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KTG Energie: Bis zum 24. Januar Forderungen anmelden!


Liebe Leser,

am 1. Dezember genehmigte das Amtsgericht Neuruppin ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die KTG Energie. Unmittelbar vor Weihnachten reichte das Gericht den vorgelegten Insolvenzplan des Unternehmens an den Gläubigerausschuss weiter. Der Plan ist seitdem für alle Verfahrensbeteiligten am Gericht einsehbar.

Bis zum 24. Januar Forderungen anmelden

Für alle betroffenen Gläubiger besteht damit bis zum 24. Januar Gelegenheit, ihre Forderungen anzumelden. Die Stellungnahme ist allerdings freiwillig. Am 3. Februar findet dann gemäß dem jetzigen Terminplan eine Gläubigerversammlung statt. Den Anlegern stehen im Übrigen auch noch weitere rechtliche Schritte offen. Sie können zum Beispiel anwaltlich prüfen lassen, ob ein Schadensersatzanspruch vorliegt.

Der Insolvenzplan

Laut dem Insolvenzplan sollen zwei Investoren die Gesellschaft mit neuem Grundkapital in Höhe von 100.000 Euro ausstatten, nachdem dieses zuvor auf Null gesetzt wurde. Zusätzlich leisten die beiden Geldgeber eine Zuzahlung in Höhe von 4 Mio. Euro, um eine Kapitalrücklage zu bilden. Die Rechtsform der Gesellschaft soll anschließend von einer AG in eine GmbH umgewandelt werden.

Würde die Firma vollkommen liquidiert, erhielten die ungesicherten Gläubiger vermutlich nichts. So können sie immerhin mit einer Teilerstattung rechnen. Es ist derzeit aber noch völlig offen, wie hoch die Quote für die Anleger letztlich ausfällt. Details dazu wird man spätestens auf der Gläubigerversammlung erfahren.

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Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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