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RWE & E.ON: Endlich herrscht Klarheit – oder doch nicht?


Liebe Leser,

den Energiekonzernen RWE, E.ON und Vattenfall steht eine Entschädigung für den vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie zu. Dies hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden. Doch die Anleger sollten nicht mit jenen 20 Mrd. Euro kalkulieren, die einst als Schadensersatzforderung im Raum standen. Die Summe wird wesentlich geringer ausfallen. Und vermutlich gewinnen RWE und E.ON nur etwas Spielraum hinzu, wenn es um die Verhandlungen bezüglich der Endlagerung des Atommülls geht.

Entschädigung nur für einige konkrete Fälle

Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil auch klargestellt, dass die Entscheidung der Bundesregierung dem Grundgesetz entspricht. Der Schadensersatzanspruch der Konzerne bezieht sich daher nur auf zwei Punkte.

Die Bundesregierung hatte im Dezember 2010 einen Ausstiegsplan der Vorgängerregierung kassiert und den Konzernen damit signalisiert, dass man weiterhin mit Atomstrom plane. Im März 2011 erfolgte dann unter dem Eindruck der Reaktor-Katastrophe in Japan die plötzliche Kehrtwende. Die Investitionen in Kraftwerke, die in diesen vier Monaten geflossen sind, dürfen die Stromerzeuger nun in Rechnung stellen – sofern sie diese nachweislich auf die Laufzeitverlängerung zurückführen können.

Außerdem hatte die Bundesrepublik kur zuvor eine Bestellung über ein Atomstromkontingent in Auftrag gegeben. Diese Zusage wurde dann wieder zurückgezogen. Auch dieser Vorgang ist nach dem Dafürhalten des Gerichts entschädigungswürdig.

Umgeht E.ON dadurch eine Kapitalerhöhung?

Das Gericht schweigt sich jedoch dazu aus, wie hoch der Ausgleich ausfallen wird. Er sollte „angemessen“ sein, so die Richter. Die konkrete Summe müssen die Prozessparteien nun in einem Vergleich aushandeln. Experten rechnen mit einem hohen dreistelligen Millionenbetrag. Aber Branchenbeobachter erwarten, dass die Konzerne diese offenen Forderungen viel eher als Druckmittel in den aktuellen Verhandlungen um die Ausgleichsfonds für den Atomausstieg verwenden werden.

Mit anderen Worten: Vielleicht fallen die Rückstellungen für den Atomkompromiss etwas geringer als ursprünglich angekündigt. Dies würde im Fall von E.ON möglicherweise bedeuten, dass eine Kapitalerhöhung tatsächlich nicht notwendig ist. Entsprechende Gerüchte machen seit Monaten die Runde.

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Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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