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GGX Gold plant Beginn des Explorationsprogramms 2021 im historischen Goldbergbaugebiet Greenwood in BC


Vancouver, British Columbia – 4. Juni 2021 – GGX Gold Corp. (TSX-V: GGX), (OTCQB: GGXXF), (FWB: 3SR2) (das „Unternehmen“ oder „GGX“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen das bevorstehende Explorationsprogramm 2021 im zu 100 % unternehmenseigenen Konzessionsgebiet Gold Drop im Bergbaugebiet Greenwood in der kanadischen Provinz British Columbia plant.

 

Während der Feldsaison 2021 sollen Diamantbohrungen, Prospektionen und Gesteinsprobenahmen absolviert werden. Die für dieses Jahr identifizierten Ziele beinhalten das Gebiet Rhoderick Dhu, den Erzgang Ken und den Erzgang C.O.D., der auch Perky, Lively und die nördlichen Ausläufer der Erzgänge C.O.D. North umfasst.

 

Das Unternehmen hatte im Jahr 2020 eine arbeitsreiche Feldsaison, die Diamantbohrungen, Schürfgrabungen, Kartierungen, Prospektionen und 3-D-Modellierungen umfasste. Insgesamt wurden 3.865 Bohrmeter in 37 Bohrlöchern niedergebracht, die auf den Erzgang C.O.D., den Erzgang Perky und die weitere Erprobung einer bei Flugmessungen ermittelten geophysikalischen Anomalie abzielten. Die Bohrungen im Jahr 2021 werden sich auf die Abgrenzung der lateralen Erweiterung des Erzgangs Perky konzentrieren, die auch bei Schürfgrabungen auf einem Abschnitt von 10,3 Metern erprobt wurde. Die Proben lieferten Gehalte von bis zu 54 g/t Au, 194 g/t Ag und 134 ppm Te auf einer Mächtigkeit von 0,70 Metern. Darüber hinaus werden die Bohrungen die Mineralisierung im Erzgang Lively erproben, bei dem 2020 erfolgreiche Grabungen auf einem Abschnitt von 29,5 Metern an der Oberfläche absolviert wurden. In den Gebieten Rhoderick Dhu und Ken werden die Prospektionen und geologischen Kartierungen fortgesetzt. Die Schürfgrabungen in dieser Saison werden mehrere Bereiche umfassen, darunter auch den nördlichen Bereich des Erzgangs C.O.D., der mittels Grabungen im vergangenen Jahr in Richtung Süden freigelegt wurde, sowie den Erzgang Highland Valley, der an der Oberfläche freigelegt wurde. Eine Stichprobe lieferte hier Werte von 4,76 g/t Au, 22,4 g/t Ag und 12,7 ppm Te. Da die technischen Mitarbeiter des Unternehmens die Felddaten aus dem letzten Jahr weiter aktiv auswerten, könnten im Laufe der Feldsaison zusätzliche Ziele ermittelt und neue Feldaktivitäten geplant werden.

 

Die in dieser Pressemeldung erwähnten Analysen wurden vom geochemischen Analyselabor von ALS Global in North Vancouver (BC, Kanada) durchgeführt. ALS ist ein unabhängiges, voll akkreditiertes kommerzielles Labor. Alle mineralisierten Erzgangproben wurden anhand der Metallics-Sieve-Methode (ALS-Code Au-SCR24) analysiert, wobei der Goldgehalt mittels Brandprobe bestimmt wurde. Bei anderen Proben wurde der Goldgehalt anhand der Brandprobenmethode mit 50-Gramm-Einwaage und eines abschließenden AA-Verfahrens analysiert. Proben, deren Werte über der Nachweisgrenze lagen, wurden nochmals mittels Brandprobe und abschließendem gravimetrischem Verfahren analysiert. Andere Metalle wurden im Rahmen eines 48-Elemente-Packets unter Verwendung eines Aufschlusses aus vier Säuren und Ermittlung mittels ICP-MS-Verfahren analysiert.

 

Sebastien Ah Fat, P.Geo., ein qualifizierter Sachverständiger im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 und Berater des Unternehmens, hat die Fachinformationen in dieser Pressemeldung genehmigt.

 

Für das Board of Directors

Barry Brown,  CEO

604-488-3900

[email protected]

 

Investor Relations:

[email protected]

 

 

Foto eines Teils des Schürfgrabens Perky Vein aus dem Jahr 2020.

 

 

Foto des Erzgangs Highland Valley südwestlich der Erzgänge Gold Drop.

 

 

 

Zukunftsgerichtete Aussagen

 

Diese Pressemeldung könnte zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Aussagen über den Erwerb bestimmter Mineralkonzessionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und sind dementsprechend inhärenten Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen. Sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, übernimmt das Unternehmen keinerlei Verpflichtung, solche Aussagen zu aktualisieren.

 

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Erwartungen, Ansichten, Annahmen, Schätzungen und Vorhersagen über das Geschäft, die Branche und die Märkte, in denen das Unternehmen tätig ist. Dazu zählen, dass der aktuelle Preis von Mineralien, auf die das Unternehmen abzielt, und die aktuelle Nachfrage nach diesen anhalten oder sich verbessern wird; dass das Unternehmen in der Lage sein wird, die erforderlichen Explorationslizenzen und andere Genehmigungen einzuholen; dass sich die allgemeine Geschäfts- und Wirtschaftslage nicht wesentlich ändert; dass Finanzierungen gegebenenfalls zu angemessenen Bedingungen verfügbar sind; dass das Unternehmen keine wesentlichen Unfälle erleidet; und dass das Unternehmen in der Lage sein wird, weitere Beteiligungen an Mineralprojekten zu identifizieren und zu angemessenen Bedingungen oder überhaupt zu erwerben. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen und sind Risiken, Unsicherheiten und Annahmen unterworfen, die schwer vorhersehbar sind. Die Anleger werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle zukunftsgerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten unterworfen sind. Dazu gehören, dass die Ressourcenexploration und -erschließung ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften strenger werden; dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, gegebenenfalls weitere Mittel zu beschaffen; Wechselkursschwankungen; schwankende Rohstoffpreise; Betriebsstörungen und -risiken; Wettbewerb; mögliche Unfähigkeit, geeignete Akquisitionsmöglichkeiten zu finden und/oder diese abzuschließen; sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die in den öffentlichen Unterlagen des Unternehmens aufgeführt sind. Diese und andere Risiken können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse sehr unterschiedlich ausfallen. Die Leser sollten sich daher nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen, die vollständig durch diesen vorsorglichen Hinweis eingeschränkt sind, verlassen. Es gibt keine Gewissheit, dass sich zukunftsgerichtete Informationen oder die wesentlichen Faktoren oder Annahmen, die den zukunftsgerichteten Informationen zugrunde liegen, als richtig erweisen werden. Das Unternehmen betont ausdrücklich, dass es keine Verpflichtung hat, etwaige Änderungen solcher freiwilligen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

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