E.ON: Die Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel!

Liebe Leser,

obwohl die verheerende Nuklearkatastrophe von Fukushima bereits über fünfeinhalb Jahre zurückliegt, befindet sich der Stromriese E.ON nach wie vor in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit den deutschen Behörden. Konkret geht es um ein Moratorium, welches den Kraftwerkbetreiber dazu verpflichtete, dessen Nuklearmeiler für insgesamt 3 Monate abzuschalten.

Wie nun aus einem Bericht der Wirtschaftswoche hervorgeht, habe der Düsseldorfer Energiekonzern Berufung gegen eine zuvor von einem Gericht gefällte Entscheidung eingelegt. Das Gericht hatte die von E.ON geforderte Schadensersatzsumme von summa summarum 380 Millionen Euro abgelehnt, da laut Gerichtsmitteilung die falsche juristische Instanz angerufen wurde. So sei das 2011 erlassene Moratorium ein Verfassungsakt und somit nur vor dem zuständigen Verfassungsgericht anfechtbar. Diesen Formfehler könnte E.ON nun bitter bereuen.

E.ON geht ein hohes Risiko ein

Auch deshalb scheint die jüngst eingelegte Berufung – meiner Meinung nach – reinen Formcharakter zu haben. Sicherlich versucht E.ON diese Blamage noch mit allen Mitteln zu verhindern. Sollte dieses Unterfangen nicht gelingen, dürfte der ohnehin angeschlagene Konzern mit einem weiteren eklatanten Vertrauensverlust seitens seiner Aktionäre zu kämpfen haben. Wie die Wirtschaftswoche weiter berichtet, stehen Aktionärsschützer wie die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) bereits in den Startlöchern, um mögliche juristische Schritte gegenüber E.ON zu prüfen.

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Ein Gastbeitrag von Norman Stepuhn.

Herzliche Grüße

Ihr Robert Sasse


Quelle: Robert Sasse