FCR Immobilien AG
Pullach i. Isartal
WKN: A1YC91 / ISIN: DE000A1YC913
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die
am Mittwoch, 18. Mai 2022, um 14:00 Uhr
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt
ausschließlich im Weg der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Kirchplatz 1, 82049 Pullach im Isartal.
TAGESORDNUNG
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB
Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 entsprechend § 172 AktG bereits gebilligt und damit festgestellt
hat.
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 14.345.279,67 wie folgt
zu verwenden:
1. |
Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 3.417.048,95 als Dividende von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie,
|
2. |
Vortrag eines Teilbetrags in Höhe von EUR 10.928.230,72 auf neue Rechnung.
|
Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Im Geschäftsjahr 2021 war Herr Falk Raudies Alleinvorstand.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Im Geschäftsjahr 2021 waren Herr Prof. Dr. Franz-Joseph Busse, Herr Hanjo Schneider und Herr Ludwig A. Fuchs Mitglieder des
Aufsichtsrats.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2022
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH, Berlin, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.
Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Nach § 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen
Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats
von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung. Die Bestimmung
wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie in das Aktiengesetz eingefügt und ist gemäß § 26j
Abs. 2 Satz 1 EGAktG erstmals für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
Damit ist in dieser ordentlichen Hauptversammlung der FCR Immobilien AG erstmals eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben
nach § 162 AktG erstellt und mit Beschluss des Vorstands vom 22. März 2022 und Beschluss des Aufsichtsrats vom 23. März 2022
beschlossen. Der Vergütungsbericht ist vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem Prüfvermerk gemäß § 162 Abs. 3 S. 3 AktG
versehen worden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2021, über den der Vorstand am 22. März 2022 und der Aufsichtsrat am 23. März 2022 beschlossen hat, zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist nachstehend dargestellt und über die Internetseite
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/
verfügbar.
Vergütungsbericht 2021 für Vorstand und Aufsichtsrat
A. |
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021
|
Der Bericht beschreibt die im Geschäftsjahr 2021 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des
Aufsichtsrats von der FCR Immobilen AG und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung
und erläutert individualisiert die Struktur und die Höhe der einzelnen Komponenten der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung.
Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des am 18. Mai 2021 von der Hauptversammlung der FCR Immobilien AG beschlossenen
Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der FCR Immobilien AG im Geschäftsjahr 2021 beschrieben.
Dabei sind die Gesamtvergütung, die Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, alle festen und variablen
Vergütungsbestandteile, deren jeweiliger relativer Anteil, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung dem Vergütungssystem
im Sinne der §§ 87a, 113 Abs. 3 S. 3 AktG entspricht, eine Erläuterung, wie die Gesamtvergütung die langfristige Leistung
der Gesellschaft fördert sowie Angaben dazu, wie die Leistungskriterien angewendet wurden, darzustellen.
Das Vergütungssystem, das in der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 beschlossen wurde, enthält gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Grenzen für die maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder. Nachfolgend wird die tatsächliche Gesamtvergütung für das
Geschäftsjahr 2021 angegeben. Die Gesamtvergütung wird dabei an dieser Stelle ebenso wie im Vergütungssystem berechnet als
die Vergütung, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 gewährt wird in Abgrenzung zu der Vergütung, die dem Vorstand im
Geschäftsjahr zugeflossen ist. Dieser Unterschied ist für Vergütungsbestandteile relevant, die erst in Folgejahren dem Vorstand
zufließen. Die so ermittelte Gesamtvergütung betrug im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 665.665,55 Euro.
II. |
Feste und variable Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil
|
Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile aufgeführt, die im Geschäftsjahr 2021 dem Alleinvorstand der FCR Immobilen AG,
Falk Raudies, zugeflossen sind einschließlich des relativen Anteils dieser Vergütungsanteile an der Gesamtvergütungssumme,
die sich hieraus ergibt:
Gesamtver-
gütung
EUR
|
Festvergütung, Nebenleistungen
EUR
|
STI
EUR
|
LTI
EUR
|
Relativer Anteil der Vergütungsbestandteile an Gesamtvergütung in %
|
|
|
|
|
Feste Bestandteile
|
Variable Bestandteile
|
665.665,55
|
320.467,20
|
345.198,35*
|
0
**
|
48,14
|
51,86
|
* Auszahlung STI für das Geschäftsjahr 2020
** LTI: Erste Auszahlung erfolgt frühestens im Geschäftsjahr 2025
Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile, die aufgrund der im Geschäftsjahr 2021 erbrachten Leistung entstanden (aber nicht
notwendig dem Vorstand zugeflossen) sind, dargestellt einschließlich des relativen Anteils dieser Vergütungsanteile an der
Gesamtvergütungssumme, die sich hieraus ergibt:
Gesamtver-
gütung
EUR
|
Festvergütung, Nebenleistungen
EUR
|
STI
EUR
|
LTI
EUR
|
Relativer Anteil der Vergütungsbestandteile an Gesamtvergütung in %
|
Feste Bestandteile
|
Variable Bestandteile
|
1.123.776,46
|
320.467,20
|
446.703,06
|
356.606,20*
|
28,52
|
71,48
|
* Vorläufiger Zwischenwert für das Geschäftsjahr 2021 im Rahmen der Mehrjahresvergütung
Nachrichtlich sei hier noch die damit korrespondierende Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2021 angegeben, die sich gemäß
den vertraglichen Regelungen bei 100 % Erreichung der variablen Ziele ergeben hätte:
Zielver-
gütung
EUR
|
Ziel-Festvergütung
EUR
|
Ziel-STI
EUR
|
Ziel-LTI
EUR
|
Relativer Anteil der Vergütungsbestandteile an Zielvergütung in %
|
Feste Bestandteile
|
Variable Bestandteile
|
1.196.703,06
|
300.000,00
|
446.703,06
|
450.000,00
|
25,07
|
74,93
|
Das Vergütungssystem für den Vorstand sowie dessen operationale Umsetzung ist den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex entsprechend angepasst.
III. |
Erläuterung, wie die festen und variablen Vergütungsbestandteile dem Vergütungssystem entsprechen
|
Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung entsprechen den Vorgaben im Vergütungssystem.
Hinsichtlich dieser Betrachtung sind nicht die Zuflüsse im Geschäftsjahr 2021 relevant, sondern die Vergütungsbestandteile,
die für die Tätigkeit in 2021 gewährt wurden. Das Vergütungssystem sieht keine Vorgaben für die relativen Verhältnisse zwischen
den festen und der variablen Vergütungsbestandteile an der Vergütung vor, da die tatsächliche Höhe der variablen Vergütung
vom erst nachträglich bestimmbaren Zielerreichungsgrad im Einzelfall abhängt. Gemäß dem Vergütungssystem wird bei der konkreten
Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge indes gewährleistet, dass bei einer 100 %-Zielerreichung die langfristigen variablen
Vergütungsbestandteile die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen. Unter Zugrundelegung der vorläufigen
Zwischenwerte für die langfristige variable Vergütung (LTI) ergibt sich ein relativer Anteil der langfristigen Vergütungsbestandteile
an der Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2021 von 31,73 %. Der relative Anteil der kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile
an der Gesamtvergütung beträgt 39,75 %.
IV. |
Erläuterung, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert
|
Den Mitgliedern des Vorstandes wird im Rahmen von Long-Term-Incentives (kurz LTI) eine langfristige variable Vergütung gewährt.
Bemessungsgrundlage für die Langfristvergütung im Allgemeinen ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der LTI
orientiert sich insbesondere an der Aktienkursentwicklung und der Rentabilität je Aktie. Durch diese der langfristigen Vergütungskomponente
zugrunde gelegten Leistungskriterien wird die langfristige Entwicklung der FCR Immobilien AG gefördert. Dieser Vergütungsbestandteil
war Teil der Vergütung der Vorstände im Geschäftsjahr 2021, hat allerdings aufgrund der Langfristigkeit in diesem Geschäftsjahr
noch nicht zu einem Zufluss geführt.
V. |
Erläuterung, wie die Leistungskriterien angewendet wurden
|
Die variable Vergütung ist anhand folgender finanzieller Leistungskriterien berechnet worden:
1. |
Kurzfristige variable Vergütungskomponente (STI)
|
Der STI ist an die finanzielle Kenngröße EBT (Konzernvorsteuerergebnis) gekoppelt. Die kurzfristige variable Vergütung beträgt
3 % des Konzernvorsteuerergebnisses (EBT). Der STI ist bar am Ende des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in
dem der Jahresabschluss festgestellt wird.
