Totalverluste mit Aktien nach Insolvenz werden steuerlich anerkannt

Der Bundesfinanzhof weist das Bundesfinanzministerium in die Schranken und schlägt sich auf die Seite der Aktionäre: Verlieren Aktien wegen Insolvenz ihren Wert, darf ein Anleger die Verluste daraus steuerlich geltend machen.

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Quelle Finanzjournalisten