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E.ON: So schnell gibt man nicht klein bei!


Lieber Leser,

der Essener Energiekonzern E.ON hat die Hoffnung auf eine Schadensersatzzahlung im Zusammenhang mit dem vorübergehenden Produktionsstopp zweier Atommeiler noch nicht aufgegeben. Nachdem das Landgericht Hannover zuvor eine entsprechende Klage des RWE-Rivalen abgewiesen hatte, wurde gegen dieses Urteil nun am Oberlandesgericht Celle Berufung eingelegt.

Der Fall reicht zurück bis ins Jahr 2011, als sich im japanischen Fukushima eine fürchterliche Reaktorkatastrophe ereignete. Damals entschied die Bundesnetzagentur, die sieben ältesten Kraftwerke hierzulande zur eingehenden Überprüfung drei Monate lang vom Netz zu nehmen. Unter den Kraftwerken befanden sich auch die beiden E.ON-Atommeiler Unterweser und Isar 1. Infolgedessen kam es dort zu einem zeitweisen Ausfall der Stromproduktion, für das der DAX-Konzern angemessen entschädigt werden möchte. Insgesamt verlangt E.ON mehr als 382 Mio. Euro von den Ländern Niedersachsen, Bayern und vom Bund. Das Landgericht Hannover hatte die Klage im Juli dieses Jahres abgewiesen und argumentiert, dass der Energiekonzern gegen jenes Atom-Moratorium seinerzeit eine „Anfechtungsklage“ hätte erheben müssen. Das Unternehmen sieht das allerdings anders. Man vertrete die Auffassung, dass es zu „keinem Versäumnis“ gekommen sei, erklärte eine E.ON-Sprecherin und begründete damit den Gang zum Berufungsgericht.

Nebenbei befasst sich das Bundesverfassungsgericht derzeit mit der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Atomausstieges, der im Juni 2011 beschlossen wurde. Gegen diese Grundsatzentscheidung hatten neben E.ON auch die beiden Rivalen Vattenfall und RWE geklagt. Am 6. Dezember wird mit einem Urteil gerechnet.

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Ein Gastbeitrag von Hermann Pichler.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

E.ON SE Stock

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