Konkrete Leistungsfeststellung für den Vorstand:
STI
|
Leistungsfeststellung/Grad der Zielerreichung
|
Tatsächliche Vergütung
EUR
|
446.703,06
|
100,00 %
|
446.703,06
|
2. |
Langfristige variable Vergütungskomponente (LTI)
|
Für den LTI wurden die nachfolgenden gewichteten Ziele für den Vorstand festgelegt:
a) |
Erhöhung des Aktienkurses um 40 % im Geschäftsjahr 2021 (gewichtet mit 50 %)
|
b) |
Erhöhung des Net-Asset-Value (NAV) um 30 % im Geschäftsjahr 2021 (gewichtet mit 25 %)
|
c) |
Erhöhung des FFO auf 8,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2021 (gewichtet mit 25 %)
|
Im Zuge der Festlegung der Ziele für den LTI hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 bei voller Zielerreichung (100
%) hierfür eine variable Vergütung von 450.000,00 Euro für den Vorstand verabschiedet.
Sofern beim LTI diese Zielerreichung übererfüllt wird, steigt diese variable Vergütung proportional zum jeweiligen Zielerreichungsgrad
an. Die Höhe der variablen Vergütung hinsichtlich des LTI ist jedoch begrenzt, es wurde ein sog. Cap festgelegt. Die variable
Vergütung beträgt maximal 500.000,00 Euro.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge wird indes gewährleistet, dass bei einer 100 %-Zielerreichung
die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen.
Zu Beginn der weiteren Geschäftsjahre des dreijährigen Bemessungszeitraums wird der Aufsichtsrat Erfolgsziele festlegen, die
sich auf das jeweilige Geschäftsjahr beziehen.
Die Auszahlung des LTI erfolgt erst nach dem Ablauf von drei weiteren Geschäftsjahren in bar. Hierbei wird aus dem Grad der
Zielerreichung der drei Jahre ein Durchschnittswert gebildet, woraus sich der LTI-Betrag ergibt, der nach Ablauf der drei
Jahre ausgezahlt wird. Eine erste Auszahlung des LTI erfolgt somit frühestens im Geschäftsjahr 2025. Sollte es vorher zu einem
Verkauf der Gesellschaft oder Auflösung des Vorstandsvertrages kommen, so ist der LTI in dem darauf folgenden Monat zur Auszahlung
fällig.
Das Vergütungssystem für den Vorstand sowie dessen operationale Umsetzung ist den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex entsprechend angepasst.
B. |
Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021
|
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäftsjahr 2021 eine feste Grundvergütung in Höhe von EUR 10.000,00.
Der Vorsitzende erhält die eineinhalbfache Grundvergütung. Daneben trägt die Gesellschaft die Kosten einer D&O-Versicherung
für die Mitglieder des Aufsichtsrats in einem angemessenen Umfang mit einer maximalen Deckungssumme von EUR 10 Mio.
Übersicht: Bezogene Vergütung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021
Aufsichtsratsmitglied
|
in Euro
|
Prof. Dr. Franz-Joseph Busse (Vorsitzender)
|
15.000,00
|
Hanja Schneider (Stv. Vorsitzender)
|
10.000,00
|
Ludwig A. Fuchs
|
10.000,00
|
Gesamt
|
35.000,00
|
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat sowie dessen operationale Umsetzung ist den aktuellen Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex entsprechend angepasst.
C. |
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
|
Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung von FCR Immobilien AG, die jährliche
Veränderung der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis sowie die jährliche Veränderung
der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats- sowie über die letzten fünf Geschäftsjahre dar.
Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresergebnisses abgebildet.
I. Ertragsentwicklung
In TEUR
|
2017
|
2018
|
Veränd. in %
|
2019
|
Veränd. in %
|
2020
|
Veränd. in %
|
2021
|
Veränd. in %
|
Jahresergebnis gemäß HGB Einzelabschluss
|
1.537
|
3.569
|
132,1
|
8.105
|
127,1
|
3.971
|
-51,0
|
6.758
|
70,2
|
II. Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer
In der nachfolgenden Auswertung wurden alle Arbeitnehmer (ohne Vorstand) einbezogen.
