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Freitagsfrage: Darf man Kosten für eine Erstausbildung als Werbungskosten bei der Steuer ansetzen?


Eine Berufsausbildung oder ein Erststudium gehen ganz schön ins Geld. Daher wäre es natürlich toll, wenn man Aufwendungen dafür als Werbungskosten absetzen dürften – und in spätere Jahre vortragen lassen könnte, wenn man ein ordentliches Einkommen erzielt. Doch das sah das deutsche Steuerrecht nicht vor – und diese Regelung ist auch verfassungsgemäß, wie das Bundesverfassungsgericht heute entschieden hat.

Quelle Finanzjournalisten

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