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DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Widerruf der Zulassung zum Prime Standard


DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Strategische Unternehmensentscheidung
MOLOGEN AG: Widerruf der Zulassung zum Prime Standard

23.04.2020 / 18:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mologen AG / Insolvenz / Widerruf Zulassung Prime Standard

WKN: A2LQ90 I ISIN: DE000A2LQ900

Widerruf der Zulassung zum Prime Standard

Berlin, 23.04.2020 - Die Mologen AG in Insolvenz (WKN A2LQ90) hat heute aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit erweiterten Zulassungspflichten (Prime Standard) zu beantragen. Der Widerruf lässt die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) im Übrigen unberührt.

Ansprechpartner:
Christian Köhler-Ma
Insolvenzverwalter der Mologen AG
030 / 700 171 500
[email protected]


23.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: MOLOGEN AG
Königin-Luise-Str. 27
14195 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 841788-0
Fax: 030 / 841788-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mologen.com
ISIN: DE000A2LQ900
WKN: A2LQ90
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1028801

 
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1028801  23.04.2020 CET/CEST

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Mologen AG Aktie

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Heute verliert die Mologen AG Aktie deutlich an Boden, ein Rückgang von -13,79 %.

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