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DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

24.04.2020 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Aktie: Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108 Einladung zur Hauptversammlung


Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 32. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 19. Mai 2020 um 11.00 Uhr ein. Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Hardtwald 7 in 76275 Ettlingen, statt und wird für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live im Internet über ein passwortgeschütztes Internetportal übertragen.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst Lagebericht des Vorstands mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Jahresabschluss ist durch den Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden. Die Vorlage der vorgenannten Unterlagen dient der Information. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, als Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu zahlen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wird die BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ulmenstr. 22, 60325 Frankfurt a.M., gewählt.

6.

Bestätigungsbeschlüsse zu angefochtenen Beschlüssen der Hauptversammlungen 2017 bis 2019

Die Gesellschaft wird seit mehreren Jahren von Aktionären attackiert, die der sog. 'Reich'-Gruppe angehören. Diese Aktionäre haben diverse Beschlüsse von Hauptversammlungen der Gesellschaft in den Jahren 2017 bis 2019 angefochten. Aufgrund mehrerer Richterwechsel beim Landgericht Mannheim gibt es bislang noch keine gerichtliche Entscheidung in diesen Prozessen. Die Gesellschaft und die Mehrheit ihrer Aktionäre haben ein erhebliches Interesse daran, möglichst zeitnah Rechtssicherheit hinsichtlich der angefochtenen Beschlüsse zu schaffen. Daher sollen die nachfolgenden angefochtenen Beschlüsse der Hauptversammlungen der Jahre 2017 bis 2019 bestätigt werden.

a.

Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für den Vorstand für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 der Hauptversammlungen 2017-2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

aa.

Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung am 22. Mai 2017 gefassten Beschluss, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

bb.

Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 gefassten Beschluss, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

cc.

Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 gefassten Beschluss, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

b.

Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 der Hauptversammlungen 2017-2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

aa.

Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung am 22. Mai 2017 gefassten Beschluss, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

bb.

Die Hauptversammlung bestätigt die zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 gefassten Einzelbeschlüsse, den Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr. Claus Becker, Herrn Axel Fey, Herrn Claudius Lang und Herrn Michael Düren jeweils für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

cc.

Die Hauptversammlung bestätigt die zu Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 gefassten Einzelbeschlüsse, den Aufsichtsratsmitgliedern Ralf Bake, Prof. Dr. Claus Becker, Herrn Michael Düren und Herrn Claudius Lang jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

c.

Bestätigung des Bestellungsbeschlusses der Hauptversammlung 2018 für die Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Hauptversammlung bestätigt die folgenden zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 gefassten Beschlüsse:

aa.

Wahl von Herrn Prof. Dr. Claus Becker in den Aufsichtsrat für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

bb.

Wahl von Herrn Ralf Bake in den Aufsichtsrat für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

cc.

Wahl von Herrn Claudius Lang in den Aufsichtsrat für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

dd.

Wahl von Herrn Michael Düren als Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 enthielt folgenden Text, der hier zu Informationszwecken wiedergegeben wird:

' 6. Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Mandate der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96, 101 Abs. 1 und 3 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung hierzu vor, folgende Herren für die Dauer bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu wählen:

-

Herrn Prof. Dr. Claus Becker, selbstständiger Unternehmensberater i.R., Ötigheim. Herr Prof. Dr. Becker ist aktuell kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien.

-

Herrn Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH, Mannheim. Herr Bake ist aktuell kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien.

-

Herrn Claudius Lang, Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer, Sozius der Kanzlei Lang & Schwarz, Karlsruhe. Herr Lang ist aktuell Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien: Aufsichtsratsvorsitzender der Spar- und Kreditbank Hardt e.G., Eggenstein-Leopoldshafen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Ersatzmitglied für vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

Als Ersatzmitglied wird zur Wahl vorgeschlagen:

-

Herr Michael Düren, Bankkaufmann, derzeit Geschäftsführer der Sportbootschule Steiner GmbH, Frankfurt. Herr Düren ist aktuell Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien: Aufsichtsratsmitglied der CCP AG, 63801 Kleinostheim.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die im Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung abgestimmten Ziele. Sie streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat vorgesehenen Kompetenzprofils für das gesamte Gremium an.

Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass alle Kandidaten den erforderlichen Zeitaufwand für die Tätigkeit des Aufsichtsrats der Gesellschaft aufbringen können.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden Aktionärs maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den Aufsichtsratskandidaten und der Gesellschaft, den Organen oder wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären, die nach Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.

