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KTG Agrar: Diese Nachricht könnte mehr Geld für Gläubiger bedeuten!


Liebe Leser,

die Gläubiger können neue Hoffnung schöpfen: Laut einem Exklusivbericht der „Wirtschaftswoche“ war die KTG Agrar bereits 17 Monate vor dem offiziellen Insolvenzantrag im Juni 2016 zahlungsunfähig. Wenn sich dieser Bericht bestätigen sollte, hätten wir es mit einem klassischen Fall von Insolvenzverschleppung zu tun. Damit wäre der Vorstand und Aufsichtsrat vermutlich mit seinem gesamten Privatvermögen haftbar.

Insolvenzgutachten enthüllt

Der „Wirtschaftswoche“ liegt nach eigenen Angaben ein Insolvenzgutachten des zuständigen Insolvenzverwalters Stefan Denkhaus vor, das dieser für das Amtsgericht Hamburg angefertigt hat. Aus diesem Papier gehe hervor, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bereits im Februar 2015 eingetreten sei. Wie dieser Umstand der federführenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entgangen sein soll, die jeden Quartalsbericht testieren musste, ist mir nach wie vor ein Rätsel. Aber gut: Der Vorstandsvorsitzende soll den bisherigen Kenntnissen zufolge ein schwer durchschaubares Netz an Beteiligungsgesellschaften geschaffen haben.

Veränderte rechtliche Lage?

Entscheidend aus Gläubigersicht ist, dass sich bei erwiesener Insolvenzverschleppung eine andere rechtliche Lage ergibt. Die Konzernspitze hätte dann wissentlich in Kauf genommen, weiteres Kapital zu vernichten, auf das die Gläubiger quasi bereits einen Anspruch hatten. Und für dieses Versäumnis müssten die handelnden Personen gerade stehen. Es kommt noch hinzu, dass die KTG Agrar offenbar eine sogenannte D&O-Haftpflicht abgeschlossen hat. Diese Versicherung haftet für Managementfehler. Laut Informationen der „Wirtschaftswoche“ beträgt die vereinbarte Deckungssumme 40 Mio. Euro.

Sollte das Gericht dem Gutachten des Insolvenzverwalters folgen, würde die zu erwartende Summe sicherlich nicht alle Ansprüche befriedigen. Aber es wäre deutlich mehr Geld zu verteilen, als man ursprünglich annehmen konnte. Dies ist zweifelsohne eine gute Nachricht für alle Betroffenen.

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Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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