E.ON: Verfassungsgericht entscheidet!

Liebe Leser,

am Dienstag hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für Freude bei einigen Energieanbietern, unter anderem E.ON, gesorgt. Wir fassen Ihnen unseren Artikel zum Thema hier nochmals zusammen.

Das in Vergessenheit geratene Energiekonzept der Regierung war darauf ausgelegt, die Kernenergie weiterhin zu nutzen und daraufhin investierte der Energie-Gigant E.ON, Millionen von Euro in die Kernkraftwerke um deren Langfristigkeit zu gewährleisten. Als 2011 die Katastrophe im Atomkraftwerk in Fukushima geschah, wandte sich die deutsche Bundesregierung schnell ab von ihrem Energiekonzept und entwickelte daraufhin ein neues Konzept, welches einen schnellen Ausstieg aus der Kernenergie vorsah. Damit waren die Millioneninvestitionen in den E.ON-Kraftwerken so gut wie wertlos. Das Gericht sieht eine angemessene Entschädigung für E.ON und die anderen Betreiber vor, da der Kernausstieg früher stattgefunden hat, als geplant. Es darf nicht vergessen werden, dass diese hohen Investitionen in die Kraftwerke aufgrund von politischen Entscheidungen getroffen worden sind, die dann kurz danach widerrufen wurden. Mit dieser richterlichen Entscheidung können nun die Gespräche mit der Bundesregierung beginnen, um über die möglichen Erstattungen zu sprechen. Mit einer kurzfristigen Entscheidung ist jedoch nicht zu rechnen, da die geforderten Ansprüche von E.ON erst genau festgestellt werden müssen.

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Ein Gastbeitrag von Jennifer Diabatè.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse