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E.ON: Angst vor den Aktionären?


Liebe Leser,

im Juli war E.ON mit einer Klage vor dem Landgericht Hannover krachend gescheitert. Der Energiekonzern verlangte wegen Zwangsabschaltung zweier Atommeiler einen Schadensersatz in Höhe von 380 Mio. Euro. Nun geht das Unternehmen in Berufung. Doch dabei geht es weniger um das Geld. E.ON treibt vermutlich die Angst vor seinen eigenen Aktionären.

Zwangsabschaltung im Frühjahr 2011

Der Vorfall liegt bereits einige Jahre zurück. Nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im März 2011, insgesamt sieben Atomkraftwerke in Deutschland abzuschalten. Nach weiteren drei Monaten änderte man die Atomgesetzgebung ab. Für acht Atommeiler folgte das sofortige Aus. Die verbliebenen Anlagen mussten sich auf eine Abschaltung bis zum Jahr 2022 einstellen.

Die Klage seitens E.ON richtete sich gegen die Länder Niedersachsen und Bayern, die im Jahr 2011 die Abschaltung der Meiler Unterweser und Isar 1 verhängten. Kläger war ursprünglich die PreussenElektra, die sich erst später in E.ON Kernkraft GmbH umbenannte.

Ein aussichtsloses Unterfangen?

Der Energiekonzern argumentierte, dass die damalige Zwangsabschaltung ohne rechtliche Handhabe erfolgt sei und einer Enteignung gleichgekommen sei. Nun geht der Streit also in die nächste Runde. Die Aussichten auf einen Erfolg sind allerdings denkbar schlecht. Die Richter stellten in erster Instanz fest, dass es sich um einen „Verwaltungsakt“ gehandelt habe. E.ON hätte sich folglich beizeiten an ein Verwaltungsgericht wenden müssen, um Einspruch zu erheben. Dies hat das Unternehmen aber seinerzeit versäumt.

Ich denke, das Motiv für die Revision ist ein anderes. Der Konzern will Zeit gewinnen. Denn ist das Urteil erst einmal rechtsgültig, droht E.ON eine Klagewelle seitens seiner Aktionäre. Dem Unternehmen könnte dann erneut zum Verhängnis werden, dass man nicht rechtzeitig vors Verwaltungsgericht gezogen ist. Die Anleger werten dies als fahrlässigen Umgang mit dem Anlagekapital.

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Ein Gastbeitrag von Mark de Groot.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse

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