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DGAP-Adhoc: euromicron AG in Insolvenz: Widerruf Zulassung Prime Standard


DGAP-Ad-hoc: euromicron AG in Insolvenz / Schlagwort(e): Sonstiges
euromicron AG in Insolvenz: Widerruf Zulassung Prime Standard

15.01.2020 / 18:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Neu-Isenburg, 15.01.2020 - Die euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030) hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit erweiterten Zulassungspflichten (Prime Standard) zu beantragen. Der Widerruf lässt die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) im Übrigen unberührt.

Mitteilende Person:
Dr. Jan Markus Plathner
Insolvenzverwalter der euromicron AG
Telefon: +49 69 631583-0
[email protected]

 

Pressekontakt euromicron AG:
euromicron AG in Insolvenz
Investor & Public Relations
Siemensstraße 6
63263 Neu-Isenburg
Telefon: +49 69 631583-0
Telefax: +49 69 631583-17
[email protected]
www.euromicron.de
WKN A1K030
ISIN DE000A1K0300


15.01.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


954515  15.01.2020 CET/CEST

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