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Bayer: was sagen die Behörden zum Monsanto-Deal?


Lieber Leser,

sicher haben Sie auch schon davon gehört: am vergangenen Wochenende machte in diversen Medien eine Meldung die Runde, die von einem Gutachten spricht, in dem die geplante Fusion von Bayer mit Monsanto angeblich als „kartellrechtswidrig“ bezeichnet wird. Wer hat diese Geschichte in die Welt gesetzt? Die erste Plattform, die über das Gutachten berichtete, war „Businessinsider“, der das Papier auch vorlag. Auftraggeber des Gutachtens war einer Verbraucherschutzorganisation namens „SumOfUs“. Eine amerikanische Anwaltskanzlei führte das Gutachten durch, wobei ein Detail besondere Aufmerksamkeit verdient. Zwei Gutachter haben nämlich selbst schon einmal für die amerikanische Kartellbehörde gearbeitet. Die müssten es ja eigentlich wissen!

Gutachter monieren zwei wichtige Punkte

An welchen Punkten sollte die Fusion laut Einschätzung der Gutachter scheitern? Nun, zum einen wird an das Jahr 2008 erinnert. Monsanto wurde seinerzeit per Gerichtsurteil dazu gezwungen, ein Teil seines Baumwollgeschäftes zu verkaufen. Diese wurde dann auch verkauft und zwar an – Bayer. Käme es zu einer Fusion, wäre dieses Urteil also verletzt. Und dann glauben die Gutachter, dass sich der Zusammenschluss nicht mit dem Clayton Act vereinbaren lasse. Dieser unterbindet nämlich eine wettbewerbsschädigende Monopolstellung einzelner Unternehmen. Zu einer solchen würde es durch die Fusion aber kommen, insbesondere bei Saatgut, Schädlingsbekämpfungsmitteln und im Baumwollhandel.

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Ein Gastbeitrag von Ethan Kauder.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Source: Robert Sasse

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