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Erstellt von Traumtanz 

Wirecard Sammel*Klage

zur info an Interessierte:
" Sehr geehrte Damen und Herren, 

bezugnehmend auf unseren Newsletter vom 16. Juni 2021 (nachzulesen auf der TILP-Homepage – Aktuelle Fälle – Wirecard – Newsletter vom 16.06.2021) möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand im Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH („EY“) informieren. 

Der Fortgang dieses Verfahrens ist auch elementar für den Fortgang der möglichen Prozesskostenfinanzierung. Dazu mehr unter 3. 
 
  1. Wie ist der aktuelle Stand im Verfahren gegen EY?In den vergangenen Wochen und Monaten ist eine Vielzahl an entscheidungserheblichen Sachverhaltselementen bekannt geworden. Diese wurden durch TILP mit großer Sorgfalt aufgearbeitet und mit entsprechenden Beweismitteln in das Pilotverfahren gegen EY eingebracht. TILP hat am 13. Juli 2021 sehr umfangreich dazu bei dem zuständigen Landgericht München I schriftlich vorgetragen. Gleichzeitig wurden auch die weiteren rechtlichen Formalien erfüllt, um diesen erweiterten Vortrag zum Gegenstand des beantragten Kapitalanleger-Musterverfahrens („KapMuG-Musterverfahren“) zu machen. 


Zu Ihrer Information haben wir eine gekürzte Gliederung des TILP-Schriftsatzes auf unserer Homepage (dort: Aktuelle Fälle – Wirecard – Update zum Sachverhalt EY) bereitgestellt. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit weder den vollständigen Schriftsatz noch die vollständige Gliederung veröffentlichen können. Der Grund hierfür ist, dass wir das Ergebnis unserer zeitintensiven Aufarbeitung der Sach- und Rechtslage im Fall EY unseren Mitbewerbern nicht auf diesem Wege zugänglich machen möchten. In der Vergangenheit mussten wir des Öfteren die Erfahrung machen, dass Konkurrenzkanzleien sich zwar mit plakativen Marketingaussagen in Richtung „schneller Klageeinreichungen“ und „Erhöhung des Drucks“ auf die Einwerbung möglichst vieler Mandate bemühten, sich bei der anschließenden Bearbeitung dieser Mandate dann aber darauf verließen, Schriftsätze von TILP, die wir zuvor veröffentlicht hatten, in weiten Teilen um- oder schlicht abschreiben zu können, ohne eigene Recherchen betreiben und Prüfungen vornehmen zu müssen. Dieses Verhalten konterkariert im Übrigen auch die Idee des kooperativen Zusammenwirkens der Anlegeranwälte (insbesondere im Rahmen des angestrebten Kapitalanleger-Musterverfahrens), wonach durch das jeweils eigenständige Aufarbeiten der Sach- und Rechtslage durch die beteiligten Kanzleien die Vielfalt der Argumente und damit auch die Erfolgsaussichten für die Gesamtheit der am Musterverfahren beteiligten Kläger steigen. 

Vor diesem Hintergrund haben wir uns dafür entschieden, unseren aktuellen Schriftsatz in Sachen EY zunächst nur in sehr gekürzter Form bekanntzumachen. 
  
  1. Zum beantragten KapMuG-MusterverfahrenBereits im Newsletter vom 16. Juni 2021 hatten wir Ihnen dargelegt, aus welchen Gründen die Einleitung eines KapMuG-Musterverfahrens für Sie als geschädigter Anleger sinnvoll und zweckmäßig ist. 


Um Ihnen den Ablauf eines solchen KapMuG-Musterverfahrens einmal näher zu erläutern, haben wir diesen auf unserer Homepage (nachzulesen auf der TILP-Homepage – Aktuelle Fälle – Wirecard – Wie funktioniert ein Kapitalanleger-Musterverfahren?) eingehend beschrieben und die grundsätzlichen Vorteile dieser Verfahrensart dargestellt. Ebenfalls werden auf dieser Seite die üblichen Abläufe eines solchen Verfahrens und verschiedene Begrifflichkeiten ausführlich erklärt.
   
  1. Wann kommt die Prozesskostenfinanzierung?Schon frühzeitig hat der Prozesskostenfinanzierer Therium ein Modell entwickelt, welches es geschädigten Anlegern ermöglichen soll, sich an einem Verfahren gegen EY zu beteiligen. Mit unserem Newsletter vom 16. Juni 2021 hatten wir Ihnen berichtet, dass Anträge anderer Kanzleien auf Einleitung eines KapMuG-Musterverfahrens durch das Landgericht München I für unzulässig erklärt wurden. Die Einleitung des KapMuG-Musterverfahrens ist für den Prozesskostenfinanzierer jedoch von erheblicher Bedeutung, da auch dieser von den erheblichen Kostenvorteilen des KapMuG-Musterverfahrens profitieren würde und sodann auch ein deutlich reduziertes Kostenrisiko zu tragen hätte. Zudem wird sich auch der Inhalt der Finanzierungsverträge nach der zu erwartenden Verfahrensart richten. Da die gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des KapMuG-Musterverfahrens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, benötigt Therium mithin auch noch diese Zeit, um die Entscheidung über das konkrete Angebot zu treffen. 


Sobald wir hinsichtlich des Themas Prozesskostenfinanzierung relevante Informationen erhalten, werden wir Sie umgehend über die nächsten Schritte informieren. Auch an dieser Stelle weisen wir aber noch einmal darauf hin, dass durch diese zeitliche Verzögerung rechtlich kein Nachteil für Sie entsteht und insbesondere keine Verjährung Ihrer Ansprüche droht.


Mit freundlichen Grüßen

Axel Wegner                             Marvin Kewe
Rechtsanwalt                            Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht"