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KTG Energie: Jetzt kommen die Forderungen!


Liebe Leser,

letzte Woche überschlugen sich die Nachrichten bei der KTG Energie, denn das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die KTG Energie war Anfang Dezember bewilligt worden und ist nun in vollem Gange. Die wichtigsten Nachrichten, die letzte Woche die Anleger der KTG Energie und deren Kurse bewegt haben waren folgende:

  • Insolvenzeröffnung: Am 1. Dezember genehmigte das Amtsgericht Neuruppin das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die KTG Energie und kurz vor Weihnachten reichte das Gericht den vorgelegten Insolvenzplan des Unternehmens an den Gläubigerausschuss weiter. Seitdem können alle Verfahrensbeteiligten den Plan am Gericht einsehen.
  • Anmeldung von Forderungen: Bis zum 24. Januar können alle betroffenen Gläubiger nun ihre Forderungen anmelden, die Stellungnahme ist aber freiwillig.
  • Gläubigerversammlung: Am 3. Februar findet dann laut Terminplan eine Gläubigerversammlung statt. Auch können die Anleger etwa anwaltlich prüfen lassen, ob ein Schadensersatzanspruch vorliegt.
  • Der Insolvenzplan: Nachdem das Grundkapital auf Null gestellt worden ist, sollen zwei Investoren die Gesellschaft mit neuem Grundkapital in Höhe von 100.000 Euro ausstatten und zusätzlich eine Zuzahlung in Höhe von 4 Mio. Euro veranlassen, um eine Kapitalrücklage zu bilden. Auch wird die Rechtsform der Gesellschaft von einer AG in eine GmbH umgewandelt.

Dieses Vorgehen scheint Sinn zu machen, denn würde die Firma vollkommen liquidiert, erhielten die ungesicherten Gläubiger vermutlich nichts. Doch wie hoch wird die Quote für die Anleger letztlich ausfallen? Wir halten Sie auf dem laufenden.

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Ein Gastbeitrag von Jennifer Diabatè.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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