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DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2022 in FILharmonie, Tübinger Str. 40, 70794 Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2022 in FILharmonie, Tübinger Str. 40, 70794 Filderstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

31.03.2022 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 / WKN PAH000
ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003 Einladung zur Hauptversammlung


Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,

die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am

Freitag, 13. Mai 2022, 12.00 Uhr (MESZ),
 

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ("AktG") ist die FILharmonie, Tübinger Str. 40, 70794 Filderstadt. Für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Aktionärsportal über die Internetseite der Gesellschaft, erreichbar unter

www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
 

übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Die Aktionäre werden gebeten, insbesondere den Abschnitt "Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung" (siehe Abschnitt II.1) zu beachten.

Wir erlauben uns, Sie zur ordentlichen Hauptversammlung herzlich einzuladen.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 von insgesamt € 783.081.250,00 wie folgt zu verwenden:

 
Verteilung an die Aktionäre:    
  Ausschüttung einer Dividende von € 2,554 je Stammaktie,
bei 153.125.000 Stammaktien sind das


391.081.250,00
  Ausschüttung einer Dividende von € 2,560 je Vorzugsaktie,
bei 153.125.000 Vorzugsaktien sind das


392.000.000,00
Bilanzgewinn (insgesamt) 783.081.250,00

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am Mittwoch, 18. Mai 2022, fällig.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden Mitglieds einzeln abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2022

Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Frankfurt am Main, Niederlassung Stuttgart,

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 sowie

b)

zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses und des Konzern-Zwischenlageberichts als Teile des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2022

zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

6.

Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach Maßgabe von Art. 40 Abs. 2 Satz 3 SE-Verordnung, § 17 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz), § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz), der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Porsche Automobil Holding SE vom 22. Juni 2007 in Verbindung mit der hierzu unter dem 1. Februar 2017 geschlossenen Aussetzungsvereinbarung und § 9 Abs. 1 der Satzung in der Fassung vom 2. Oktober 2020 aus zehn von der Hauptversammlung zu bestellenden Mitgliedern (Anteilseignervertreter) zusammen.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus zehn Mitgliedern. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Mai 2022 enden die Amtszeiten des von der Hauptversammlung am 30. Mai 2017 gewählten Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Wolfgang Porsche sowie der weiteren Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Hans Michel Piëch, Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner und Herr Dr. Ferdinand Oliver Porsche. Diese sollen von der Hauptversammlung 2022 erneut als Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist eine Wiederbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zulässig.

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb - gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor,

a)

Herrn Dr. Wolfgang Porsche, Salzburg (Österreich), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft;

b)

Herrn Dr. Hans Michel Piëch, Wien (Österreich), Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE und Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft;

c)

Herrn Prof. Dr. Ulrich Lehner, Düsseldorf, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Telekom AG (bis 7. April 2022) und Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE; und

d)

Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Salzburg (Österreich), Mitglied des Vorstands der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft,

jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Es ist beabsichtigt, im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat beschließen zu lassen.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht. Diese ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.porsche-se.com/unternehmen/corporate-governance

zugänglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Wolfgang Porsche erneut für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie Empfehlungen C.13 und C.14 DCGK 2020

Nachfolgend sind die Lebensläufe der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten abgedruckt. Diese enthalten zugleich die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen) sowie die Angaben nach den Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020").

I.

Dr. Wolfgang Porsche

a.

Persönliche Daten

-

Geburtsdatum: 10. Mai 1943

-

Geburtsort: Stuttgart

b.

Ausbildung / Akademischer Werdegang

-

1965-1971 Studium an der Hochschule für Welthandel, Wien, Österreich, Abschluss als Diplom-Kaufmann

-

1973 Promotion zum Doktor der Handelswissenschaften an der Hochschule für Welthandel in Wien, Österreich

c.

Beruflicher Werdegang

-

1973-1998 Generalimporteur für Yamaha Motorräder in Österreich

-

1976-1981 Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen im In- und Ausland des Vertriebs der Daimler-Benz AG, Stuttgart

-

seit 2014 Geschäftsführer der Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Grünwald

-

2000-2015 Geschäftsführer der Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart

-

seit 1978 Mitglied des Aufsichtsrats, seit 2007 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE (bis 2007 firmierend unter Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft), Stuttgart

-

seit 2007 Aufsichtsratsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart

-

seit 2008 Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg

-

seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

-

seit 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG, Ingolstadt

-

seit 2013 Geschäftsführer der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Salzburg

-

seit 2021 Geschäftsführer der Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald

d.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

-

AUDI AG, Ingolstadt

-

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart (Vorsitz)

-

Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg

e.

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

-

Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich (Vorsitz)

-

Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Vereinigtes Königreich

-

Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA

-

Porsche Greater China, bestehend aus:

Porsche (China) Motors Limited, Shanghai

Porsche Hong Kong Limited, Hong Kong

-

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

-

Schmittenhöhebahn Aktiengesellschaft, Zell am See, Österreich

f.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

-

Herr Dr. Wolfgang Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags.

-

Herr Dr. Wolfgang Porsche ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald, sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:

*

der Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland;

*

der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Salzburg, Österreich;

*

der Familie WP Holding GmbH, Salzburg, Österreich.

-

Des Weiteren ist Herr Dr. Wolfgang Porsche gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Grünwald sowie der folgenden an diesen unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:

*

der Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich;

*

der Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich.

-

Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Herr Dr. Wolfgang Porsche wie folgt verwandt:

*

Cousin von Herrn Dr. Hans Michel Piëch;

*

Onkel 2. Grades von Herrn Dr. Stefan Piëch;

*

Onkel 2. Grades von Herrn Mag. Josef Ahorner;

*

Onkel von Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche;

*

Onkel von Herrn Peter Daniell Porsche.

-

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Günther Horvath ist Mitglied des Stiftungsvorstands diverser Familienprivatstiftungen, insbesondere der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich, einer an der Familie Porsche Beteiligung GmbH mittelbar beteiligten Privatstiftung, und erbringt auch anwaltliche Beratungsleistungen.

-

Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE mittelbar und unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.

g.

Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den Angaben unter lit. c), d), e) und f).

II.

Dr. Hans Michel Piëch

a.

Persönliche Daten

-

Geburtsdatum: 10. Januar 1942

-

Geburtsort: Wien, Österreich

b.

Ausbildung / Akademischer Werdegang

-

Februar 1963 Externisten-Matura

-

1963-1968 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, Österreich

-

1970 Promotion zum Doktor jur.

c.

Beruflicher Werdegang

-

Ende 1970 Tätigkeit bei Gulf Oil in Pittsburgh, USA

-

1971-1972 Geschäftsführer Porsche KG, Stuttgart

-

1977-2021 Rechtsanwalt, Wien, Österreich

-

seit 1975 Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich

-

seit 1989 Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE (bis 2007 firmierend unter Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft), Stuttgart

-

seit 2007 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart

-

seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG, Ingolstadt

-

seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg

d.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

-

AUDI AG, Ingolstadt

-

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart

-

Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg

e.

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

-

Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, Vereinigtes Königreich

-

Porsche Cars North America Inc., Atlanta, USA

-

Porsche Greater China, bestehend aus:

Porsche (China) Motors Limited, Shanghai

Porsche Hong Kong Limited, Hong Kong

-

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

-

Schmittenhöhebahn Aktiengesellschaft, Zell am See, Österreich

-

Volksoper Wien GmbH, Wien, Österreich

f.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

-

Herr Dr. Hans Michel Piëch ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags.

-

Herr Dr. Hans Michel Piëch ist gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Grünwald, sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:

*

der Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich;

*

der Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich.

-

Zudem ist Herr Dr. Hans Michel Piëch einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der HMP Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald sowie der folgenden an dieser unmittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaft:

*

der Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Wien, Österreich.

-

Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Herr Dr. Hans Michel Piëch wie folgt verwandt:

*

Cousin von Herrn Dr. Wolfgang Porsche;

*

Vater von Herrn Dr. Stefan Piëch;

*

Onkel von Herrn Mag. Josef Ahorner;

*

Onkel 2. Grades von Herrn Dr. Ferdinand Oliver Porsche;

*

Onkel 2. Grades von Herrn Peter Daniell Porsche.

-

Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE mittelbar und unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.

g.

Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den Angaben unter lit. c), d), e) und f).

III.

Prof. Dr. Ulrich Lehner

a.

Persönliche Daten

-

Geburtsdatum: 1. Mai 1946

-

Geburtsort: Düsseldorf

b.

Ausbildung / Akademischer Werdegang

-

1968-1972 Wirtschaftsingenieur- und Maschinenbau-Studium an der Technischen Universität Darmstadt (TUD)

-

1972-1973 Diplom-Wirtschaftsingenieur, Diplom-Ingenieur

-

1975 Promotion zum Dr. rer. pol.

-

1979-1980 Examen zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

c.

