird auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in seiner jeweils maßgeblichen Fassung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und unter der Internetadresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.

Nähere Bestimmungen und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung, der Ausübung des Stimmrechts und zu weiteren hauptversammlungsbezogenen Rechten der Aktionäre sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

I. Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts für die centrotherm international AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung von Ziff. 12.1 der Satzung (Vergütung) zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde letztmalig im Jahr 2014 angepasst. Durch die Einführung von Sitzungsgeldern soll die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aufwandsgerechter gestaltet werden. Gleichzeitig soll durch eine Herabsetzung der jährlichen pauschalen Vergütung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sowie in einem oder mehreren Ausschüssen der Gesamtaufwand für die Mitglieder des Aufsichtsrats weiterhin maßvoll ausgestaltet sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Ziff. 12.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„12.1

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine jährliche pauschale Vergütung in Höhe von EUR 26.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen wird zusätzlich pauschal mit EUR 8.000 für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit honoriert. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000 für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats sowie Sitzungen eines Ausschusses, dessen Mitglied es ist, als Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz. Mehrere Sitzungen (unabhängig davon, ob es sich um Sitzungen des Aufsichtsrats oder um Sitzungen der Ausschüsse handelt), die am selben Tag stattfinden, werden nicht mehrfach vergütet. Die Teilnahme an einer kurzen fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung zu Einzelfragen gilt nicht als Sitzungsteilnahme.“

b)

Mit Wirksamkeit der Änderung von Ziff. 12.1 der Satzung findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals für das am 01. Januar 2023 beginnende Geschäftsjahr Anwendung. Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 finden die Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung entsprechend dem Inhalt der bisherigen Satzungsregeln Anwendung.

6.

Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

Einzelne Regelungen im Hinblick auf die innere Ordnung des Aufsichtsrats erscheinen nicht mehr zeitgemäß und sollen modernisiert bzw. flexibilisiert werden. Durch die nachfolgend im Einzelnen vorgeschlagenen Änderungen in Ziff. 10 der Satzung sollen durch Nutzung aktuell gebräuchlicher elektronischer Kommunikationsmittel die Einberufung zu Aufsichtsratssitzungen sowie die Vornahme von Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen erleichtert werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit einer telegrafischen Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen gestrichen werden.

Darüber hinaus soll durch Änderung von Ziff. 13.2 der Satzung klargestellt werden, dass für die Einberufungsfrist die gesetzlichen Bestimmungen gelten, um auch bei etwaigen Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Einberufungsfrist ein Abweichen zur Satzung zu vermeiden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Ziff. 10.1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens sieben Tagen schriftlich, per Telefax oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere E-Mail) einberufen.“

b)

Ziff. 10.2 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen auf Anordnung des Vorsitzenden auch durch mündliche, fernmündliche, schriftliche, durch Telefax oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere E-Mail) übermittelte Stimmabgaben zulässig.“

c)

Ziff. 13.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„13.2 Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.“

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569 ff.), geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht vom 22. Dezember 2020, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I, Seite 3328 ff., zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021, BGBl. I 2021, S. 4147 („COVID-19-Gesetz“), eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen bis zum 31. August 2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie sowie zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der centrotherm international AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung in 2022 gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen sowie die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung zu ermöglichen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort dieser Versammlung anwesend zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben.

Wir bitten die Aktionäre daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und von weiteren Aktionärsrechten:

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.

Die Gesellschaft wird die gesamte Hauptversammlung für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im Internet live unter der Internetadresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen einzureichen.

Die Aktionäre haben wie nachstehend beschrieben die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung gegenüber dem die Niederschrift aufnehmenden Notar im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach Ziffer 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 28. Juni 2022 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse der nachstehenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zugehen:

 

centrotherm international AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089/889 69 06 55
E-Mail: [email protected]

Für den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, den 14. Juni 2022 (0:00 Uhr), (Nachweisstichtag) bezieht.

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Anmeldebestätigungen (HV-Tickets) mit den individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung (HV-Ticket) sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"), können die gesamte Hauptversammlung am Dienstag, den 05. Juli 2022, ab 14:00 Uhr live im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

im passwortgeschützten Internetservice nach Eingabe ihrer Zugangsdaten verfolgen. Die Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten Internetservice erhalten angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung (HV-Ticket) zur virtuellen Hauptversammlung. Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).

Ausübung des Stimmrechts

Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"), die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abzugeben.

Die Briefwahl erfolgt unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren. Briefwahlstimmen können auch noch am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats sowie aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Vollmachtserteilung an Dritte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts").

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei der Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 gleichstehenden Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft zum einen in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:

 

centrotherm international AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089/889 69 06 55
E-Mail: [email protected]

Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

abgerufen werden.

Auf diese Weise übermittelte Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten müssen der Gesellschaft bis spätestens am Montag, den 04. Juli 2022 (24:00 Uhr), zugegangen sein. Bis zu diesem Datum können sie auch in der gleichen Weise geändert oder widerrufen werden, wie sie abgegeben worden sind.

Die Erteilung der Vollmacht kann zum anderen auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten auch noch vor und während der Hauptversammlung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 05. Juli 2022 können Vollmachten ausschließlich über den passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Vollmachtserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts").

Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bereits vor der virtuellen Hauptversammlung bis zum Montag, den 04. Juli 2022 (24:00 Uhr), in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:

 

centrotherm international AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089/889 69 06 55
E-Mail: [email protected]

Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

abgerufen werden.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung erfolgen. Auf diesem Weg können auch noch vor und während der Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung Vollmachten und Weisungen abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Angemeldete Aktionäre haben das Recht, Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung einzureichen. Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er die eingereichten Fragen beantwortet. Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"), oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen der Gesellschaft in deutscher Sprache bis zum Sonntag, den 03. Juli 2022 (24:00 Uhr), unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen.

Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben für Zwecke des vorstehend eingeräumten Fragerechts unberücksichtigt.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sowie ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, oder ihre Bevollmächtigten können Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bis spätestens zum Ende der Versammlung gegenüber dem die Niederschrift aufnehmenden Notar unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklären.

Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:

 

centrotherm international AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2022
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Telefax: +49 (0)7344/918-8665
E-Mail: [email protected]

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 20. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung im Internet unter der Adresse

www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
 

zugänglich.

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, die Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten betreffend die Ausübung von Aktionärsrechten, einschließlich des Stimmrechts.

Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck

Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm international AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen. Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich.

Empfänger

Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Gesellschaft ihre für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung einbezogenen Dienstleister und Berater. Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, die zur Hauptversammlung angemeldet sind und diese verfolgen bzw. ihre Rechte ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) für andere Aktionäre und deren Bevollmächtigte zugänglich.

Speicherungsdauer

Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hieran hat. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Betroffenenrechte

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht, aus besonderen Gründen Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:

 

centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Tel.: +49 (0) 7344 918-6304
E-Mail: [email protected]

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

 

centrotherm international AG
Daniel Voigtländer
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
E-Mail: [email protected]

 

Blaubeuren, im Mai 2022

centrotherm international AG

Der Vorstand



23.05.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Deutschland
Telefon: +49 7344 9186304
Fax: +49 7344 9188665
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.centrotherm.de
ISIN: DE000A1TNMM9, DE000A1TNMN7
WKN: A1TNMM, A1TNMN
Börsen: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1359185  23.05.2022 

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Centrotherm Photovoltaics AG Aktie

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