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Erstellt von ValueFreak 

Rechtsprechung

Im Sinne der Gewaltenteilung soll hier ein Platz für Themen der gerichtlichen Auseinandersetzungen und Entscheidungen sein, die das Potential wirtschaftlicher Konsequenzen haben.

Das BGH entscheidet im Kontext des Diesel Skandals in 2 Fragen zugunsten der Autobauer. Dabei geht es um Halter von Leasing Fahrzeugen und um das Thermofenster
https://www.n-tv.de/wirtschaft/BGH-weist-Diesel-Klagen-gegen-VW-und-Daimler-ab-article22808627.html
Der Richterspruch wegen des Thermofensters dürfte in der Branche große Bedeutung haben.
Im Fall Daimler werfen Tausende Kläger dem Stuttgarter Autobauer vor, in Diesel-Autos ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verwendet zu haben - das "Thermofenster". Die Technik, die auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt wurde, kommt bei der Abgasreinigung ins Spiel. Damit die Fahrzeuge weniger giftige Stickoxide ausstoßen, wird ein Teil der Abgase direkt im Motor verbrannt. Herrschen draußen kühlere Temperaturen, wird dieser Mechanismus automatisch gedrosselt. Die Hersteller sagen, das sei notwendig, um den Motor zu schützen.

Viele Anbieter von Mobility Strom verstoßen gegen Eichvorschriften
https://www.golem.de/news/eichrecht-tesla-muss-illegale-ladesaeulen-in-berlin-umruesten-2209-168359.html 
Die Ladesäulen müssen entsprechend umgerüstet werden.
Nicht nur Tesla ist betroffen, sondern auch Ladestationen anderer Hersteller wie Tritium, Efacec und Delta. Ladestationen von ABB, Alpitronic, ADSTec und Compleo arbeiten hingegen eichrechtskonform.

Der Europäische Gerichtshof spricht ein Urteil zur Freigabe von Normen aus - das wird sehr kontrovers gesehen
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c58821p-verbraucherschutz-harmonisierte-normen-zugang-din/
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass harmonisierte technische Normen (HTN) Teil des EU-Rechts sind und deshalb frei und kostenlos zugänglich sein müssen (Urt. v. 05.03.2024, Az. C-588/21 P). Die Folgen dieses Urteils sind noch ungewiss. Bislang finanzierten sich Unternehmen, die die Normungsverfahren durchführen, durch den Verkauf des Zugangs zu ebendiesen Normen. Kritiker befürchten nun nachteilige Folgen für das Wirtschaftssystem, die Industrie und für Verbraucherschutzstandards.
Besonders in der betrieblichen Praxis ist der Zugang zu aktuellen Normen ein ständiges Ärgernis. Soll ein Lieferant z.B. eine Leistung auf Basis einer Kundenspezifikation anbieten, so wird er nicht um die Beschaffung der zitierten technischen Regelwerke herumkommen. Die Normen werden im Fachhandel zu Preisen von gehobener Fachliteratur angeboten - siehe z.B.
https://www.beuth.de/de 
Der Ablauf zum Erstellen einer Norm erfordert allerdings die Expertise von vielen und ist alles andere als preiswert. Es stellt sich die Frage, wer das finanzieren soll, wenn das Geld nicht mehr über Verkäufe der Werke reinkommt.
Eine einheitliche Normung stärkt den Wirtschaftsraum und ein funktionierendes Normungswesen ist eine sehr ernste Angelegenheit und Grundlage der Industriegesellschaft(man denke z.B. an die Einführung des Meters als Maßeinheit für geometrische Dimensionen).  

Die Klage von X Corp. gegen die gemeinnützige Organisation Center for Countering Digital Hate wurde abgewiesen
https://www.heise.de/news/Elon-Musk-unterliegt-gemeinnuetziger-Organisation-9666154.html

In der im vergangenen Jahr eingereichten Klage argumentiert X Corp., dass das Zentrum gegen die Nutzungsbedingungen der Website verstoßen hätte, indem es unzulässigerweise öffentliche Tweets zusammenstellte. Die anschließenden Berichte über die Zunahme von Hassrede hätten X Millionen von US-Dollar gekostet, weil Werbekunden abwanderten.
Am Montag wies der US-Bezirksrichter für den nördlichen Bezirk von Kalifornien, Charles Breyer, die Klage ab. "Die X Corp hat diesen Fall angestrengt, um das CCDH für CCDH-Veröffentlichungen zu bestrafen, in denen die X Corp kritisiert wurde – und vielleicht auch, um andere abzuschrecken, die eine solche Kritik üben möchten", schrieb Breyer in seiner Verfügung (AZ. 3:23-cv-03836). Und weiter: "Es ist unmöglich, die Beschwerde zu lesen und nicht zu dem Schluss zu kommen, dass die X Corp weitaus mehr über die Äußerungen von CCDH besorgt ist als über ihre Datenerfassungsmethoden."

X Corp. kündigte in einer Erklärung an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.

Das Zentrum zur Bekämpfung von digitalem Hass ist eine gemeinnützige Einrichtung mit Niederlassungen in den USA und im Vereinigten Königreich. Es veröffentlicht regelmäßig Berichte über Hassrede und Fehlinformationen in sozialen Medien wie X, TikTok oder Facebook. Die Organisation hat mehrere Berichte veröffentlicht, in denen sie einen Anstieg von Hassrede, beispielsweise gegen LGBTQ, oder Fake-News über den Klimawandel auf X festgestellt hat. Auch seien Beiträge, die den Nationalsozialismus glorifizieren, den Holocaust leugnen oder zur Gewalt gegen Juden, Muslime und Palästinenser anstacheln, nicht entfernt worden. Musk habe einen "Safe Space für Rassisten" geschaffen, so das CCDH.
Link zur Webseite der Organisation
https://counterhate.com/

Die Jurisdiktion greift wieder stark in die Politik ein - diesmal der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/klimaklagen-schweiz-100.html 
Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Eine Gruppe Schweizer Seniorinnen erringt vor dem Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg. Das Land habe nicht genug für den Klimaschutz getan. 
Geklagt hatte eine Gruppe Schweizer Seniorinnen, denen die Richter nun Recht gaben. Die Seniorinnen erklärten, dass die Rechte älterer Frauen besonders verletzt würden, weil sie am meisten von der extremen Hitze betroffen seien, die aufgrund der globalen Erwärmung immer häufiger auftrete.
Gleichzeitig wird für weitere Klagen, die abgelehnt wurden, eine rote Linie gezogen. Ein Kläger muss die Opfereigenschaft haben und kann nur sein eigenes Land verklagen:
Staaten könnten nicht beliebig für das haftbar gemacht werden, was außerhalb ihrer Grenzen passiere. Gegen das eigene Land hätten die Jugendlichen klagen können. Allerdings hätten sie das Verfahren nicht eingehalten, weil sie - statt sich zunächst an ein portugiesisches Gericht zu wenden - direkt nach Straßburg gezogen waren.
Auch ein ehemaliger französische Bürgermeister blieb mit seiner Klage erfolglos. Dem Politiker fehle die sogenannte Opfereigenschaft, also dass er besonders betroffen sei, so die Begründung.
Im Grunde ist das Urteil gegen die Schweiz absurd. Das kleine Land hat praktisch gar keinen Einfluss auf die globalen Emissionen klimaschädlicher Gase. Allenfalls eine diplomatische Großoffensive des kleinen neutralen Landes zur Beendigung aller Kriege in der Welt könnte vielleicht ein Beitrag sein, wenn die denn von Erfolg gekrönt würde.