Beruflicher Werdegang

-

1975 Wirtschaftsprüfer bei KPMG

-

1981 Zentralressort Abschlüsse/Steuern, Henkel KGaA, Düsseldorf

-

1983 Stabsabteilung Controlling, Fried. Krupp GmbH, Essen

-

1986 Bereichsleiter Controlling/Rechnungswesen/Steuern, Henkel KGaA, Düsseldorf

-

1987 Mitglied des Direktoriums, Ressortleiter Finanzen/Controlling, Henkel KGaA, Düsseldorf

-

1991 Geschäftsführer Asia Pacific, Henkel Asia Pacific, Hong Kong, China

-

1995 Mitglied der Geschäftsführung und zuständig für den Unternehmensbereich Finanzen/Logistik, Henkel KGaA, Düsseldorf

-

1999-2014 Mitglied des Beirates der Dr. August Oetker KG, Bielefeld

-

2000-2008 Vorsitzender der Geschäftsführung der Henkel KGaA, Düsseldorf

-

2002-2015 Mitglied des Verwaltungsrates und über viele Jahre Lead Director der Novartis AG, Basel, Schweiz

-

2003-2018 Mitglied des Aufsichtsrats, seit 2012 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON AG/E.ON SE, Düsseldorf / Essen

-

2007-2010 Präsident des Verbands der Chemischen Industrie e.V. Deutschland (VCI), Frankfurt am Main

-

2007-2016 Präsident der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf

-

2008-2013 Mitglied des Aufsichtsrats der Henkel Management AG, Düsseldorf

-

2008-2018 Mitglied des Aufsichtsrats, seit 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG, Essen

-

2015-2016 Verwaltungsratspräsident der Novartis AG, Basel, Schweiz

-

2008-2021 Mitglied des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf

-

seit 2007 Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

-

seit 2008 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Telekom AG, Bonn (bis 7. April 2022)

d.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

-

Deutsche Telekom AG, Bonn (Vorsitz) (bis 7. April 2022)

e.

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Es bestehen keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

f.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Es bestehen keine persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und/oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

g.

Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den Angaben unter lit. d).

IV.

Dr. Ferdinand Oliver Porsche

a.

Persönliche Daten

-

Geburtsdatum: 13. März 1961

-

Geburtsort: Stuttgart

b.

Ausbildung / Akademischer Werdegang

-

1990 Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg mit dem akademischen Grad Mag. jur.

-

1992 Promotion zum Dr. jur.

-

1994-1995 Studium der Fachrichtung Business Administration an der Universität Toronto, Abschluss mit dem Grad MBA

c.

Beruflicher Werdegang

-

1994-2003 Geschäftsführer der Porsche Design Management GmbH & Co. KG, Salzburg, Österreich

-

seit 2002 Geschäftsführer der Real Estate Holding GmbH, Salzburg, Österreich

-

seit 2003 Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg, Österreich

-

seit 2005 Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE (bis 2007 firmierend unter Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft), Stuttgart

-

seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG, Ingolstadt

-

seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg

-

seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

-

seit 2015 Geschäftsführer der Neckar GmbH, Salzburg, Österreich

d.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

-

AUDI AG, Ingolstadt

-

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart

-

Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg

e.

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

-

Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich

-

Porsche Lifestyle GmbH & Co. KG, Ludwigsburg

f.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

-

Herr Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags.

-

Herr Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald, sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:

*

der Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland;

*

der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Salzburg, Österreich;

*

der ZH 1420 GmbH, Salzburg, Österreich.

-

Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Herr Dr. Ferdinand Oliver Porsche wie folgt verwandt:

*

Neffe 2. Grades von Herrn Dr. Hans Michel Piëch;

*

Neffe von Herrn Dr. Wolfgang Porsche;

*

Cousin 2. Grades von Herrn Dr. Stefan Piëch;

*

Cousin 2. Grades von Herrn Mag. Josef Ahorner;

*

Cousin von Herrn Peter Daniell Porsche.

-

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Günther Horvath ist Mitglied des Stiftungsvorstands diverser Familienprivatstiftungen, insbesondere der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich, einer an der Familie Porsche Beteiligung GmbH mittelbar beteiligten Privatstiftung, und erbringt auch anwaltliche Beratungsleistungen.

-

Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE mittelbar und unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.

g.

Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat

-

Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergeben sich aus den Angaben unter lit. c), d), e) und f).

7.

Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft in diesem Jahr über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG den Bericht über die im Geschäftsjahr 2021 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine freiwillige inhaltliche Prüfung nach IDW PS 490 durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Vergütungsbericht nebst Vermerk über die Prüfung sind in der Anlage zu dieser Tagesordnung wiedergegeben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Anlage zu dieser Tagesordnung wiedergegebenen Vergütungsbericht der Gesellschaft nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

Anlage zu Tagesordnungspunkt 7:

Vergütungsbericht einschließlich Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2021

Vergütungsbericht

I.

Einleitung

Der durch den Vorstand und den Aufsichtsrat der Porsche Automobil Holding SE ('Porsche SE' oder die 'Gesellschaft') aufgestellte Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge der im Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssysteme für die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Porsche SE und erläutert detailliert und individualisiert die im Berichtsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung. Als gewährte und geschuldete Vergütung werden die Beträge angegeben, die im Berichtszeitraum dem einzelnen Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied tatsächlich zugeflossen sind oder deren fällige Zahlung noch nicht erbracht ist. Zusätzlich wird die im Geschäftsjahr 2021 durch die Vorstandsmitglieder erdiente Vergütung ausgewiesen, die im Berichtszeitraum weder zugeflossen noch fällig geworden ist. Der Bericht enthält weiterhin Angaben zu Leistungen, die den Mitgliedern des Vorstands für den Fall der regulären oder vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind.

Die Angaben umfassen die Vergütung, die nach dem Vergütungssystem der Porsche SE den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für deren Organtätigkeit bei der Porsche SE gewährt und geschuldet werden. Dies sind Tätigkeiten bei der Porsche Beteiligung GmbH, der Porsche Zweite Beteiligung GmbH, der Porsche Dritte Beteiligung GmbH, der Porsche Vierte Beteiligung GmbH sowie bei der PTV Planung Transport Verkehr GmbH (vormals PTV Planung Transport Verkehr AG). Tätigkeiten von Organmitgliedern der Porsche SE im Volkswagen Konzern sind dies nicht, weshalb Bezüge, die Organmitglieder der Porsche SE für Tätigkeiten im Volkswagen Konzern durch den Volkswagen Konzern erhalten, in den nachfolgenden Angaben nicht enthalten sind.

Der Vergütungsbericht entspricht den Anforderungen des Aktiengesetztes (AktG) sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex ('DCGK'). Die Währung lautet auf Euro. Die Angaben erfolgen, sofern nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €). Alle Beträge und Prozentangaben sind kaufmännisch gerundet. Dies kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Vergleichswerte des Vorjahres werden neben den Werten des aktuellen Berichtszeitraums in Klammern dargestellt und wurden jeweils nach denselben Methoden bestimmt wie die Werte des aktuellen Berichtszeitraums.

Der vorliegende Vergütungsbericht wird einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung nach dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen (IDW PS 490) durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Frankfurt am Main, Niederlassung Stuttgart, unterzogen.

II.

Wesentliche Entwicklungen und Ereignisse im Geschäftsjahr 2021

1.

Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung

Im Zusammenhang mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ('ARUG II') und der am 16. Dezember 2019 beschlossenen Neufassung des DCGK mit Wirkung zum 20. März 2020 hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 ein neues Vorstandsvergütungssystem ('Vorstandsvergütungssystem 2021') beschlossen. Die Änderungen am Vergütungssystem betreffen im Wesentlichen die Methode zur Bemessung des variablen Bonus (vgl. hierzu Abschnitt 'III. 2. Variable Vergütung (Vergütungssystem 2021)') sowie die Verankerung einer Malus- und Clawback-Regelung, einer Maximalvergütung sowie eines Abfindungs-Cap im Vergütungssystem (vgl. hierzu Abschnitt 'III. 6. Einhaltung Vergütungsobergrenzen' sowie Abschnitt 'III. 3. Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit'). Das Vorstandsvergütungssystem wurde im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juli 2021 durch die Aktionärinnen und Aktionäre der Porsche SE gebilligt. Zudem wurde der Hauptversammlung 2021 das angepasste Aufsichtsratsvergütungssystem zur Beschlussfassung vorgelegt, welches die Aktionärinnen und Aktionäre der Porsche SE bestätigt haben.

2.

Geschäftsverlauf und Entwicklung der maßgeblichen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2021

Oberstes Unternehmensziel der Porsche SE ist die Beteiligung an Unternehmen, die mittel- und langfristig zur Profitabilität des Porsche SE Konzerns beitragen, bei gleichzeitiger Sicherstellung eines ausreichenden Liquiditätsspielraums. Diesem Unternehmensziel entsprechend stellen das Ergebnis und die Liquidität die maßgeblichen Steuerungsgrößen im Porsche SE Konzern dar.

Als finanzieller Indikator für das Ergebnis wird für den Porsche SE Konzern das IFRS-Konzernergebnis nach Steuern zugrunde gelegt. Für die Liquidität wird entsprechend die Nettoliquidität überwacht und gesteuert. Diese ergibt sich definitionsgemäß aus den flüssigen Mitteln, Termingeldern und Wertpapieren abzüglich der Finanzschulden.

Das Konzernergebnis nach Steuern der Porsche SE belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 4.566 Mio. € (2.624 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern war maßgeblich durch das at Equity-Ergebnis aus der Beteiligung an Volkswagen in Höhe von 4.628 Mio. € (2.651 Mio. €) beeinflusst. Der Anstieg des at Equity-Ergebnisses ist auf die positive Ergebnisentwicklung auf Ebene des Volkswagen Konzerns zurückzuführen, nachdem das Vorjahr durch die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie belastet war.

Die Nettoliquidität des Porsche SE Konzerns erhöhte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2020 auf 641 Mio. € (563 Mio. €).

3.

Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2021 kam es zu keiner Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Herrn Hans Dieter Pötsch mit Wirkung zum 1. Januar 2022 um fünf Jahre verlängert. Des Weiteren wurde Herr Dr. Johannes Lattwein durch den Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Februar 2022 zum Vorstand für den Bereich Finanzen und IT bestellt und mithin der Vorstand der Porsche SE auf vier Mitglieder erweitert.

III.

Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands

1.

Allgemeine Grundsätze des Vergütungssystems

Verfahren zur Festsetzung und Umsetzung des Vergütungssystems

Das System zur Vorstandsvergütung wird gemäß § 87a Abs. 1 AktG vom Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat wird hierbei durch den Präsidialausschuss unterstützt, der Vorschläge und Empfehlungen zur Struktur und Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems erarbeitet. Dabei kann bei Bedarf auf externe Berater zurückgegriffen werden. Im Rahmen der Mandatierung von Vergütungsberatern wird insbesondere auf deren Unabhängigkeit geachtet.

Im Hinblick auf die Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte gelten die Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des DCGK auch bei der Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie aller Ausschüsse sind verpflichtet, jegliche Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat mitzuteilen. In diesem Fall sind die betroffenen Personen bei Entscheidungen zu den konfliktbehafteten Punkten nicht zu beteiligen.

Leitlinien des Vorstandsvergütungssystems 2021

Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands soll die strategische Zielsetzung der Porsche SE durch gezielte individuelle Incentivierung der Vorstandsmitglieder und Harmonisierung der Interessen zwischen Vorstand und Aktionären fördern. Zudem sollen durch das Vergütungssystem Anreize für eine nachhaltige Umsetzung der Unternehmensstrategie und damit eine positive Unternehmensentwicklung geschaffen werden. Das Vergütungssystem soll sich dabei an folgenden Leitlinien orientieren:

*

Förderung der Porsche SE als ertragsstarke und wettbewerbsfähige Holding

*

Horizontale Kompatibilität: Angemessenheit und Marktüblichkeit der Vorstandsvergütungen in Relation zu vergleichbaren Konzernen und Holdinggesellschaften

*

Vertikale Kompatibilität: Berücksichtigung des Abstands der Vorstandsvergütungen zur Vergütung der ersten Führungsebene und der relevanten Gesamtbelegschaft.

Anwendung des Vorstandsvergütungssystems 2021

Die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat über das Vorstandsvergütungssystem 2021 mit Vorstandsmitgliedern geschlossenen Verträge bleiben im Einklang mit dem Aktienrecht und DCGK bis zu einer etwaigen Verlängerung unberührt. Folglich fand das Vergütungssystem 2021 für Herrn Pötsch im Berichtsjahr noch keine Anwendung. Infolge der Vertragsverlängerung mit Herrn Dr. Döss findet das Vergütungssystem 2021 seit dem 1. Januar 2021 auf seinen Vorstandsdienstvertrag Anwendung. Die im Geschäftsjahr 2021 an Herrn Dr. Döss zur Auszahlung gekommenen Vergütungsbestandteile, die für Geschäftsjahre bis 2020 gewährt wurden, basieren folglich noch nicht auf dem Vergütungssystem 2021. Der mit Herrn Meschke mit Wirkung zum 1. Juli 2020 geschlossene Vorstandsdienstvertrag entspricht dem Vergütungssystem 2021.

Das Vorstandsvergütungssystem 2021 der Porsche SE ist unter

www.porsche-se.com/unternehmen/corporate-governance/
 

veröffentlicht.

Soweit vom Vergütungssystem 2021 abweichende, vormalige Vergütungsgrundsätze für den vorliegenden Vergütungsbericht von Relevanz sind, werden diese gesondert erläutert. Sofern kein gesonderter Hinweis besteht, beziehen sich die Angaben auf das Vergütungssystem 2021.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem wird regelmäßig in Bezug auf Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedürfnisse vom Aufsichtsrat - gestützt auf die Vorbereitung und Empfehlungen des Präsidialausschusses - geprüft und im Falle wesentlicher Änderungen, spätestens jedoch alle vier Jahre, der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt.

Die Angemessenheit der Vergütung wird insbesondere vor dem Hintergrund der Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie der Lage der Gesellschaft beurteilt. Außerdem wird darauf geachtet, dass die Vergütung auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt. In Bezug auf die Üblichkeit wird sowohl die horizontale Kompatibilität zu Vergleichsunternehmen als auch die vertikale Kompatibilität zu den Vergütungsstrukturen innerhalb der Porsche SE berücksichtigt.

Die Vergleichsgruppe für die Beurteilung der Marktüblichkeit wird dabei mit Blick auf die Kriterien Marktkapitalisierung, Bilanzsumme, Unternehmenssitz und Vergleichbarkeit der Branche bestimmt. Zu diesem Zweck werden zum einen mit Blick insbesondere auf die Marktkapitalisierung Vergleichsunternehmen, die im DAX gelistet sind (Dax-Vergleichsgruppe), sowie zum anderen mit Blick auf die Branche Beteiligungsmanagement ausgewählte Beteiligungsholding-Gesellschaften mit Sitz in Westeuropa (Holding-Vergleichsgruppe) herangezogen.

Die horizontale Kompatibilitätsprüfung wurden zuletzt anhand folgender Vergleichsunternehmen durchgeführt:

Unternehmen Vergleichs-
gruppe
Unternehmen Vergleichs-
gruppe
Adidas AG Dax Eurazeo S.A. Holding
Allianz SE Dax Fresenius Medical Care AG & Co KGaA Dax
Aurelius SE & Co. KGaA Holding Fresenius SE & Co KGaA Dax
BASF SE Dax HeidelbergCement AG Dax
Bayer AG Dax Henkel AG & Co KGaA Dax
Bayerische Motoren Werke AG Dax Indus Holding AG Holding
Beiersdorf AG Dax Infineon Technologies AG Dax
Continental AG Dax Linde PLC Dax
Covestro AG Dax Merck KGaA Dax
Daimler AG Dax MTU Aero Engines AG Dax
Delivery Hero SE Dax Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG Dax
Deutsche Bank AG Dax Rocket Internet SE Holding
Deutsche Beteiligungs AG Holding RWE AG Dax
Deutsche Börse AG Dax SAP SE Dax
Deutsche Post AG Dax Siemens AG Dax
Deutsche Telekom AG Dax Volkswagen AG Dax
Deutsche Wohnen SE Dax Vonovia SE Dax
E.ON SE Dax Wendel SE Holding

Im Rahmen des Vertikalvergleichs wird der Abstand der Vorstandsvergütung zur Vergütung der ersten Führungsebene und auch zur Vergütung der relevanten Gesamtbelegschaft berücksichtigt, jeweils auch unter Berücksichtigung der Vergütungsentwicklung im zeitlichen Verlauf. Als relevante Gesamtbelegschaft wird für Zwecke des Vertikalvergleichs die gesamte Belegschaft der Porsche SE unterhalb des Vorstands, d.h. einschließlich der ersten Führungsebene, (jedoch ohne Berücksichtigung der Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften) herangezogen ('Gesamtbelegschaft').

2.

Bestandteile der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2021

Fixvergütung

Die Fixvergütung besteht aus dem Festgehalt, Nebenleistungen sowie grundsätzlich auch Leistungen zur Altersversorgung. Hintergrund der festen und damit erfolgsunabhängigen Vergütung ist es, den Mitgliedern des Vorstands ein angemessenes Grundeinkommen zu gewähren. Ein solches Grundeinkommen reduziert nach Ansicht des Aufsichtsrats die Wahrscheinlichkeit, dass Vorstandsmitglieder aus Sicht der Gesellschaft unangemessene Risiken eingehen.

Festgehalt

Das Festgehalt ist eine fixe, auf das gesamte Jahr bezogene Barvergütung, welche in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Höhe des jeweiligen Festgehalts variiert dabei in Abhängigkeit von dem individuellen Verantwortungsbereich, dem individuellen Erfahrungshintergrund sowie den allgemeinen Marktverhältnissen in Bezug auf das vom Vorstandsmitglied vertretene Ressort und unter Berücksichtigung des zeitlichen Leistungsumfangs mit Blick auf etwaige bestehende Nebentätigkeiten.

Nebenleistungen

Darüber hinaus erhält jedes Vorstandsmitglied Sach- und sonstige Bezüge ('Nebenleistungen'). Als Nebenleistungen werden im Wesentlichen die folgenden Leistungen gewährt:

*

Jedem Vorstandsmitglied wird in der Regel ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden kann. Eine Fahrzeugregelung kann entfallen, wenn das Vorstandsmitglied aufgrund einer Nebentätigkeit bei einem Drittunternehmen bereits Anspruch auf ein Dienstfahrzeug hat.

*

Jedes Vorstandsmitglied hat zudem die Möglichkeit, weitere Firmenfahrzeuge entsprechend den für die erste Führungsebene geltenden Konditionen gegen ein vergünstigtes Nutzungsentgelt privat zu verwenden.

*

Jedes Vorstandsmitglied ist in den Versicherungsschutz der von der Porsche SE abgeschlossenen Straf-Rechtsschutzversicherung und einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder (sog. 'D&O-Versicherung') einbezogen, außerdem in den Versicherungsschutz der von der Porsche SE abgeschlossenen Gruppenunfall-Versicherung, soweit nicht bereits aufgrund einer Nebentätigkeit des Vorstandsmitglieds für ein Drittunternehmen eine Unfallversicherung besteht.

