Wie erwartet, hat der Solarkonzern Solarworld Berufung gegen das Schadenersatzurteil eines US-Gerichts im Staat Michigan wegen der Nichterfüllung von Abnahmeverträgen mit dem Siliziumlieferant Helmock eingelegt. Das Gericht hatte den Bonner Konzern Ende Juli in erster Instanz zu einer Strafe von 793 Mio. USD verdonnert, die sich aus einer Schadensersatzzahlung von 585 Millionen USD sowie Zinsen auf […]

Source: kapitalmarktexperten.de