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Die eidesstattliche Versicherung: Ein Ausweg aus der Pfändung?


Die eidesstattliche Versicherung: Ein Ausweg aus der Pfändung?

Bei der eidesstattlichen Versicherung handelt es sich um ein nach der Zivilprozessordnung geregeltes Dokument, dass die Richtigkeit einer Erklärung beteuert. Häufig wird sie in Verbindung mit einer Vermögensauskunft verlangt, kann aber auch bei anderen Gelegenheiten, beispielsweise der Zwangsvollstreckung, zum Einsatz kommen.

Wem hilft die eidesstattliche Versicherung?

Wer Schulden hat, aber nicht in der Lage ist, diese zu bezahlen, wird in der Regel mit einem gerichtlichen Mahnverfahren und später einer Pfändung konfrontiert. Diese nützt aber beiden Parteien nichts, wenn der Schuldner über keine pfändungsfähigen Mittel (Barschaft, Sachwerte etc.) verfügt. Um sich den Verwaltungsaufwand und die damit entstehenden Kosten zu sparen, kann eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden. Wer zum Beispiel beim Finanzamt Schulden hat, kann zum Vergleich eine drohende Pfändung abwehren, indem eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wird. Selbstverständlich muss dies zusammen mit einer Vermögensauskunft passieren, die glaubhaft versichert, dass keine pfändbaren Mittel zur Verfügung stehen.

Exkurs:

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Was die eidesstattliche Versicherung nicht ist

Die eidesstattliche Versicherung wird die Vollziehung oder Vollstreckung nicht abwehren können, viel eher wird zum Zeitpunkt der Abgabe nur die Pfändung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Im Regelfall liegt dieser drei Jahre nach Abgabe des Dokuments, wobei sich der Gläubiger jederzeit entscheiden kann, die finanzielle Situation des Schuldners neuerlich zu untersuchen. Wer einen Kredit nicht mehr bezahlen kann und deswegen eine eidesstattliche Versicherung abgibt, darf dies allerdings nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auf kreditzentrale.com kann man sich ein kostenloses E-Book zum Thema herunterladen, wo unter anderem auch beschrieben wird, welche Überlegungen man vorher tätigen sollte. Vorsicht ist jedoch geboten, denn wer seinen finanziellen Status verschleiert oder Falschangaben macht, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

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