*

Jedes Vorstandsmitglied erhält einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des Arbeitgeberanteils zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, jedoch nur, sofern das Vorstandsmitglied nicht aufgrund einer Doppelanstellung bereits einen entsprechenden Zuschuss aus einem anderen Vertragsverhältnis erhält.

*

Jedes Vorstandsmitglied hat Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge im Krankheitsfall für längstens zwölf Monate. Im Todesfall besteht ein Anspruch der Hinterbliebenen auf ein Sterbegeld in Höhe von sechs Monatsraten des Festgehalts.

*

Die Vorstandsmitglieder erhalten gewisse Vergünstigungen bzw. Leistungen in geringfügigem Umfang, wie sie auch der ersten Führungsebene von Zeit zu Zeit gewährt werden.

Die Sach- und sonstigen Bezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Weise zu, die Gewährung einzelner Leistungen und die konkrete Höhe können indes je nach Situation/Ressort des Vorstandsmitglieds variieren.

Dem derzeitigen Vorstandsvorsitzenden ist es zusätzlich gestattet, zur Erfüllung seiner Aufgaben auf Kosten der Porsche SE per Charter-Flugzeug zum Sitz der Porsche SE an- und von dort wieder abzureisen. Außerdem trägt die Porsche SE für bestimmte Vorstandsmitglieder Kosten für Unterbringung und Verpflegung für den Aufenthalt am Sitz der Porsche SE am Tag vor oder nach dem dienstlich veranlassten Aufenthalt am Sitz der Porsche SE.

Variable Vergütung (Vergütungssystem 2021)

Grundsätze variable Vergütung

Den Vorstandsmitgliedern wird zusätzlich eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Form eines Leistungsbonus in Abhängigkeit von der Erreichung bestimmter finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsziele gewährt. Der Bonus besteht aus einem kurzfristigen Bonus ('STI') und einem langfristigen Bonus ('LTI'). Die Parameter für die beiden Komponenten sind überwiegend identisch. Der langfristige Bonus ist jedoch an zusätzliche langfristig orientierte Leistungskriterien geknüpft, von deren Erreichen seine Auszahlung abhängt ('Auszahlungshürde'). Die variable Vergütung soll durch gezielte individuelle Incentivierung der Vorstandsmitglieder Anreize für eine nachhaltige Umsetzung der Unternehmensstrategie schaffen und dadurch die Porsche SE als ertragsstarke und wettbewerbsfähige Holding fördern.

Die Leistungsziele für den Bonus werden in individuellen Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern festgelegt. Die Zielvereinbarung wird jeweils vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres zwischen Vorstand und Aufsichtsrat geschlossen und beinhaltet mehrere vom Aufsichtsrat festgelegte und aus der Geschäftsstrategie abgeleitete individuelle Leistungsziele und deren Gewichtung zueinander. Die individuellen Leistungsziele setzen sich dabei in erster Linie aus nichtfinanziellen Einzelzielen zusammen, können aber ggf. um ressort-/aufgabenbezogene finanzielle Leistungsziele ergänzt werden.

Neben den jährlich in der Zielvereinbarung festgelegten Leistungszielen fließt in die Ermittlung der Bonushöhe ein Ermessens-Multiplikator ('Modifier') mit einer Bandbreite von 0,8 bis 1,2 ein. Den Modifier bestimmt der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen auf der Grundlage einer Bewertung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie der allgemeinen Leistung des Vorstandsmitglieds, soweit diese nicht bereits in den konkreten Einzelzielen der Zielvereinbarung erfasst sind.

Als Basis für die Bonusermittlung dient ein im Dienstvertrag festgelegter Zielbetrag, der eine Zielerreichung von 100 % zugrunde legt ('Bonus-Zielbetrag'). Der Gesamtauszahlungsbetrag aus dem Bonus ist auf 150 % des Bonus-Zielbetrages begrenzt ('Bonus-Cap').

Die jeweilige Leistung eines Vorstandsmitglieds in Bezug auf die festgelegten Einzelziele der Zielvereinbarung und die korrespondierende Zielerreichung werden auf der Grundlage einer Skala in 25 %-Schritten mit Zielerreichungsgraden von 0 % bis 150 % bewertet, wobei soweit möglich, eine Messbarkeit der Zielerreichung angestrebt wird. Soweit eine Messbarkeit der Zielerreichung nicht vorgesehen ist, bestimmt der Aufsichtsrat die Zielerreichung nach pflichtgemäßem Ermessen.

Entsprechend der Gewichtung der einzelnen Leistungsziele zueinander wird aus den ermittelten einzelnen Zielerreichungsgraden ein Gesamtzielerreichungsgrad bestimmt, auf dessen Grundlage mit Hilfe des Bonus-Zielbetrags ein Zwischenbetrag errechnet wird. Der so errechnete Zwischenbetrag wird mit dem festgelegten Modifier multipliziert und ergibt, begrenzt durch das Bonus-Cap, den Gesamtbonusbetrag:

Gesamtzielerreichungsgrad x Bonus-Zielbetrag (in EUR) x Modifier =
Gesamtbonusbetrag (jedoch begrenzt durch Bonus-Cap)
 

Sofern der Gesamtzielerreichungsgrad < 50 % beträgt, wird kein Bonus für das entsprechende Geschäftsjahr (weder STI- noch LTI-Komponente) gewährt.

Im Falle von außergewöhnlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat den ermittelten Gesamtbonusbetrag nach billigem Ermessen mittels Festlegung eines Sonderanpassungsfaktors von 0,8 bis 1,2 um bis zu 20 % erhöhen oder herabsetzen, wobei eine solche Erhöhung nicht durch das Bonus-Cap begrenzt ist.

Die Zielerreichung sowie der Gesamtbonusbetrag (unter Berücksichtigung des Modifier und des Sonderanpassungsfaktors) werden innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des bonusrelevanten Geschäftsjahres festgestellt ('festgesetzter Gesamtbonusbetrag').

Der im Geschäftsjahr 2021 geltende Dienstvertrag von Herrn Pötsch sah keine variablen Vergütungsbestandteile vor.

Kurzfristiger Bonus

Ein Anteil von 40 % des festgesetzten Gesamtbonusbetrags bildet den STI, der - vorbehaltlich etwaiger Malus-Tatbestände (siehe hierzu Abschnitt 'III. 6. Einhaltung Vergütungsobergrenzen') - drei Monate nach Abschluss des bonusrelevanten Geschäftsjahres, jedoch nicht vor dem Ablauf des dritten Tages, der auf den Tag der Aufsichtsratssitzung folgt, in der der Konzernabschluss der Porsche SE gebilligt wird, zur Auszahlung kommt.

Langfristiger Bonus

Ein Anteil von 60 % des festgesetzten Gesamtbonusbetrags bildet den LTI, der nach Ablauf des bonusrelevanten Geschäftsjahres für weitere zwei Jahre zurückbehalten wird.

Er wird nach Ablauf des zweijährigen Zurückbehaltungszeitraums ausgezahlt, soweit nicht etwaige Malus-Tatbestände (siehe hierzu Abschnitt 'III. 6. Einhaltung Vergütungsobergrenzen') während der dreijährigen Bemessungsperiode (d.h. einschließlich des zweijährigen Zurückbehaltungszeitraums) zu einem Verfall oder einer Kürzung führen und nur sofern die Auszahlungshürde erreicht ist.

Die Auszahlungshürde ist erreicht, wenn ein positives Konzernergebnis vor Steuern oder ein anderes bestimmtes zuvor vom Aufsichtsrat festgelegtes Konzernergebnis vor Steuern im zweiten Geschäftsjahr, das auf das bonusrelevante Geschäftsjahr folgt, erzielt wird. Wird diese Auszahlungshürde nicht erreicht, entfällt der LTI vollständig. Ist die Auszahlungshürde erreicht, wird der LTI (vorbehaltlich Malus-Tatbeständen) zwei Jahre nach Fälligkeit des korrespondierenden STI zur Zahlung fällig, jedoch nicht vor dem Ablauf des dritten Tages, der auf den Tag der Aufsichtsratssitzung folgt, in der der Konzernabschluss der Porsche SE gebilligt wird, der maßgeblich für das Erreichen der Auszahlungshürde ist.

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Sonderbonus

Der Aufsichtsrat kann dem Vorstandsmitglied nach pflichtgemäßem Ermessen für Sonderthemen, die besondere Leistungen erfordern, für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr, oder bei unterjährig auftretenden Sonderthemen aufgrund außerordentlicher Entwicklungen auch unterjährig, einen Sonderbonus aufgrund einer Sonderbonuszielvereinbarung in Aussicht stellen.

Variable Vergütung (im Berichtsjahr relevante vormalige Vergütungsgrundsätze)

Herr Dr. Döss erhielt auch nach den vormals geltenden Vergütungsgrundsätzen eine variable Vergütung. Die Höhe der variablen Vergütung wurde vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Erreichung in Zielvereinbarungen festgelegter Ziele sowie der Geschäfts- und Ertragslage der Gesellschaft bestimmt. 40 % der vom Aufsichtsrat für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr festgesetzten variablen Vergütung werden drei Monate nach Abschluss des entsprechenden Geschäftsjahres zur Zahlung fällig (kurzfristige variable Vergütung). Die übrigen 60 % werden grundsätzlich zwei Jahre nach Fälligkeit der kurzfristigen variablen Vergütung zur Zahlung fällig (langfristige variable Vergütung). Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Porsche SE Konzern in dem vor Fälligkeit der langfristigen variablen Vergütung abgeschlossenen Geschäftsjahr ein positives Konzernergebnis vor Steuern erwirtschaftet. Im Unterschied zum Vergütungssystem 2021 sah die vormalige Vergütungsvereinbarung mit Herrn Dr. Döss somit insbesondere keine Definition der Bestimmung der Zielerreichung unter Verwendung einer Skala in 25 %-Schritten mit Zielerreichungsgraden von 0 % bis 150 % sowie eines Modifiers vor.

