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Inca One und die letzten News...


Wie das Unternehmen im Juni bekannt gab, hat man die  DIA Genehmigung für das Las Huaquillas Goldprjekt erhalten und eine Verarbeitungsanlage gekauft. Wir berichteten bereits. Allerdings erreichten uns noch einige Fragen dazu. Dies nehmen wir zum Anlass und versuchen etwas mehr Klarheit in die Unternehmensmeldungen zu bringen. Einen tieferen Einblick in die Unternehmensmeldungen erhalten Sie auch in diesem Video!

 

Nach intensiver Bewertung hat Inca One die Directorial Resolution No. 169-2013-MEM/AAM datiert 29. Mai 2013 vom General Bureau of Environmental Affairs ("DGAAM") des Ministry of Energy and Mines (“MINEM”) in Peru erhalten. Diese genehmigt den Environmental Impact Statement ("DIA"), Umweltplan des Unternehmens. Für zukünftige Explorationsarbeiten ist diese Genehmigung sehr wichtig, sogar unerlässlich.

Die Genehmigung des DIA bestätigt die umwelttechnischen und sozialen Belange, die in dieser niedergeschrieben wurden. Darüber hinaus werden auch die Anforderungen erfüllt, die die peruanischen Umweltschutzbehörden für fortgeschrittene Explorationsaktivitäten im Land verlangt.

 

Wie wir ebenfalls berichteten, kaufte Inca One eine fertige Verarbeitungsanlage, was strategisch ein richtiger Schachzug war. Warum sind wir der Meinung dass dieser Schachzug richtig war?

 

Ganz einfach. Durch den Kauf einer Anlage spart das Unternehmen sehr viel Geld und Zeit. Ebenfalls schaltet man bei einem Kauf einer vorhandenen Anlage den Bau- und Genehmigungsprozess aus, der bei einer neuen Verarbeitungsanlage anfällt. Diese gesparte Zeit und das dadurch gesparte Geld kann für in den Ausbau der Verarbeitungsanlage verwendet werden, deren Kapazität bekanntlich verdoppelt werden soll.

 

An dieser Stelle noch einen Hinweis der Redaktion. Inca One befindet sich derzeit auf Roadshow in der Schweiz und in Deutschland. Hier geht es zur Anmeldung.

 

Viel Spaß und Erfolg beim Handeln wünscht

 

Jörg Schulte

 

 

Weitere Informationen über Rohstoffe, Unternehmen und Reportagen finden Sie unter www.rohstoff-tv.net und www.commodity-tv.net.

 

 

 

Diese Pressemitteilungen beinhalten spezielle “vorausschauende Aussagen"  innerhalb der Definitionen der SECTION 21E OF THE UNITED STATES SECURITIES EXCHANGE ACT OF 1934, wie neu gefasst. Alle Aussagen, auch andere Aussagen über die historischen Fakten die hier getätigt werden  sind vorausschauende Aussagen die verschiedene Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass solche Aussagen richtig sind und aktuelle Resultate und zukünftige Ereignisse stark von den gemachten Aussagen abweichen können. Wichtige Faktoren die Abweichungen von gemachten Aussagen und den Erwartungen der Unternehmung ergeben, sind in den Unternehmensdokumenten beschrieben welche von Zeit zu Zeit bekannt gegeben werden unter den Bedingungen der Alberta Securities Commission, Brititsh Columbia Securities Commission und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Pressemitteilung darf keinesfalls als persönliche oder auch allgemeine Beratung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund Pressemitteilung oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Diese Pressemitteilung und anderweitig damit im Zusammenhang stehende Informationen begründen somit keinerlei Haftungsverpflichtung. Die Pressemitteilung stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Vor einer Anlageentscheidung wenden Sie sich immer an einen Bankberater oder Anlageberater. Service und Materialien und die darauf bezogene Dokumentation werden Ihnen wie sie vorliegt zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Tauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung. Das gesamte Risiko, das aus dem Verwenden oder der Leistung von Service und Materialien entsteht, verbleibt bei Ihnen. Falls nicht per Gesetz vorgeschrieben, hat das Unternehmen keine Absicht jedwede Veränderung gemachter Aussagen auf dem aktuellen Stand zu halten. Es gilt ausschließlich die Englische Originalfassung dieser Pressemitteilung. Keine Haftung für die Übersetzungen vom Englischen ins Deutsche.

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