In TEUR
|
2017
|
2018
|
Veränd. in %
|
2019
|
Veränd. in %
|
2020
|
Veränd. in %
|
2021
|
Veränd. in %
|
Ø Gehalt berechnet auf Vollzeitäquivalent
|
68
|
72
|
6,1
|
85
|
17,3
|
83
|
-2,6
|
76
|
-8,5
|
III. Vorstandsvergütung
In TEUR
|
2017
|
2018
|
Veränd. in %
|
2019
|
Veränd. in %
|
2020
|
Veränd. in %
|
2021
|
Veränd. in %
|
Falk Raudies
|
341
|
354
|
3,7
|
406
|
14,6
|
680
|
67,6
|
666
|
-2,1
|
Im relevanten Zeitraum haben keine früheren Vorstandsmitglieder eine Vergütung erhalten.
IV. Aufsichtsratsvergütung
In TEUR
|
2017
|
2018
|
Veränd. in %
|
2019
|
Veränd. in %
|
2020
|
Veränd. in %
|
2021
|
Veränd. in %
|
Prof. Dr. Franz-Joseph Busse
|
15
|
15
|
0,0
|
15
|
0,0
|
15
|
0,0
|
15
|
0,0
|
Hanjo Schneider (ab 28.05.2020)
|
-
|
-
|
-
|
-
|
-
|
5
|
-
|
10
|
100
|
Ludwig A. Fuchs (ab 28.05.2020)
|
-
|
-
|
-
|
-
|
-
|
5
|
-
|
10
|
100
|
Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (von 11.07.2019 bis 28.05.2020)
|
-
|
-
|
-
|
5
|
-
|
5
|
0,0
|
-
|
-
|
Frank Fleschenberg (bis 28.05.2020)
|
10
|
10
|
0,0
|
10
|
0,0
|
5
|
-50,0
|
-
|
-
|
Die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 betrug TEUR 35, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Eine variable
Vergütungskomponente ist grundsätzlich nicht vorhanden.
D. |
Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 1 AktG
|
1. |
Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen:
Keine
|
2. |
Angaben, ob und wie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern:
Keine
|
3. |
Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands:
Keine
|
4. |
Erläuterung, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten wurde:
Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG ist zu erläutern, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten
wurde.
Das Vergütungssystem sieht für jedes Vorstandsmitglied eine Maximalvergütung in Höhe von EUR 1.300.000,00 vor. Diese Angabe
bezieht sich auf die Vergütung gemäß Vergütungssystem und daher auf die für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung und nicht
auf die im Geschäftsjahr zugeflossene Vergütung. Die Herrn Raudies gewährte Gesamtvergütung beträgt EUR 1.123.776,46. Damit
wurde die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung eingehalten.
|
E. |
Sonstige Angaben gemäß § 162 Abs. 2 AktG
|
1. |
Leistungen, die einem Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder
im Geschäftsjahr gewährt worden sind:
Keine
|
2. |
Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind, einschließlich
während des letzten Geschäftsjahres vereinbarter Änderungen dieser Zusagen:
Keine
|
3. |
Leistungen, die einem Vorstandsmitglied für den Fall der regulären Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem
Barwert und dem von der Gesellschaft während des letzten Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag,
einschließlich während des letzten Geschäftsjahres vereinbarter Änderungen dieser Zusagen:
Keine
|
4. |
Leistungen, die einem früheren Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des letzten Geschäftsjahres beendet hat, in
diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des letzten Geschäftsjahres gewährt worden sind:
Keine
|
Allgemeine Hinweise
I. |
Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet
|
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Mai 2022 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe von Art.
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts (nachfolgend
"Covid-19-Gesetz") als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen am 18. Mai 2022 ab 14:00 Uhr live im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung
in Bild und Ton übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nach Maßgabe der nachstehend beschriebenen Bestimmungen. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118
Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
Es können nur diejenigen Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen
sind und sich wie nachstehend beschrieben ordnungsgemäß angemeldet haben, persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte
ihr Stimmrecht per Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben
und einen Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.
Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere
ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter, vor Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des
Stimmrechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch nicht zur Teilnahme
an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine elektronische Teilnahme).
Die Zugangsdaten zur Hauptversammlung werden den Aktionären, die zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten
nach Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung übersandt.
Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben und die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten
Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 11. Mai
2022, 24:00 Uhr zugegangen sein.
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können sich unter
|
FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 82049 München E-Mail: [email protected]
|
schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen
ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte
ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen
werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenannter
'Technical Record Date') bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter
'Umschreibestopp'). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach
der letzten Umschreibung am 12. Mai 2022, 00:00 Uhr. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert.
Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiter frei verfügen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Abs. 3 Nr. 1 AktG ordnungswidrig handelt, wer Aktien eines anderen, zu
dessen Vertretung er nicht befugt ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung benutzt.
Da im Verhältnis zur Gesellschaft betreffend die Hauptversammlung am 18. Mai 2022 als Aktionär nur gilt, wer als solcher zu
diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragen ist, hat derjenige, der zuvor Aktien erwirbt, aber zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
noch nicht im Aktienregister eingetragen ist, kein Teilnahme- und Stimmrecht, wenn ihn der Veräußerer nicht zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt oder ermächtigt. Sämtliche Erwerber von Aktien der
Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu
stellen.
II. |
Verfahren für die Stimmabgabe
|
Bevollmächtigung
Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, können sich bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts,
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung kann per E-Mail oder postalisch bis zum Ablauf des 17. Mai 2022, 24:00 Uhr, an folgende Anschrift
oder E-Mail-Adresse erfolgen:
|
FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 82049 München E-Mail: [email protected]
|
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden,
welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugeschickt wird.
Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils
bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach
besonderen Regelungen. Bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige
in § 135 Abs. 8 AktG genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen
vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die durch die Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch in diesem Fall ist die ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die nachfolgend genannte
Anschrift oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 17. Mai 2022, 24:00 Uhr erteilt, geändert oder widerrufen werden:
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FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 82049 München E-Mail: [email protected]
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Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten
Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche
Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von
Anträgen entgegen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl schriftlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail abgeben. Auch
hierzu sind eine Eintragung im Aktienregister und eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich.
Briefwahlstimmen können per Post oder E-Mail an
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FCR Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 82049 München E-Mail: [email protected]
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bis zum Ablauf des 17. Mai 2022, 24:00 Uhr abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird nach
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt.
III. |
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
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Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am 18. Mai 2022 ab 14:00 Uhr live auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung
in Bild und Ton verfolgen.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw.
Online-Teilnahme).
IV. |
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
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Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind und sich
nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet haben sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege
der Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben
die Möglichkeit, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung
gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz im Wege der elektronischen Kommunikation unter der E-Mail-Adresse
[email protected]
unter Nennung der Aktionärsnummer und des vollständigen Namens Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
zu erklären.
Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.
V. |
Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz
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Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 4 Covid-19-Gesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals, das entspricht zurzeit 488.150 Aktien, oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer
Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 17. April 2022, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
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FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: [email protected]
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Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Berechnung
der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz
Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten
und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und des Aufsichtsrats werden - soweit sie den anderen Aktionären zugänglich
zu machen sind - bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung
veröffentlicht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf
des 3. Mai 2022, 24:00 Uhr, an die folgende Adresse übersandt wurden:
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FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: [email protected]
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Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung als
gestellt behandelt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht des Versammlungsleiters,
zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt davon unberührt.
Fragerecht der Aktionäre
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Versammlung
im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 16. Mai 2022, 24:00 Uhr, per E-Mail unter
[email protected]
unter Nennung der Aktionärsnummer und des vollständigen Namens eingereicht werden.
Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2
Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
VI. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.762.997 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es
bestehen also 9.762.997 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
VII. |
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft/Unterlagen
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Alle gesetzlich erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen sind ab
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung
bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung
bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zugänglich sein.
VIII. |
Hinweise zum Datenschutz
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Die FCR Immobilien Aktiengesellschaft verarbeitet als "Verantwortlicher" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter
(insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Aktionärsnummer, Besitzart der Aktien,
Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen,
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen
und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit
die FCR Immobilien Aktiengesellschaft diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt
die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die FCR Immobilien Aktiengesellschaft.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO
i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die FCR Immobilien Aktiengesellschaft verschiedene Dienstleister
und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind.
Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der FCR Immobilien Aktiengesellschaft. Im
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern
zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter
das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen
und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im
Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der FCR Immobilien Aktiengesellschaft
geltend machen:
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FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: [email protected]
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Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 DS-GVO zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der FCR Immobilien Aktiengesellschaft ist wie folgt erreichbar:
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FCR Immobilien Aktiengesellschaft Kirchplatz 1 82049 Pullach im Isartal E-Mail: [email protected]
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Pullach im Isartal, im April 2022
FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Vorstand
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