3.

Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit

Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags (und der Vorstandstätigkeit) sind etwaige Zahlungen an das Vorstandsmitglied maximal auf den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen beschränkt ('Abfindungs-Cap'), wobei die Zahlungen in keinem Fall mehr als die Vergütung entsprechend der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags betragen dürfen. Die Jahresgesamtvergütung entspricht der Gesamtvergütung zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Maximalvergütung (siehe hierzu Abschnitt 'III. 6. Einhaltung Vergütungsobergrenzen'). Für die Berechnung des Abfindungs-Caps ist auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abzustellen.

Wird der Anstellungsvertrag aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Abfindungszahlungen an das Vorstandsmitglied. Eine etwaige Abfindungszahlung wird auf eine Karenzentschädigung angerechnet, die im Falle einer etwaigen Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu zahlen ist.

Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die reguläre Beendigung der Tätigkeit

Die Altersversorgungsmodelle der Vorstandsmitglieder unterscheiden sich je nach Eintrittsdatum des Vorstandsmitglieds.

Herr Pötsch erhält keine betriebliche Altersversorgung von der Porsche SE.

Herrn Dr. Döss wird eine gehaltsbezogene Ruhegeldzusage gewährt, aus welcher ein Pensionsanspruch in Höhe von 25 % aus einem vereinbarten ruhegeldfähigen Einkommen erwächst. Der prozentuale Anteil erhöht sich für jedes volle aktive Dienstjahr als Vorstandsmitglied um einen Prozentpunkt bis zu einer Höchstgrenze von 40 %. Herr Dr. Döss hat zum 31. Dezember 2021 einen Ruhegehaltsanspruch in Höhe von 31 % erreicht. Der Ruhegehaltsfall tritt durch Beendigung des Anstellungsvertrags bei oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder vor Vollendung des 65. Lebensjahres und bei noch während der Laufzeit des Anstellungsvertrags eintretender dauernder Dienstunfähigkeit ein. Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses vor Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Eintritt einer Dienstunfähigkeit behält Herr Dr. Döss seine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Die Anwartschaft ist dabei jedoch bereits mit sofortiger Wirkung unverfallbar. Das Ruhegehalt wird in zwölf gleichen Monatsbeträgen bezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung umfasst eine Witwenrente von 60 % des Ruhegehalts sowie eine Waisenrente in Höhe von 20 % des Ruhegehalts für jedes Kind, die sich auf 10 % für jedes Kind verringert, sofern eine Witwenrente gezahlt wird. Witwen- und Waisenrenten dürfen insgesamt den Betrag des Ruhegehalts nicht überschreiten. Waisenrenten sind insgesamt auf 80 % des Ruhegehalts begrenzt. Herr Dr. Döss behält nach Eintritt in den Ruhestand einen Anspruch auf die Überlassung eines Dienstfahrzeugs.

Herr Meschke erhält eine Direktzusage in Form einer arbeitgeberfinanzierten beitragsorientierten Leistungszusage, die auch neu eintretenden Vorstandsmitgliedern nach dem Vergütungssystem 2021 zu gewähren ist. Herrn Meschke steht ein jährlicher Versorgungsbeitrag in Höhe von 60 Tsd. € zu. Der Versorgungsbeitrag wird für jedes Jahr des Bestehens des Anstellungsvertrags, längstens jedoch bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres gezahlt. Das am Ende des Vorjahres erreichte Versorgungskapital wird jährlich verzinst. Die Versorgungszusage erstreckt sich auf die drei Versorgungsfälle Alter (Vollenden des 62. Lebensjahres), Erwerbsminderung (im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung, aber bezogen auf die Tätigkeit als Vorstand, die voraussichtlich nicht weniger als sechs Monate andauert) und Tod. Ein Anspruch auf Versorgungsleistungen besteht nur für den Versorgungsfall, der zuerst eintritt und setzt zudem voraus, dass das Anstellungsverhältnis beendet und das Vorstandsmitglied aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden ist. Anwartschaften aus der Leistungszusage aufgrund des Alters unterliegen grundsätzlich den gesetzlichen Unverfallbarkeitsregelungen (§ 1b Abs. 1 BetrAVG) und werden damit nach drei Jahren unverfallbar; für Invalidität und Tod gilt abweichend hiervon hingegen eine sofortige vertragliche Unverfallbarkeit. Bei Eintreten eines Versorgungsfalles erhält das Vorstandsmitglied bzw. erhalten die Hinterbliebenen das Versorgungskapital als Einmalzahlung ausgezahlt.

Die nachfolgende Tabelle enthält den Dienstzeitaufwand nach IFRS sowie den Barwert der Leistungsverpflichtung nach IFRS.

Dienstzeit-
aufwand IFRS
Barwert IFRS
in Tsd. € 2021 31.12.2021
Dr. Döss 580 4.423
Meschke 62 109
  642 4.532
4.

Gewährte und geschuldete Vergütung der im Geschäftsjahr 2021 aktiven Vorstandsmitglieder

In den nachfolgenden Tabellen sind die den im Geschäftsjahr 2021 aktiven Vorstandsmitgliedern gewährten beziehungsweise geschuldeten Vergütungen gemäß § 162 AktG ausgewiesen. Als gewährte und geschuldete Vergütung werden die Beträge angegeben, die im Berichtszeitraum fällig wurden und zugeflossen sind. Die Werte stellen somit die dem jeweiligen Vorstandsmitglied im Berichtsjahr tatsächlich zugeflossenen Beträge dar, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr die Vergütung festgesetzt und mithin erdient wurde. Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung umfasst somit die Festvergütung sowie die Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2021, ggf. den kurzfristigen Bonus ('STI') für das Geschäftsjahr 2020 sowie ggf. den langfristigen Bonus ('LTI') für das Geschäftsjahr 2018. Der Aufwand bzw. Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung ist den Vorstandsmitgliedern dagegen noch nicht zugeflossen.

Die im Berichtszeitraum erdiente Gesamtvergütung ist in Abschnitt 'III. 5. Im Geschäftsjahr 2021 erdiente Vergütung des Vorstands' zusätzlich dargestellt und bildet die Grundlage zur Überprüfung der Einhaltung der Maximalvergütung.

Hans Dieter Pötsch

Vorstandsvorsitzender (seit 1. November 2015) und Vorstand für Finanzen (seit 25. November 2009 bis 31. Januar 2022)

2021 20211 2020 20201
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 500   500  
Nebenleistungen 255   316  
Summe Fixvergütung 755 100,0% 816 100,0%
Gesamtvergütung gem. § 162 Abs. 1 AktG 755 100,0% 816 100,0%

1 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die Gesamtvergütung gem. § 162 Abs. 1 AktG.

Dr. Manfred Döss

Vorstand für Recht und Compliance (seit 1. Januar 2016)

2021 20211 2020 20201
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 600   562  
Nebenleistungen 91   87  
Summe Fixvergütung 691 53,1% 649 71,4%
Kurzfristiger Bonus        
STI 2020 280 21,5%    
STI 2019     260 28,6%
Langfristiger Bonus        
LTI 2018 330 25,4%    
Summe variable Vergütung 610 46,9% 260 28,6%
Gesamtvergütung gem. § 162 Abs. 1 AktG 1.301 100,0% 909 100,0%

1 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die Gesamtvergütung gem. § 162 Abs. 1 AktG.

Die Herrn Dr. Döss im Geschäftsjahr 2021 zugeflossene variable Vergütung betrifft den STI für das Geschäftsjahr 2020 sowie den LTI für das Geschäftsjahr 2018. Beide variable Vergütungen wurden in Vorjahren durch den Aufsichtsrat auf Basis vormaliger Vergütungsgrundsätze festgelegt (siehe hierzu Abschnitt 'III. 2. Variable Vergütung (im Berichtsjahr relevante vormalige Vergütungsgrundsätze)').

Die individuellen Leistungsziele von Herrn Dr. Döss umfassten sowohl in 2018 als auch in 2020 eine erfolgreiche und effiziente Verfahrensführung, die Weiterentwicklung der Organisation im Rechtswesen sowie die Mitarbeiterentwicklung. Im Aufsichtsrat fand eine ausführliche Befassung zu den Leistungszielen in Bezug auf die Geschäftsjahre 2018 und 2020 statt. Eine Entscheidung über deren Erreichung erfolgte auf Basis einer Bewertung der durch Herrn Dr. Döss erbrachten individuellen Leistung nach pflichtgemäßem Ermessen.

In Bezug auf den LTI 2018 wurde durch den Aufsichtsrat der maximale Bonusbetrag in Höhe von 330 Tsd. € gewährt. Zudem wurde die Auszahlungshürde der LTI-Komponente 2018 erfüllt.

In Bezug auf den STI 2020 wurde durch den Aufsichtsrat ein Bonus in Höhe von 280 Tsd. € (Maximalbonusbetrag: 300 Tsd. €) gewährt.

