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DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

24.04.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 -
- Wertpapierkennnr. KC0100 - Absage der einberufenen ordentlichen Hauptversammlung und
Neueinberufung der ordentlichen Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung


Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie und der bestehenden behördlichen Verordnungen sowie zum Schutz vor Gesundheitsgefahren für alle Beteiligten wird die durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung der Klöckner & Co SE abgesagt. Die im Bundesanzeiger vom 30. März 2020 bekanntgemachte Einladung ist damit gegenstandslos.

Gleichzeitig laden wir Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Mittwoch, 20. Mai 2020, um 10:30 Uhr (MESZ), die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten stattfindet, neu ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 2. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und daher vom Zeitpunkt der Einberufung an sowie während der Hauptversammlung unter der Internet-Adresse

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html

abrufbar. Sämtliche genannten Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020,

b)

zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2020 sowie

c)

zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2020 und 2021, soweit diese inhaltlich den Vorgaben für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht im Halbjahresfinanzbericht entsprechen und vor der ordentlichen Hauptversammlung 2021 erstellt werden,

zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend COVID-19-Gesetz) aufgrund der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die virtuelle Hauptversammlung findet am 20. Mai 2020 um 10:30 Uhr (MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf statt. Angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über unseren Hauptversammlungs-Online-Service unter

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

verfolgen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Bitte beachten Sie, dass Aktionäre, die sich selbst oder über einen Bevollmächtigten bereits zu der ursprünglich einberufenen und nunmehr abgesagten Präsenz-Hauptversammlung angemeldet haben, sich zu der virtuellen Hauptversammlung erneut anmelden müssen. Gleiches gilt für den Fall bereits abgegebener Stimmen oder Bevollmächtigungen sowie für etwaig gestellte Anträge, Wahlvorschläge oder Ergänzungsverlangen.

Teilnahmevoraussetzungen sowie Hinweise zur Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax)

 

Hauptversammlung Klöckner & Co SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

 

Telefax: +49 89 2070 37951

oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Service unter der Internet-Adresse

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt.

Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen oder die am 8. Mai 2020 (0:00 Uhr MESZ) im Aktienregister eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

für die (virtuelle) Hauptversammlung anmelden und die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist ebenfalls nur bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) möglich.

Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ist insoweit der Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2020 und dem 20. Mai 2020 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 13. Mai 2020 eingehen, werden erst nach der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist somit der Ablauf des 13. Mai 2020. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu Verzögerungen im Postlauf kommen kann. Da Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 13. Mai 2020 bei der Gesellschaft eingehen, aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden können, empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit die Anmeldung auf elektronischem Wege über unseren Hauptversammlungs-Online-Service

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

oder per Telefax.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen für die virtuelle Hauptversammlung. Das Formular wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
 

im Internet abrufbar.

Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)

 

Hauptversammlung Klöckner & Co SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

 

Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: [email protected]

oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Sie zudem auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen.

Sollen ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht.

Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Bevollmächtigten nicht physisch präsent sein werden und das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben können.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Stellung von Fragen oder Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden.

Die erstmalige Erteilung von Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann bis zum 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)

 

Hauptversammlung Klöckner & Co SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

 

Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: [email protected]

oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

erfolgen.

Über unseren Hauptversammlungs-Online-Service können Sie Ihre Weisungen - wenn gewünscht - noch bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter am Tag der virtuellen Hauptversammlung ändern.

Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform (einschließlich Telefax) berücksichtigt.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl

Sie oder Ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht per Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der virtuellen Hauptversammlung erforderlich.

Für die Stimmabgabe per Briefwahl stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung:

Zum einen kann die Stimmabgabe per Briefwahl postalisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Das Formular für die Briefwahl wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
 

im Internet abrufbar.

Zum anderen kann die Briefwahl auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

erfolgen.

Erstmalige Abstimmungen per Briefwahl müssen spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)

 

Hauptversammlung Klöckner & Co SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg

 

Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: [email protected]

bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

erfolgen.

Die Änderung der Briefwahlstimmen kann bis zur Schließung der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe per Briefwahl die betreffenden Aktien durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, so ist dies möglich und gilt als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

Auch bevollmächtigte Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen oder sonstige Bevollmächtige können sich der Briefwahl bedienen.

Sofern von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen ein und ist nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, werden zunächst die über den Online-Service abgegebenen Erklärungen, danach die per E-Mail abgegebenen Erklärungen und zuletzt Erklärungen in Papierform (einschließlich Telefax) berücksichtigt.

(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge

Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird die Gesellschaft den Aktionären die Möglichkeit einräumen, in entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG (Gegen-)Anträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln:

(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an die nachstehende Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) zu richten:

 

Klöckner & Co SE
Zentralbereich Legal & Compliance
Am Silberpalais 1
47057 Duisburg

 

Telefax: +49 203 57900 2116
E-Mail: [email protected]

Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
 

veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sind.

Entsprechende (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung allerdings in Übereinstimmung mit der Konzeption des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt und auch nicht anderweitig behandelt.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG, § 1 Abs. 3 COVID-19-Gesetz

Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 200.000 Stückaktien der Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Nachweise und Unterlagen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

 

Klöckner & Co SE
Zentralbereich Legal & Compliance
Am Silberpalais 1
47057 Duisburg

Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Fragen können bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingereicht werden.

Zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen bis Sonntag, 17. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ), der Gesellschaft ausschließlich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

einreichen.

Der Vorstand ist nicht verpflichtet, sämtliche Fragen zu beantworten. Er kann nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet; er kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, auch ohne physisches Erscheinen in der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 im Wege elektronischer Kommunikation über unseren Hauptversammlungs-Online-Service

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

während der virtuellen Hauptversammlung erklärt werden.

Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich sind

Diese Einberufung sowie alle sonstigen Informationen zur virtuellen Hauptversammlung einschließlich einer weitergehenden Erläuterung zu den vorstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen sind über die Internetseite

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
 

zugänglich.

Übertragung der virtuellen Hauptversammlung

Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird am 20. Mai 2020 ab 10:30 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über unseren Hauptversammlungs-Online-Service unter

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
 

übertragen. Die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Rede des Vorstandsvorsitzenden sowie der Bericht des Aufsichtsrats werden zusätzlich live in Bild und Ton öffentlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
 

übertragen. Nach Abschluss der Hauptversammlung werden letztgenannte Beiträge dort als Aufzeichnung zur Verfügung stehen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 249.375.000,00 in 99.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung daher 99.750.000.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Wenn Sie sich für die virtuelle Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Klöckner & Co SE verarbeitet diese Daten im Rahmen der Hauptversammlung als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur virtuellen Hauptversammlung:

www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
 

Sollten Sie einen Vertreter bevollmächtigen, bitten wir Sie, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

 

Duisburg, im April 2020

Klöckner & Co SE

Der Vorstand



24.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Klöckner & Co SE
Am Silberpalais 1
47057 Duisburg
Deutschland
Telefon: +49 203 3072290
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.kloeckner.com
ISIN: DE000KC01000
WKN: KC0100

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1029683  24.04.2020 

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Klöckner & Co SE Aktie

6,63 €
-0,30 %
Leichte Verluste bei der Klöckner & Co SE Aktie heute, ein Rückgang um -0,30 %.

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