EQS-HV: GRENKE AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2024 in Kongresshaus Baden-Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
GRENKE AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2024 in Kongresshaus Baden-Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
19.03.2024 / 19:25 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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ISIN DE000A161N30 Berichtigung der am 19. März 2024 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 19. März 2024 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf Dienstag, den 30. April 2024, 10:00 Uhr (MESZ), einberufen.
Aufgrund redaktioneller Versehen sind in dem in Abschnitt II wiedergegebenen Inhaltsverzeichnis des Vergütungsberichts 2023 Fehler aufgetreten.
Das Inhaltsverzeichnis des Vergütungsberichts 2023 lautet wie folgt:
Inhaltsverzeichnis
Einführung
1Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023
Geschäftsentwicklung
1.2Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vergütungsentscheidungen
1.3Fortentwicklungen gegenüber dem Vergütungsbericht 2022
Vergütung des Vorstands
1Wesentliche Grundsätze der Vorstandsvergütung
Ziel-Gesamtvergütung
1.2Maximalvergütung
1.3Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Das angewandte Vergütungssystem im Überblick
Fixe Vergütungsbestandteile
2.2Variable Vergütungsbestandteile
Kurzfristig variable Vergütung (STI)
2.2.2Langfristige variable Vergütung (LTI)
2.2.3Backtesting, Malus und Clawback
Gewährte und geschuldete Vergütung
Amtierende Mitglieder des Vorstands
3.2Leistungen von Unternehmen desselben Konzerns
3.3Leistungen von Dritten
3.4Leistungszusagen im Fall der regulären Beendigung
3.5Leistungen und Leistungszusagen an ehemalige Vorstandsmitglieder
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
D.Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
Vermerk über die formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Im Übrigen bleibt es unverändert bei der am 19. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von
einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.
19.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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