Lutz Meschke

Vorstand für Beteiligungsmanagement (seit 1. Juli 2020)

2021 20211 2020 20201
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 540   270  
Nebenleistungen     0  
Summe Fixvergütung 540 89,4% 270 100,0%
Kurzfristiger Bonus        
STI 2020 64 10,6%    
Summe variable Vergütung 64 10,6%   0,0%
Gesamtvergütung gem. § 162 Abs. 1 AktG 604 100,0% 270 100,0%

1 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die Gesamtvergütung gem. § 162 Abs. 1 AktG.

Die Herrn Meschke im Geschäftsjahr 2021 zugeflossene variable Vergütung betrifft den STI für das Geschäftsjahr 2020. Der Bonus-Zielbetrag für STI und LTI beträgt für Herrn Meschke in Summe 250 Tsd. € für ein volles Geschäftsjahr. Die variable Vergütung wurde durch den Aufsichtsrat bereits auf Basis des Vergütungssystems 2021 festgelegt. Auch in Bezug auf Herrn Meschke fand im Aufsichtsrat eine ausführliche Befassung zu den Leistungszielen statt. Eine Entscheidung über deren Erreichung erfolgte auf Basis einer Bewertung der durch Herrn Meschke erbrachten individuellen Leistung.

Herrn Meschkes individuelle Leistungsziele umfassten die Überarbeitung des derzeitigen Investitionsansatzes (Gewichtung 30 %, Zielerreichung 125 %), die Neustrukturierung des Beteiligungsmanagements (Gewichtung 30 %, Zielerreichung 100%), die Identifikation von Beteiligungsopportunitäten (Gewichtung 10 %, Zielerreichung 150 %) sowie das aktive Wertmanagement des Beteiligungsportfolios (Gewichtung 30 %, Zielerreichung 150 %). Der Gesamtzielerreichungsgrad für das Geschäftsjahr 2020 wurde somit mit 128 % bemessen. Der Modifier betrug für das Geschäftsjahr 2020 1,0 und wurde sowohl vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Gesellschaft auf Basis des Konzernergebnisses nach Steuern für das Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum geplanten Konzernergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2020 als auch vor dem Hintergrund der allgemeinen individuellen Leistung im Geschäftsjahr 2020 nach billigem Ermessen durch den Aufsichtsrat festgelegt. Außergewöhnliche Entwicklungen, die zu einer Anhebung oder Absenkung der variablen Vergütung führten, waren nicht gegeben, so dass es zu keiner Anwendung des Sonderanpassungsfaktors gekommen ist. Da Herr Meschke seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands zum 1. Juli 2020 aufgenommen hat, erfolgte eine zeitanteilige Festsetzung des STI 2020 in Höhe von 64 Tsd. €.

5.

Im Geschäftsjahr 2021 erdiente Vergütung des Vorstands

Die nachfolgenden Tabellen enthalten neben der Fixvergütung, die durch die aktiven Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 bzw. 2020 erdienten, teilweise bedingten ein- und mehrjährigen variablen Vergütungskomponenten sowie den Dienstzeitaufwand aus Pensionszusagen nach IFRS. In Bezug auf die variablen Vergütungskomponenten werden im Gegensatz zu den Beträgen in Abschnitt 'III. 4. Gewährte und geschuldete Vergütung der im Geschäftsjahr 2021 aktiven Vorstandsmitglieder' nicht die im Berichtszeitraum zugeflossenen Beträge, sondern die für den Berichtszeitraum festgesetzten Gesamtbonusbeträge angegeben. Die erdiente Gesamtvergütung bildet die Grundlage für die Überprüfung der Einhaltung der Maximalvergütung (vgl. hierzu Abschnitt 'III. 6. Einhaltung Vergütungsobergrenzen').

Hans Dieter Pötsch

Vorstandsvorsitzender (seit 1. November 2015) und Vorstand für Finanzen (seit 25. November 2009 bis 31. Januar 2022)

2021 2021 2020 2020
in Tsd. € in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 500   500  
Nebenleistungen 255   316  
Summe Fixvergütung 755 100,0% 816 100,0%
Erdiente Gesamtvergütung zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Maximalvergütung 755 100,0% 816 100,0%

Dr. Manfred Döss

Vorstand für Recht und Compliance (seit 1. Januar 2016)

2021 2021 2020 2020
in Tsd. € in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 600   562  
Nebenleistungen 91   87  
Summe Fixvergütung 691 34,0% 649 34,2%
Kurzfristiger Bonus        
STI 2021 304 15,0%    
STI 2020     280 14,8%
Langfristiger Bonus        
LTI 2021 455 22,4%    
LTI 2020     420 22,1%
Summe variable Vergütung 759 37,4% 700 36,9%
Dienstzeitaufwand 580 28,6% 548 28,9%
Erdiente Gesamtvergütung zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Maximalvergütung 2.031 100,0% 1.897 100,0%

Lutz Meschke

Vorstand für Beteiligungsmanagement (seit 1. Juli 2020)

2021 2021 2020 2020
in Tsd. € in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 540   270  
Nebenleistungen     0  
Summe Fixvergütung 540 55,3% 270 58,7%
Kurzfristiger Bonus        
STI 2021 150 15,4%    
STI 2020     64 13,9%
Langfristiger Bonus        
LTI 2021 225 23,0%    
LTI 2020     96 20,9%
Summe variable Vergütung 375 38,4% 160 34,8%
Dienstzeitaufwand 62 6,3% 30 6,6%
Erdiente Gesamtvergütung zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Maximalvergütung 977 100,0% 460 100,0%

Zur Bemessung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 wurde die Erreichung der für das Geschäftsjahr 2021 festgelegten individuellen Leistungsziele durch den Aufsichtsrat beurteilt.

Im Aufsichtsrat fand eine ausführliche Befassung zu den Leistungszielen statt. Eine Entscheidung über deren Erreichung erfolgte auf Basis einer Bewertung der durch die Vorstandsmitglieder erbrachten individuellen Leistung. Sofern eine Messbarkeit der Zielerreichung nicht vorgehsehen war, erfolgte diese Bewertung durch den Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die individuellen Leistungsziele von Herrn Dr. Döss umfassten eine erfolgreiche und effiziente Verfahrensführung, die Weiterentwicklung der Organisation im Rechtswesen sowie die Mitarbeiterentwicklung. Herrn Meschkes individuelle Leistungsziele umfassten die Identifikation von Beteiligungsopportunitäten, die Weiterentwicklung der Organisation im Beteiligungsmanagement, das aktive Wertmanagement des Beteiligungsportfolios sowie die Mitarbeiterentwicklung.

Hinsichtlich der Festlegung des Modifiers für das Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Bewertung der wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Gesellschaft auf Basis des Konzernergebnisses nach Steuern für das Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum im Geschäftsjahr 2020 geplanten Konzernergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2021. Die Bewertung der allgemeinen Leistungen der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 erfolgte, sofern diese nicht bereits über die Bewertung der Einzelziele erfasst waren, nach billigem Ermessen.

Die Auszahlungshürde für den LTI 2021 ist erreicht, wenn im Geschäftsjahr 2023 ein positives Konzernergebnis vor Steuern erzielt wird.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung vom Bonus-Zielbetrag auf den für das Geschäftsjahr 2021 erdienten und durch den Aufsichtsrat festgesetzten Gesamtbonusbetrag für jedes Vorstandsmitglied dar.

in Tsd. € Dr. Döss Meschke
Bonus-Zielbetrag 600 250
Gesamtzielerreichungsgrad individueller Ziele in % 115 146
Zwischenbetrag 690 366
Modifier 1,1 1,1
Gesamtbonusbetrag unter Berücksichtigung Bonus-Cap (150 %) 759 375
Sonderanpassungsfaktor 1 1
Festgesetzter Gesamtbonusbetrag 759 375

Die zum 31. Dezember 2021 erdienten noch nicht ausgezahlten LTIs setzten sich aus LTI-Komponenten für die folgenden Geschäftsjahre zusammen:

in Tsd. € Dr. Döss Meschke von Hagen
bis 30. Juni 2020
LTI 2021 455 225 251
LTI 2020 420 96 1501
LTI 2019 390   150
  1.265 321 325

1 Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Herrn von Hagen aus dem Vorstand der Porsche SE im Geschäftsjahr 2020 wurde vereinbart, dass die ihm gemäß seinem Vorstandsanstellungsvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 28. Februar 2021 zustehenden vertraglichen Leistungen vollständig erfüllt werden. Infolgedessen erhält Herr von Hagen für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 eine langfristig variable Vergütung in Höhe von 75 Tsd. € (Teil des LTI 2020) sowie für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 eine langfristige Vergütung in Höhe von 25 Tsd. € (LTI 2021). Die ursprünglich vorgesehenen Festsetzungs- bzw. Auszahlungsvoraussetzungen für die variablen Vergütungen (positives Konzernergebnis vor Steuern und positive Nettoliquidität der Porsche SE) werden nicht mehr angewendet.

6.

Einhaltung Vergütungsobergrenzen

Maximalvergütung

Der Aufsichtsrat hat eine Maximalvergütung für den Gesamtvorstand in Höhe von 24 Mio. € für ein Jahr festgelegt.

