Daimler: Unangenehme Nachrichten zur Weihnachtszeit!

Liebe Leser,

laut unserem Wochenrückblick war besonders das Thema Daimler für unsere Leser interessant. Wir erinnern nochmal an unsere Berichterstattung:

Der Autobauer Daimler muss sich zum Ausklang des Jahres noch einmal vor Gericht verantworten. Hierbei geht es um den Vorwurf der irreführenden Werbung im Zusammenhang mit niedrigen Abgaswerten. Vor dem Landgericht Stuttgart wird am 20. Dezember eine entsprechende Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen Verbrauchertäuschung verhandelt. Die DUH hatte die Klage bereits im Frühjahr eingereicht. Konkret geht es um Dieselfahrzeuge der Mercedes-C-Klasse. Unter anderem heißt es in der entsprechenden Werbebotschaft, dass der Stickoxid-Ausstoß durch eine Abgas-Nachbehandlung um 90 Prozent reduziert werden könne. Verbraucher seien laut DUH durch die angeblich sauberen Diesel-Motoren in die Irre geführt worden. Bereits im Februar hatte die Umwelthilfe gefordert, dass dem besagten Modell die Typgenehmigung entzogen wird. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte im April nach einer großangelegten Kontrolle allerdings keinen Grund zur Beanstandung des Wagens gesehen. Dies könnte indes an einem technischen Kniff liegen. Schon seit geraumer Zeit beklagt die Umwelthilfe, dass bei einigen Diesel-Motoren eine Abschalteinrichtung dafür sorgt, dass bei bestimmten Umgebungstemperaturen die Abgas-Nachbehandlung gedrosselt werde. In einem entsprechenden Rechtsgutachten wurde dieses Vorgehen als rechtswidrig abgetan. Auch ein Gutachten, das dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages vorliegt, gelangte zu diesem Schluss.

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Ein Gastbeitrag von Jennifer Diabatè.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse