Offiziell: Der Beschluss zur Verwahrung von Bitcoin & Co.

Ein Gastbeitrag von Dr. Sven Hildebrandt zur neuen Gesetzgebung zu Bitcoin & Co.Mit der Ankündigung der Bundesregierung, elektronische Wertpapiere zu ermöglichen, hatte sich die Frage gestellt, ob deren Verwahrung unter einem Dach mit sonstigen Krypto-Werten wie Bitcoin möglich sein würde. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen wäre die Trennung der Verwahrung von Wertpapieren (Depotgeschäft) vom Krypto-Verwahrgeschäft rechtlich nicht mehr vorgeschrieben.Dennoch kann es je nach Geschäftsmodell weiterhin Gründe geben, die für eine Trennung verschiedener regulierter Dienstleistungen sprechen: Wie vielfach in den letzten Monaten gefordert, empfiehlt der Finanzausschuss, Dienstleistern, die ausschließlich das Krypto-Verwahrgeschäft anbieten, weitgehende Erleichterungen von den Eigenkapitalvorschriften der CRR einzuräumen.

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Quelle btc-echo