Diese Maximalvergütung bildet den Wert ab, welcher dem Gesamtvorstand für die Vorstandstätigkeit für ein Geschäftsjahr maximal gemäß dem Vergütungssystem 2021 gewährt werden darf und schließt sämtliche festen und variablen Vergütungsbestandteile (d.h. einschließlich etwaiger Sonderboni oder Bonusanpassungen aufgrund außerordentlicher Entwicklungen) mit ein. Die Höhe der Maximalvergütung setzt sich daher unter Berücksichtigung des Festgehalts, der für das jeweilige Geschäftsjahr erdienten, teilweise bedingten ein- und mehrjährigen variablen Vergütungskomponenten (STI und LTI und auch einschließlich etwaiger Sonderboni), sämtlicher Nebenleistungen sowie des Dienstzeitaufwands für Altersversorgungsleistungen zusammen.

Die durch den Gesamtvorstand im Geschäftsjahr 2021 erdiente, teilweise bedingte Vergütung beträgt in Summe 4 Mio. € und läge damit unterhalb der Vergütungsobergrenze.

Malus- und Clawback-Regelungen

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der vertraglichen Regelungen unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, noch nicht ausbezahlte variable Vergütungsbestandteile einzubehalten ('Malus') oder diese - sofern bereits ausbezahlt - auch zurückzufordern ('Clawback').

Im Geschäftsjahr 2021 hat die Porsche SE keine variablen Vergütungsbestandteile von einzelnen Vorstandsmitgliedern einbehalten oder zurückgefordert.

7.

Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Herrn von Hagen aus dem Vorstand der Porsche SE zum 30. Juni 2020 wurde im Geschäftsjahr 2020 vereinbart, dass die ihm gemäß seines Vorstandsanstellungsvertrages bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 28. Februar 2021 zustehenden vertraglichen Leistungen, vollständig erfüllt werden. In diesem Zusammenhang wurde für die Geschäftsjahre 2020 bzw. 2021 (zeitanteilig) ein Gesamtbonusbetrag (STI und LTI) von jeweils pauschal 250 Tsd. € festgelegt. Die Fälligkeit richtet sich nach den üblichen im Dienstvertrag vereinbarten Zeitpunkten, die Auszahlungsvoraussetzungen (positives Konzernergebnis vor Steuern und - im Fall der langfristigen variablen Vergütung - zusätzlich positive Nettoliquidität der Porsche SE) finden keine Anwendung mehr.

Infolgedessen erhielt Herr von Hagen im Geschäftsjahr 2021 ein Festgehalt von 90 Tsd. €, Nebenleistungen von 9 Tsd. €, eine kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 100 Tsd. € sowie eine langfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 150 Tsd. €. Die gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 betrug somit 349 T€ setzt sich zu 28 % aus festen und zu 72 % aus variablen Vergütungsbestandteilen zusammen.

Der LTI 2018 wurde durch den Aufsichtsrat auf Basis vormaliger Vergütungsgrundsätze in 2019 festgesetzt (analog zu Abschnitt 'III. 2. Variable Vergütung (im Berichtsjahr relevante vormalige Vergütungsgrundsätze)'). Die individuellen Leistungsziele von Herrn von Hagen umfassten die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für ein professionelles Beteiligungsmanagement, die Weiterentwicklung und Operationalisierung der Investment-Strategie, die Positionierung der Porsche SE am Kapitalmarkt als leistungsfähige Beteiligungsplattform sowie die Rendite- und risikoorientierte Steuerung des Beteiligungsportfolios. Im Aufsichtsrat fand hierzu im Geschäftsjahr 2019 eine ausführliche Befassung zu den Leistungszielen statt. Eine Entscheidung über deren Erreichung erfolgte auf Basis einer Bewertung der durch Herrn von Hagen erbrachten individuellen Leistung nach pflichtgemäßem Ermessen. In Bezug auf den LTI 2018 wurde durch den Aufsichtsrat ein Bonus in Höhe von 150 Tsd. € (Maximalbonusbetrag: 180 Tsd. €) gewährt.

IV.

Vergütung des Aufsichtsrats

Aufsichtsratsvergütungssystem im Geschäftsjahr 2021

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Porsche SE ist in § 13 der Satzung festgesetzt. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit ausschließlich eine fixe Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt.

Nach den in der Satzung festgelegten Regelungen beträgt die feste jährliche Grundvergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats 150 Tsd. €, für seinen Stellvertreter 100 Tsd. € und für jedes sonstige Mitglied des Aufsichtsrats 75 Tsd. €. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält jährlich zusätzlich 100 Tsd. € und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses jährlich jeweils zusätzlich 50 Tsd. €. Für die Tätigkeit in den übrigen Ausschüssen mit Ausnahme des Nominierungsausschusses und des (derzeit nicht gebildeten) Investitionsausschusses erhalten der Vorsitzende zusätzlich 50 Tsd. € und jedes andere Mitglied jeweils zusätzlich 25 Tsd. €. Übt ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehr als zwei Ämter in Ausschüssen aus, erhält es nur die Vergütung für die beiden am höchsten vergüteten Ämter.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben oder den (stellvertretenden) Vorsitz innehatten, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung mit einbezogen, deren Prämien die Porsche SE bezahlt. Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied seine Auslagen sowie die gegebenenfalls für die Vergütung oder Erstattung der Auslagen gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.

Die feste Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Auslagen sind unverzüglich zu erstatten. Weitere Aufschubzeiten für die Auszahlung von Vergütungsbestandteilen bestehen nicht.

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, weiterhin unabhängige, qualifizierte Kandidaten mit wertvollen fach- und branchenspezifischen Kenntnissen für den Aufsichtsrat zu gewinnen und zu halten. Dies ist Voraussetzung für eine bestmögliche Ausübung der Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch den Aufsichtsrat. Hierdurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Strategie und der langfristigen Entwicklung der Porsche SE geleistet werden.

Gewährte und geschuldete Vergütung der im Geschäftsjahr 2021 aktiven Aufsichtsratsmitglieder

Die nachfolgend dargestellten Vergütungen der gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche SE betreffen die im Geschäftsjahr 2021 (bzw. 2020) gewährte und geschuldete Vergütung, bei der es sich um die tatsächlich zugeflossenen Bezüge für die Tätigkeit im Aufsichtsratsgremium sowie für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats der Porsche SE im Geschäftsjahr 2020 (bzw. 2019) handelt.

2021 2020
in Tsd. € Festvergütung Vergütung für
Ausschusstätigkeit
Gesamt Gesamt
Dr. Wolfgang Porsche 150 50 200 200
Dr. Hans Michel Piëch 100 75 175 175
Prof. Dr. Ulrich Lehner 75 100 175 175
Dr. Ferdinand Oliver Porsche 75 75 150 150
Mag. Josef Michael Ahorner 75   75 75
Mag. Marianne Heiß 75   75 75
Dr. Günther Horvath 75   75 75
Dr. Stefan Piëch 75   75 75
Peter Daniell Porsche 75   75 75
Prof. KR Ing. Siegfried Wolf 75   75 54
Gesamt 850 300 1.150 1.129
V.

Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft und zur durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern der Porsche SE

Die nachfolgende Tabelle stellt die prozentuale Veränderung der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstandsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Porsche SE und der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer der Porsche SE auf Vollzeitäquivalenzbasis dar.

Die Entwicklung der Vergütung des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats basiert auf der gewährten und geschuldeten Vergütung i.S.d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG, wie sie in den Tabellen im Abschnitt 'III. 4. Gewährte und geschuldete Vergütung der im Geschäftsjahr 2021 aktiven Vorstandsmitglieder' und 'III. 7 Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021' bzw. 'IV. Vergütung des Aufsichtsrats' angegeben sind.

Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird grundsätzlich anhand der Entwicklung des Jahresergebnisses der Porsche SE gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB dargestellt. Da das Konzernergebnis nach Steuern der Porsche SE als wesentliche Steuerungsgröße dient und auch die variable Vorstandsvergütung beeinflusst, wird zudem die Entwicklung des Konzernergebnisses nach Steuern dargestellt.

Für die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf den Kreis der Mitarbeiter der Porsche SE unterhalb des Vorstands, d.h. einschließlich der ersten Führungsebene, (jedoch ohne Berücksichtigung der Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften) abgestellt. Die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften wird auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.

Veränderung
2021
gegenüber
2020
Veränderung
2020
gegenüber
2019
Veränderung
2019
gegenüber
2018
Veränderung
2018
gegenüber
2017
Veränderung
2017
gegenüber
2016
Vorstandsvergütung          
Hans Dieter Pötsch - 7,4% - 1,0% - 5,8% 3,9% 1,3%
Dr. Manfred Döss 43,1% - 3,1% - 17,1% 0,7% 101,2%
Lutz Meschke (seit 1.7.2020) 123,6%1        
Philipp von Hagen (bis 30.6.2020) - 60,5%1 0,2% 3,4% - 3,3% 44,4%
Aufsichtsratvergütung          
Dr. Wolfgang Porsche 0,0% 0,0% 50,2% - 7,4% - 13,2%
Dr. Hans Michel Piëch 0,0% 0,0% 103,1% - 12,9% 1,1%
Prof. Dr. Ulrich Lehner 0,0% 0,0% 31,5% - 3,4% - 15,3%
Dr. Ferdinand Oliver Porsche 0,0% 0,0% 50,2% - 13,4% - 10,4%
Mag. Josef Michael Ahorner (seit 4.7.2018) 0,0% 101,7%1      
Mag. Marianne Heiß (seit 15.5.2018) 0,0% 58,0%1      
Dr. Günther Horvath (seit 13.3.2018) 0,0% 24,1%1      
Dr. Stefan Piëch (seit 4.7.2018) 0,0% 101,7%1      
Peter Daniell Porsche (seit 4.7.2018) 0,0% 101,7%1      
Prof. KR Ing. Siegfried Wolf (seit 11.4.2019) 37,7%1        
Ertragsentwicklung          
Jahresergebnis der Porsche SE (HGB) 17,2% - 10,8% 64,1% 104,5% - 435,8%
Konzernergebnis nach Steuern der Porsche SE 74,0% - 40,5% 26,3% 6,5% 138,5%
Entwicklung der durchschnittlichen Mitarbeitervergütung          
Gesamtbelegschaft Porsche SE 1,7% 4,9% - 3,7% 0,6% - 2,0%

1 Veränderungen ergeben sich insbesondere aus dem Zeitpunkt des Eintritts bzw. des Ausscheidens aus dem Vorstand bzw. Aufsichtsrat.


