Hilfe zur Selbsthilfe: Digitalverband Bitkom gibt Orientierung zur Kryptoverwahrung

Seit dem ersten Januar 2020 ist das Kryptoverwahrgeschäft im deutschen Kreditwesengesetz aufgenommen. Kryptoverwahrer gelten somit als Finanzdienstleister und müssen eine entsprechende Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen. Der Digitalverband Bitkom hat dahingehend nun ein Infopapier veröffentlicht, das Klarheit über die neue Gesetzeslage schafft und Anlegern sowie Verwahrern die wichtigsten Fakten mit auf den Weg gibt.Obwohl die Rechtslage seit Inkrafttreten des Kryptoverwahrgesetzes unstrittig ist, bestehen noch immer Unsicherheiten aufseiten der Anbieter und Verbraucher. Um die letzten Zweifel zu beseitigen, hat der Digitalverband die wesentlichen Informationen zum Lizenzverfahren in dem Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ zusammengetragen.

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Quelle btc-echo