Doppelte Haushaltsführung und Kosten für Einrichtung einer Zweitwohnung - der Bundesfinanzhof muss ran

Zwei Haushalte wegen eines Jobs? Wer eine Zweitwohnung einrichtet und nutzt, darf bislang nur 1000 Euro dafür monatlich steuermindernd geltend machen. Doch Finanzrichter in Düsseldorf kippten die Begrenzung der Werbungskosten für die Einrichtung der Zweitwohnung. Jetzt hat der Bundesfinanzhof das letzte Wort.

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Quelle: Finanzjournalisten