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Steuerliche Investitionsanreize für Unternehmen 2025/2026


<a href=https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/sparschwein-und-wachstumstabelle-mit-muenzen-und-laptop_11383305.htm</a> [access: 13.12.2025]

Viele Unternehmen planen regelmäßig größere Anschaffungen oder strukturelle Modernisierungen. Die steuerpolitischen Anpassungen ab 2025 schaffen dafür eine neue Ausgangslage, die Geschäftsführung, Finanzleitung und Controlling gezielt einbeziehen sollten. Zusätzlich rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie Investitionen künftig verteilt, terminiert und bilanztechnisch abgebildet werden. Ein klarer Überblick hilft dabei, Prioritäten zu setzen und interne Entscheidungen zielgerichtet vorzubereiten.

Neue Abschreibungsfreiheit für bewegliche Güter


Die Regierung verfolgt mit dem aktuellen Maßnahmenpaket eine deutliche Erleichterung bei der Abschreibung betrieblicher Investitionen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zum Beispiel Maschinen, Geräte, Ausstattungen oder technische Anlagen, erlaubt das Gesetz eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) mit bis zu 30 Prozent pro Jahr. Das bedeutet für Unternehmen, dass Anschaffungskosten im Jahr der Investition stärker steuerlich wirksam werden als im klassischen linearen Abschreibungsmodell. So sinkt der steuerpflichtige Gewinn unmittelbar im Anschaffungsjahr. Dieser Mechanismus steigert die Liquidität im selben Zeitraum, was bei größeren Investitionen den finanziellen Spielraum erhöht. Dadurch entsteht die Chance, Investitionen und Liquiditätsplanung besser aufeinander abzustimmen. 

Unternehmen mit geplanten Neuanschaffungen in den kommenden Monaten sollten prüfen, ob diese in den Zeitraum fallen, für den die degressive AfA gewährt wird. Anlagen, Geräte und andere bewegliche Wirtschaftsgüter lassen sich so gezielt einsetzen, um den steuerlichen Vorteil optimal zu nutzen.


Fuhrparkplanung mit erweitertem Abschreibungsrahmen


<a href=https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/nahaufnahme-des-ladens-von-elektroautos_19868504.htm</a> [access: 13.12.2025]

Das Gesetz sieht für betriebliche E‑Fahrzeuge eine Sonderabschreibung vor. Neu angeschaffte Elektroautos oder elektrisch betriebene Firmenwagen werden nach dem 30. Juni 2025 bis zum 31. Dezember 2027 mit einem hohen Abschreibungssatz erfasst. Im Anschaffungsjahr lassen sich dann 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. 

Weiterhin verschiebt sich die Grenze für die steuerliche Bewertung von Dienstwagen. Der zulässige Bruttolistenpreis bei E‑Dienstwagen steigt dabei von bislang 70.000 auf 100.000 Euro. Damit fällt eine größere Bandbreite an Modellen in den geförderten Bereich. 

Für Finanzleitungen und Controlling‑Abteilungen ergeben sich dadurch neue Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Firmenwagen mit elektrischem Antrieb, der unter diese Regelung fällt, erzielt nämlich bereits im ersten Nutzungsjahr eine hohe steuerliche Entlastung. Das wirkt sich wiederum deutlich auf Liquiditäts- und Abschreibungspläne aus. Zudem senkt es die Komplexität bei Fuhrpark‑Umstellungen und spart Planungsaufwand. Für Unternehmen mit einem hohen Mobilitätsbedarf oder größeren Fahrzeugflotten erhöht diese Regelung also die Flexibilität. 

Der Wechsel von Verbrennern auf E‑Fahrzeuge gewinnt wirtschaftlich ebenfalls an Relevanz, weil sich die steuerlichen Vorteile direkt im Budget abzeichnen. Damit bietet der Ausbau der Abschreibungsspanne für E‑Fahrzeuge einen echten Ansatzpunkt für mittelfristige Investitions- und Nachhaltigkeitsstrategien im Fuhrparkmanagement.

Körperschafts- und Gewerbesteuer


Ab 2028 startet ein Stufenplan, der die Körperschaftssteuer schrittweise reduziert. Für die strategische Haushaltsplanung schafft das eine wichtige Grundlage, denn Unternehmen erhalten mehr Spielraum, um Investitionsprojekte über mehrere Jahre hinweg durchzurechnen. Die Gewerbesteuer bleibt dabei ein variabler Faktor, da sie stark vom Standort abhängt. Für das Controlling bietet es sich an, Hebesätze regional zu beobachten und künftige Erweiterungen oder Standortanpassungen mit der Gesamtsteuerlast abzugleichen.

Forschung und Entwicklung mit breiterem Ansatz


Für F&E-Projekte ergibt sich ab 2026 ebenfalls eine erweiterte steuerliche Grundlage. Die Bemessungsgrenze der Forschungszulage steigt nämlich von 10 auf 12 Millionen jährlich an und umfasst zusätzlich Gemein- und Betriebskosten über eine Pauschale von 20 Prozent. Diese Struktur erleichtert die Abbildung komplexer Entwicklungsprozesse. Viele Unternehmen, deren Projekte nicht klar in eine reine Entwicklungs- oder Produktionsschublade fallen, erhalten damit erstmals mehr Flexibilität.

Finanzverantwortliche teilen dadurch Projektbudgets sauberer auf, da der förderfähige Anteil breiter definiert ist. Für technologieorientierte Bereiche mit laufenden Innovationen entsteht obendrein ein Rahmen, der langfristige Forschungszyklen unterstützt.

Was Finanzabteilungen jetzt prüfen

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Jede Maßnahme verlangt eine klare Einbettung in den Gesamtplan des Unternehmens. Im täglichen Controlling ergeben sich dadurch mehrere Prüfaufgaben. Verantwortliche sollten beispielsweise die Anschaffungszeitpunkte präzise terminieren, damit steuerliche Vorteile vollständig greifen. Zudem empfiehlt sich ein Blick auf Nutzungsdauer, Restwerte und Integrationskosten im Betrieb. Weiterhin ist die interne Dokumentation maßgeblich, da Anschaffungen stets sauber abgegrenzt und plausibel begründet sein sollten.

Ein weiterer Punkt betrifft die Abhängigkeit einzelner Vergünstigungen von bestimmten Anschaffungszeiträumen, denn die Vorteile treten nur ein, wenn Anschaffungen innerhalb des vorgesehenen Zeitraums liegen. Finanzleitungen sollten diese Fristen in Projektplänen hinterlegen, damit interne Abstimmungen zügig ablaufen und Beschlüsse rechtzeitig umgesetzt werden.


Praktische Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen


Viele Betriebe nutzen die neuen Rahmenbedingungen für Modernisierungsschübe in Produktion, Verwaltung und technischer Infrastruktur. Die schnellere Abschreibung eröffnet schließlich die Möglichkeit, ältere Maschinen durch effizientere Modelle zu ersetzen, ohne die Bilanz über mehrere Jahre zu belasten. Die neuen Maßnahmen wirken also als Investitionsbooster für Unternehmen und unterstützen dabei, Anschaffungen gezielt voranzutreiben.

Auch in IT-Bereichen entstehen neue Dynamiken. Zeitgemäße Hardware und spezialisierte Software lassen sich nun nämlich flexibler in Projektphasen integrieren, da die steuerlichen Abschreibungen schneller greifen. Finanzabteilungen richten so Investitionsentscheidungen besser an der digitalen Strategie und der Kostenplanung aus. 


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