ISRA VISION AG
Darmstadt
- WKN 548 810 (nicht eingeliefert) - - WKN A254W6 (eingeliefert) -
- ISIN DE0005488100 (nicht eingeliefert) - - ISIN DE000A254W60 (eingeliefert) -
Absage der für den 27. April 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
Die am 18. März 2020 im Bundesanzeiger für den 27. April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung der ISRA VISION AG
in Darmstadt wird aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der weltweiten Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie)
abgesagt. Sie wird also nicht an dem vorgenannten Termin stattfinden.
Die im Bundesanzeiger am 18. März 2020 bekannt gemachte Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die derzeitige Lage und globale Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus. Das Wohl
und die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der beteiligten Dienstleister
haben für den Vorstand der ISRA VISION AG oberste Priorität.
Deshalb hat sich der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für die Absage der Präsenz-Hauptversammlung am 27. April
2020 und für die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ISRA VISION AG für den 14. Mai 2020 als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten entschieden.
Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung für den 14. Mai 2020 soll am 7. April 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht
werden.
Außerdem soll von der Möglichkeit nach § 1 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch gemacht werden
und den Aktionären bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung ein Abschlag auf den Bilanzgewinn in Höhe von 0,18 EUR gezahlt
werden.
Darmstadt, im April 2020
ISRA VISION AG
Der Vorstand
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