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Riesterrente - Schuldfrage ist nicht entscheidend zu Unrecht kasssierter Zulage


Sie haben für Ihren Riestervertrag die staatlichen Zulagen kassiert, aber waren eigentlich gar nicht zulagenberechtigt? Doch das haben nicht Sie zu verschulden, sondern der Anbieter Ihres Riester-Vertrags? Egal, die Zulagenstelle darf das Geld trotzdem zurückfordern, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil.

Quelle Finanzjournalisten

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