EU Kartellverfahren wegen Webbrowser

Die EU Kommision hat ein neues Verfahren gegen Microsoft eröffnet. Dem Konzern wird vorgeworfen, dass gegen Zusagen verstossen wurde, den Windows Nutzern in einem Auswahlbildschirm die Wahl des bevorzugten Browsers freizustellen. Microsoft wird angelastet, dass die Auswahl des Browsers in Windows 7, Service Pack 1 nicht angeboten wird. Das Service Pack wurde im Februar 2011 freigegeben und noch im Dezember 2011 hat Microsoft gegenüber der Kommission die Einhaltung der Zusagen aus 2009 bestätigt.

Microsoft räumte seinen Fehler ein und versprach, bis Ende der Woche alle 28 Millionen betroffenen Windows-PCs in der EU mit einem entsprechenden Update zu versorgen. Es habe sich um einen technischen Fehler gehandelt, hieß es in einer Erklärung. Zudem bietet Microsoft an, die von Brüssel erzwungene Periode von fünf Jahren, in denen die Konkurrenz-Browser angeboten werden müssen, um 15 Monate zu verlängern.

Aktuell hat der Internet Explorer einen Marktanteil von 60,0%, gefolgt von Mozilla/Firefox (32,2%) und Apple/Safari (5,0%). Alle anderen Browser landen weit abgeschlagen mit Anteilen von 1,2% und weniger. Eine detaillierte Aufstellung findet sich unter Webhits.

In früheren Verfahren zwischen 2004 und 2008 hatte die Kommission bereits 3 mal Strafen in dreistelliger Millionenhöhe verhängt:

2004 - Freilegung von Informationen zu Schnittstellen des Client Betriebssystems für Serverdienste (497 mill. EUR) 2006 - Verstösse gegen die Vereinbarungen aus 2004 (280,5 mill. EUR) 2008 - Höhe der Vergütungen für die Schnittstellen Informationen (860 mill. EUR)   

Laut EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia könnte in dem neuen Verfahren eine Strafe bis zu 10% des Jahresumsatzes verhängt werden.

Microsoft wird am 19.7. über das abgelaufene 4te Quartal berichten. Am 2.7. hatte der Konzern bereits eine Goodwill Abschreibung in Höhe von 6,2 Mrd. USD angekündigt.