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Nebelhornbahn: Solide Geschäftsentwicklung im Halbjahr


Nach Darstellung der Analysten Marcel Goldmann und Cosmin Filker von GBC hat die Nebelhornbahn-AG im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/19 (per 31.10.) einen Meilenstein erreicht. Demnach habe die zuständige Baubehörde die Genehmigung für das Großprojekt Neubau Nebelhornhauptbahn erteilt. Die Gesellschaft plane noch im Sommer 2019 mit dem Baustart. Auf Basis ihres DCF-Modells erhöhen die Analysten das Kursziel und bestätigen das positive Rating für die Aktie.

Nach Analystenaussage habe wegen des zum Teil wechselhaften und stürmischen Wetters die Fahrgastzahl in der Wintersaison 2018/19 mit 165.642 Gästen leicht unterhalb der Unternehmensplanung, jedoch über dem langjährigen Durchschnitt der Winterhalbjahre gelegen. Im Zuge der Veröffentlichung der Halbjahreszahlen sei der Ausblick vom Unternehmen bekräftigt worden. Demnach rechne die Gesellschaft weiterhin mit einem Jahresüberschuss leicht unter dem Vorjahr. Zudem habe das Management die Ausschüttung einer Dividende in Aussicht gestellt.

Vor dem Hintergrund der soliden Geschäftsentwicklung der ersten 6 Monate und des im Rahmen der Erwartungen verlaufenden Großprojekts, bestätige das Analystenteam seine Prognosen für das aktuelle Geschäftsjahr sowie für die Folgejahre. Die Analysten erhöhen auf Basis der unveränderten Umsatz- und Ergebnisprognosen sowie wegen des einsetzenden Roll-Over-Effekts das Kursziel auf 50,02 Euro (zuvor: 45,44 Euro) und erneuern das Rating „kaufen“.

(Quelle: Aktien-Global-Researchguide, 18.07.2019, 14:35 Uhr)

Bitte beachten Sie unseren Disclaimer zur Identität des Weitergebenden und zu möglichen Interessenskonflikten: http://www.aktien-global.de/impressum/

Hinweise nach Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958

Die dieser Zusammenfassung zugrundeliegende Finanzanalyse wurde von der GBC AG am 09.07.2019 um 09:45 Uhr fertiggestellt und 09.07.2019 um 10:30 Uhr erstmals veröffentlicht.

Sie kann unter der folgenden Adresse eingesehen werden: http://www.more-ir.de/d/18433.pdf

Die mit dem Ausgangsdokument verbundene Offenlegung der Interessenkonflikte findet sich im Anhang / Disclaimer des Dokuments.


Quelle: Holger Steffen

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