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Erstellt von KongVestor 

Catch the Monkey 04.07.2026

Seit wann dürfen Bezugsrechte gehandelt werden.

OHB SE meine ich

Sorry für die späte Rückmeldung, ich war die letzten zwei Wochen im Urlaub und habe mir den Fall jetzt genauer angeschaut.

Nach meiner Einschätzung war diese Situation natürlich nicht im Sinne des Wettbewerbs gedacht. Bei OHB handelte es sich hier offenbar nicht um eine normale Aktie, sondern um ein Bezugsrecht bzw. eine Sondersituation im Rahmen einer Kapitalmaßnahme. In solchen Fällen kann der Kursverfall von vornherein technisch angelegt sein, bis hin zum wertlosen Verfall.

Das Problem ist allerdings: In den bisherigen Spielregeln war so ein Fall nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Deshalb sehe ich aktuell keine saubere Grundlage, das rückwirkend anders zu werten. Außer der Gewinner verzichtet freiwillig darauf, müsste ich das Ergebnis daher nach den bestehenden Regeln akzeptieren.

Für zukünftige Wettbewerbe werde ich die Regeln aber entsprechend ergänzen. Bezugsrechte, Optionsscheine, Zertifikate, sonstige derivative Instrumente sowie vergleichbare Sondersituationen oder Corporate Actions sollen dann ausgeschlossen bzw. gesondert behandelt werden. Ziel ist, dass künftig wieder die Einschätzung normaler Aktien zählt und nicht das Ausnutzen technischer Sonderfälle.

Die Anpassung gilt dann aber fairerweise erst für kommende Wettbewerbe.

danke @mixitrader 

wieder einmal extrem unglücklich 🤔