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KTG Energie (KTG Agrar): Zurück im operativen Geschäft?


Liebe Leser,

Mitte des letzten Jahres geriet die KTG Energie AG aufgrund der Insolvenz des Mutterkonzerns KTG Agrar in den öffentlichen Fokus. Denn im Sommer 2016 wurde bekannt, dass die ehemalige Mehrheitsgesellschafterin KTG Agrar AG eine für 2017 fällig werdende Anleihe nicht ausbezahlen konnte.

KTG Energie galt lange Zeit als Perle des KTG-Imperiums

KTG Energie hingegen galt mit einem zukunftsorientierten Portfolio lange Zeit als lukratives Aushängeschild der KTG-Gruppe. Auf Erneuerbare Energien konzentriert, konnte das Biogasanlagen-Unternehmen seit dem Börsengang im Jahre 2012 kontinuierlich investieren und wachsen. Die Insolvenz der Muttergesellschaft machte jedoch einen Strich durch die Rechnung. Denn Banken, Investoren und Lieferanten gingen zunehmend auf Distanz zur vormals lukrativen Energietochter.

Übernahme durch Zech

Noch im Herbst des vergangenen Jahres kam dann die überraschende, weil so schnell erfolgte Nachricht von Seiten des KTG-Imperiums. Das Bremer Familienunternehmen Zech werde sowohl einen Großteil von KTG Agrar als auch die Mehrheitsbeteiligung an KTG Energie übernehmen. Der Energiekonzern will hierdurch das alte Ansehen bei Investoren und Kunden wiedergewinnen.

Steht das Insolvenzverfahren vor dem Abschluss?

Dennoch musste auch KTG Energie eine Insolvenz anmelden. Das zugehörige Verfahren wurde zum 1. Dezember 2016 in Eigenverwaltung eröffnet. Der noch im Weihnachtsmonat vorgelegte Insolvenzplan wurde am 3. Februar 2017 von Seiten der Gläubigerversammlung mehrheitlich bestätigt. Einige betroffene Geldgeber legten dennoch eine Beschwerde beim zuständigen Landgericht in Neuruppin ein. Laut einem Bericht des Nachrichtenportals für Landwirtschaft agrarheute.com wurden eben jene juristischen Reklamationen nun vom Gericht als „unzulässig“ erklärt.

KTG Energie gibt sich optimistisch

KTG Energie teilte hierzu am Montag mit, dass damit die „Sanierung des Biogasanlagenbetreibers beendet“ sei, und dass das „Insolvenzverfahren nunmehr kurzfristig aufgehoben werden“ könne. Nachdem jetzt eine abschließende juristische Entscheidung vorliege, könne sich der Konzern wieder auf das operative Geschäft konzentrieren.

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Ein Beitrag von Norman Stepuhn.


Quelle: Robert Sasse

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