Gemäß Ziff. 5.4.3 S. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Claus Becker im Fall seiner Wahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Die Herren Ralf Bake und Claudius Lang erfüllen die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, da Herr Bake Diplom-Kaufmann und Herr Lang Steuerberater und vereidigter Buchprüfer ist.

Weitere Informationen zu den Kandidaten, insbesondere entsprechende Lebensläufe, finden Sie im Anschluss an die Tagesordnung in dieser Einberufung.'

Ergänzend weisen wir auf Folgendes hin:

Die Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern werden in dieser Einberufung im Einklang mit der Rechtsprechung auf dem Stand des Beschlusses der Hauptversammlung 2018 mitgeteilt. Die aktuellen Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern können zudem auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden.

d.

Bestätigung des Beschlusses über die Zahlung einer Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats der Hauptversammlung 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 gefassten Beschluss, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu zahlen.

e.

Bestätigung des Wahlbeschlusses der Hauptversammlung 2019 für den Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 gefassten Beschluss. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:

' 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstr. 61, 70629 Stuttgart, gewählt.'

Weitere Angaben und Hinweise:

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben können. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, des Vorstands, des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sowie der mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notarin in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Am Hardtwald 7 in 76275 Ettlingen statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein passwortgeschütztes Internetportal zur Hauptversammlung eingerichtet (im Folgenden 'Aktionärsportal'), das unter der Internetadresse

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aufgerufen werden kann. Über das Aktionärsportal kann sich der zur virtuellen Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter unter Angabe seiner Zugangsnummer sowie der dazugehörigen individuellen PIN einloggen. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung werden ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 12. Tages vor der Hauptversammlung, also den 7. Mai 2020 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Dienstag, 12. Mai 2020 (24:00 Uhr Ortszeit), zugehen, wobei der Nachweis des Anteilsbesitzes in gleicher Form unter der nachstehend bestimmten Adresse bis Donnerstag, 14. Mai 2020 (24:00 Uhr Ortszeit), zugehen muss.

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423
E-Mail: [email protected]
 

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte für die Hauptversammlung eine Zugangskarte zur Rechtsausübung zugeschickt. Die Zugangskarte enthält unter anderem eine Zugangsnummer, die der Identifikation dient, und den PIN-Code, mit dem die Aktionäre das unter der Internetadresse

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zugängliche internetgestützte Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.

Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft über das unter

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erreichbare passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können an der Hauptversammlung nicht physisch, sondern nur im Wege elektronischer Zuschaltung über dieses Aktionärsportal teilnehmen und ihr Stimmrecht nur im Wege der Briefwahl, durch elektronische Kommunikation mittels elektronischer Briefwahl über das Aktionärsportal oder über Vollmachtserteilung (einschließlich der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ausüben. Sie müssen sich hierzu ordnungsgemäß unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet haben. Am Tag der Hauptversammlung können Sie sich dann mit den auf der ihnen zugesandten Zugangskarte angegebenen Zugangsdaten elektronisch über das Aktionärsportal zuschalten und ab Beginn der Hauptversammlung um 11:00 Uhr bis zu deren Beendigung der Hauptversammlung folgen. Aktionäre oder Aktionärsvertreter, die sich nicht rechtzeitig ordnungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung angemeldet haben, können sich nicht über das Aktionärsportal zuschalten.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 1.732.500,00 € und ist eingeteilt in 1.732.500 teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien, die je eine Stimme gewähren.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, durch sonstige Intermediäre oder nach § 135 AktG Gleichgestellte, durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Aktionäre, sondern auch zur Bevollmächtigung berechtigte Intermediäre und sonstige Bevollmächtigte mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft nicht physisch an der präsenzlosen Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz teilnehmen, sondern die von ihnen zu vertretenden Stimmen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Stimmabgabe abgeben.

