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DGAP-News: ADLER Real Estate AG: Bekanntmachung eines Kontrollwechsel an die Wandelanleihegläubiger


DGAP-News: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe/Firmenübernahme
ADLER Real Estate AG: Bekanntmachung eines Kontrollwechsel an die Wandelanleihegläubiger

14.02.2020 / 13:35
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung

im Zusammenhang mit den

€ 137,9 Mio. 2,5 % Wandelschuldverschreibungen 2016/2021

ISIN DE000A161XW6
WKN A161XW

(die "Schuldverschreibungen")

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 180360 B (die "Anleiheschuldnerin"), macht hiermit gemäß § 14(1)(a)(i) der Bedingungen der vorgenannten Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen") bekannt, dass am 11. Februar 2020 ein Kontrollwechsel im Sinne von § 14(1)(e)(i) der Anleihebedingungen bei der Anleiheschuldnerin eingetreten ist. An diesem Tag haben laut Veröffentlichung der ADO Properties S.A. (die "Bieterin") vom 14. Februar 2020 mehr als 50% der Aktionäre der Anleiheschuldnerin das am 7. Februar 2020 veröffentlichte Übernahmeangebot (Tauschangebot) der Bieterin an die Aktionäre der Anleiheschuldnerin angenommen.

Gemäß § 14(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen hat die Anleiheschuldnerin im Falle eines Kontrollwechsels zudem einen Wirksamkeitstag im Sinne der Schuldverschreibungen für diesen Kontrollwechsel festzusetzen (der "Wirksamkeitstag") und bekannt zu machen. Der Vorstand der Anleihegläubigerin hat den 27. Februar 2020 als Wirksamkeitstag im Sinne der Schuldverschreibungen für den Kontrollwechsel festgesetzt, der hiermit gemäß § 14(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen bekannt gemacht wird.

Jeder Anleihegläubiger ist gemäß § 14(1)(b) der Anleihebedingungen berechtigt, mittels Abgabe einer Rückzahlungserklärung von der Anleiheschuldnerin zum Wirksamkeitstag die Rückzahlung einzelner oder aller seiner Schuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden, zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Wirksamkeitstag (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Rückzahlungserklärung muss der Anleiheschuldnerin mindestens zehn Tage vor dem Wirksamkeitstag zugegangen sein, wie in den Anleihebedingungen näher beschrieben.

Falls Anleihegläubiger nach der Bekanntmachung des Kontrollwechsels bis zum Wirksamkeitstag (einschließlich) ihr Wandlungsrecht ausüben, wird der Wandlungspreis für diesen Zeitraum nach Maßgabe von § 14(1)(d) der Anleihebedingungen angepasst. Der Wandlungspreis ändert sich danach bis zum Wirksamkeitstag (einschließlich) wie folgt:

 

ISIN Bezeichnung Nennbetrag je Teilschuldverschreibung Wandlungspreis je Teilschuldverschreibung Wandlungspreis je Teilschuldverschreibung (angepasst) Wandlungsverhältnis1 Wandlungsverhältnis1 (angepasst)
DE000A161XW6 2,5 % Wandelschuldverschreibungen 2016/2021 13,79 €12,5039 € 11,9879 1:1,102 1:1,150326
 

1 Das Wandlungsverhältnis beschreibt, wie viele neue Aktien ein Anleihegläubiger für jeweils eine Wandelschuldverschreibung erhält.

Berlin, im Februar 2020

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Der Vorstand



14.02.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADLER Real Estate AG
Joachimsthaler Straße 34
10719 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 398 018 10
Fax: +49 30 639 61 92 28
E-Mail: [email protected]
Internet: www.adler-ag.com
ISIN: DE0005008007, XS1211417362, DE000A1R1A42, DE000A11QF02
WKN: 500800, A14J3Z, A1R1A4, A11QF0
Indizes: SDAX, GPR General Index
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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975853  14.02.2020 

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