Die Vollmacht kann schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) an die oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung' angegebene Postanschrift, per Fax (040-63785423) oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: [email protected]) erteilt werden. Die Aktionäre erhalten mit Zusendung der Zugangskarte ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten verwendet werden kann. Das Formular wird den Aktionären zudem auf der Internetseite

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zugänglich gemacht. Das Aktionärsportal bietet zudem die Möglichkeit, eine Vollmacht an Dritte sowie eine Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu erteilen bzw. zu widerrufen. Vollmachten oder deren Widerruf, die postalisch, per Fax oder E-Mail übertragen werden, müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum 14. Mai 2020, 24:00 Uhr Ortszeit, zugehen; über das Aktionärsportal ist eine Vollmachtserteilung oder deren Widerruf auch noch während der Hauptversammlung bis zur Schließung der Abstimmung möglich.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediäre oder nach § 135 AktG Gleichgestellter können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach Maßgabe Ihrer Weisungen ausüben zu lassen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Stimmrechte von Aktionären nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben kann, zu denen er neben einer Vollmacht von den Aktionären auch eine entsprechende Weisung erhalten hat. Sollte zu TOP 3 'Entlastung des Aufsichtsrats' eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, dann gelten die entsprechenden Weisungen zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für die Einzelabstimmungen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird Ihre Stimmrechte entsprechend Ihren Weisungen vertreten. Ein Formular für die Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird mit der Zugangskarte übersandt bzw. steht im Internet unter

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zum Download bereit.

Die Erteilung der Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ggf. deren Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 14. Mai 2020, 24.00 Uhr, zugehen:

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423
E-Mail: [email protected]
 

Unbeschadet der notwendigen ordnungsgemäßen Anmeldung ist die Erteilung von Vollmachten an Dritte und deren Widerruf über das Aktionärsportal bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt; dies wird er vorher ankündigen. Vollmachten oder deren Widerruf, die postalisch, per Fax oder E-Mail übertragen werden, müssen hingegen bereits bis zum 14. Mai 2020, 24:00 Uhr Ortszeit, zugehen.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben ('Briefwahl'). Auch hierzu sind eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung' beschrieben erforderlich. Die schriftliche Briefwahl sowie die Stimmabgabe per Telefax oder per E-Mail muss der Gesellschaft unter Angabe der in der Zugangskarte genannten Zugangsnummer aus organisatorischen Gründen bis Donnerstag, 14. Mai 2020, 24:00 Uhr (Eingang), unter der obigen unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung' genannten postalischen Anschrift bzw. der dort genannten Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugegangen sein. Die elektronische Stimmabgabe über das Aktionärsportal (siehe oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung') kann hingegen auch noch während der Hauptversammlung erfolgen. Unbeschadet der notwendigen ordnungsgemäßen Anmeldung (siehe oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung'), ist die Stimmabgabe über den 'Aktionärsportal HV-Service' jeweils bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt; dies wird er vorher ankündigen. Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung wie beschrieben ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln:

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung entsprechend § 126 Abs. 1 AktG, Geschäftsordnungsanträge oder Wahlvorschläge entsprechend § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Am Hardtwald 7
76275 Ettlingen
Telefax: 07243/90004
E-Mail: [email protected]
 

Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 4. Mai 2020, 24:00 Uhr, eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
 

unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung entsprechend § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge, oder nach dem genannten Termin eingehende Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Ein entsprechend §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachter Gegenantrag, Geschäftsordnungsantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens (entscheidend ist also der Zugang bei der Gesellschaft) Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 3 S. 4 COVID-19-Gesetz mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 4. Mai 2020, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse oder bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) unter folgender E-Mail-Adresse zugehen:

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Am Hardtwald 7
76275 Ettlingen
E-Mail: [email protected]
 

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis Samstag, 16. Mai 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse

[email protected]
 

übermitteln. Mit der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem der vollständige Name bzw. die Firma und die Adresse des Aktionärs angegeben werden; wurde die Zugangskarte bereits zugestellt, ist die darin enthaltene Zugangsnummer anzugeben.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (also als Briefwahl oder über das Aktionärsportal) oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der protokollierenden Notarin über die E-Mail-Adresse

[email protected]
 

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist als Nachweis der Aktionärseigenschaft die in der Zugangskarte angegebene Zugangsnummer anzugeben.

Mitteilungspflicht nach WpHG

Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden von der Einberufung an auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich übermittelt. Sämtliche vorgenannten Unterlagen sowie die weiteren Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse

https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
 

auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen unter

https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
 

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Internet-Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Zugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Aktionärsportal anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts voraussichtlich ab dem 7. Mai 2020 möglich.

 

Ettlingen, im April 2020

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

- Vorstand -



24.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Am Hardtwald 7
76275 Ettlingen
Deutschland
Telefon: +49 7243 90001
Fax: +49 7243 90004
E-Mail: [email protected]
Internet: https://veh.de
ISIN: DE0007600108
WKN: 760010
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt Stuttgart, Freiverkehr Berlin, Frankfurt, Hamburg, München

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1029701  24.04.2020 

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