Stuttgart, den 18. März 2022

Porsche Automobil Holding SE Der Vorstand                Der Aufsichtsrat

 

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Porsche Automobil Holding SE sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Verwendungsbeschränkung

Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Porsche Automobil Holding SE geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage- und/oder Vermögens-)Entscheidungen treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung; insbesondere sind keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.


Stuttgart, den 18. März 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Harald Kayser
Wirtschaftsprüfer
Jürgen Berghaus
Wirtschaftsprüfer
 
II.

Weitere Informationen zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung

1.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 und das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021 (sog. COVID-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Angemeldete Aktionäre (siehe Abschnitt II.2) oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer Zuschaltung in Bild und Ton live zu verfolgen (nachfolgend "Teilnahme"). Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.

Den angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Den angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, auf elektronischem Wege Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. Die weiteren Einzelheiten hierzu werden im Folgenden dargestellt.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte

Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte - einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts - nur berechtigt, wenn sie

a)

sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben, und

b)

ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.

Bei Aktien, die von einem Intermediär verwahrt werden, ist der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes entweder durch den Letztintermediär in Textform in deutscher oder englischer Sprache oder durch den Letztintermediär in Textform gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG in Verbindung mit Art. 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erstellen. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem Intermediär verwahrt werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen Notar oder einem Kreditinstitut in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden. Letztintermediär im vorgenannten Sinne ist, wer als Intermediär für einen Aktionär Aktien einer Gesellschaft verwahrt. Intermediär ist eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der Verwaltung von Wertpapieren oder der Führung von Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen erbringt, wenn die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Freitag, 22. April 2022, 0.00 Uhr (MESZ), beziehen ("Nachweisstichtag").

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Freitag, 6. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), unter folgender für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zugehen:

 

Porsche Automobil Holding SE
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax: +49/(0)69/12012-86045
oder per E-Mail: [email protected]

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang der Aktionärsrechte bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang der Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang der Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und bei Stammaktien auch stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Für die Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Anmeldebestätigungen für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes über ihr depotführendes Institut Sorge zu tragen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern.

Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.

3.

Bild und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Freitag, 13. Mai 2022, ab 12.00 Uhr (MESZ) für die angemeldeten Aktionäre (siehe Abschnitt II.2) oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/

übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft kann auch von sonstigen Interessenten live im Internet, zugänglich über

www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/

verfolgt werden.

4.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) erforderlich.

Briefwahlstimmen können schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per E-Mail) spätestens bis Donnerstag, 12. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich) bei der Gesellschaft über folgende Kontaktdaten

 

Porsche Automobil Holding SE
Hauptabteilung Recht
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819
oder per E-Mail an: [email protected]

abgegeben werden. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/

zum Download bereit.

Briefwahlstimmen können ferner elektronisch im Aktionärsportal der Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/,

abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl über das Aktionärsportal ist bis zur Hauptversammlung am Freitag, 13. Mai 2022, spätestens zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.

Für Widerruf oder Änderung der abgegebenen Briefwahlstimmen sowie das Verhältnis zwischen abgegebenen Briefwahlstimmen und der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gelten die Regelungen in Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl können die Aktionäre den Erläuterungen im Formular zur Stimmrechtsausübung bzw. der Internetseite

www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/

entnehmen.

5.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Zur Stimmrechtsausübung bietet die Gesellschaft den Stammaktionären oder ihren Bevollmächtigten an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter, Frau Dr. Teresa Bopp und Herrn Benjamin Kohnke, als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch dafür sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) erforderlich.

Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung jeweils einzeln, unter Offenlegung des Namens der vertretenen Aktionäre im Teilnehmerverzeichnis und nur weisungsgebunden aus. Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkt erteilt werden. Wird zu einem Tagesordnungspunkt überhaupt keine Weisung erteilt, nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht an der betreffenden Abstimmung teil. Soweit eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Ausübung bestimmter Teilnahmerechte (wie beispielsweise das Stellen von Fragen oder Anträgen, die Abgabe von Erklärungen sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse) durch die Stimmrechtsvertreter ist nicht möglich.

Die Bevollmächtigung der und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per E-Mail) bis Donnerstag, 12. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende Kontaktdaten

 

Porsche Automobil Holding SE
Hauptabteilung Recht
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819
oder per E-Mail an: [email protected]

erteilt werden. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/

zum Download bereit.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können ferner elektronisch im Aktionärsportal der Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/

erteilt werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Aktionärsportal ist bis zur Hauptversammlung am Freitag, 13. Mai 2022, spätestens zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.

Für Widerruf oder Änderung einer erteilten Vollmacht nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie das Verhältnis zwischen der Vollmachtserteilung nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den abgegebenen Briefwahlstimmen gelten die Regelungen in Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen im Formular zur Stimmrechtsausübung bzw. der Internetseite

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entnehmen.

6.

Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter

Aktionäre können ihre Rechte - insbesondere im Fall von Stammaktionären ihr Stimmrecht - nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs durch einen Bevollmächtigten sind die Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II. 2) erforderlich.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Nutzung des Aktionärsportals der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält. Bevollmächtigte können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Stammaktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.

Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt, so ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Dieses Formular zur Bevollmächtigung eines Dritten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Es ist auch im Internet unter

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abrufbar.

Die Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per E-Mail) spätestens bis Donnerstag, 12. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende Kontaktdaten

 

Porsche Automobil Holding SE
Hauptabteilung Recht
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819
oder per E-Mail an: [email protected]

erteilt werden. Entsprechendes gilt für den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht.

Die Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch im Aktionärsportal der Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

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erteilt werden. Die Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal ist bis zum Ende der Hauptversammlung am Freitag, 13. Mai 2022, möglich. Ein Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht über das Aktionärsportal ist nicht möglich.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre den Erläuterungen im Vollmachtsformular bzw. der Internetseite

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entnehmen.

7.

Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen, Verhältnis von Briefwahlstimmen zu erteilten Vollmachten und Weisungen sowie weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Ein Widerruf oder eine Änderung von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per E-Mail) spätestens bis Donnerstag, 12. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), über folgende Kontaktdaten

 

Porsche Automobil Holding SE
Hauptabteilung Recht
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819
oder per E-Mail an: [email protected]

erfolgen.

Ein Widerruf oder eine Änderung ist auch elektronisch über das Aktionärsportal bis zur Hauptversammlung am Freitag, 13. Mai 2022, spätestens zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.

Wenn neben Briefwahlstimmen auch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand eingehen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit dann von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Wenn darüber hinaus für ein und denselben Aktienbestand auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Aktionärsportal, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform.

Weitere Einzelheiten hierzu können die Aktionäre den Erläuterungen in dem Formular zur Stimmrechtsausübung sowie der Internetseite

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entnehmen.

8.

Weitere Rechte der Aktionäre

a)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Die Ergänzung der Tagesordnung durch einen oder mehrere Punkte kann von einem oder mehreren Aktionären beantragt werden, sofern sein oder ihr Anteil 5 Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreicht.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. mit qualifiziert elektronischer Signatur) zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Dienstag, 12. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln:

 

Porsche Automobil Holding SE
- Vorstand -
zu Händen Frau Heike Riela
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
oder per E-Mail an: [email protected]

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter

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veröffentlicht und dem in § 125 Abs. 1 S. 1 AktG genannten Adressatenkreis nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

Ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, die der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis Dienstag, 12. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), zugehen, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende Aktionär zur Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe Abschnitt II.2).

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.

Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Donnerstag, 28. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite

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zugänglich gemacht.

In § 126 Abs. 2 AktG nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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beschrieben.

Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:

 

Porsche Automobil Holding SE
- Vorstand -
zu Händen Frau Heike Riela
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819
oder per E-Mail an: [email protected]

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.

Jeder Aktionär hat zudem das Recht, Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 5) oder zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 6) zu unterbreiten. Für diese Wahlvorschläge gelten die vorstehenden Ausführungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn bei einer vorgeschlagenen Person nicht der Name, der ausgeübte Beruf und der Wohnort, oder bei einer vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht Firma und Sitz enthalten sind. Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie deren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden. Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/

beschrieben.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis Donnerstag, 28. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), ordnungsgemäß zugehen, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär zur Hauptversammlung angemeldet ist und den Nachweis seines Anteilsbesitzes erbracht hat (siehe Abschnitt II.2). Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt.

c)

Fragerecht der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 von Art. 2 des COVID-19-Gesetzes

Aktionäre haben in der virtuellen Hauptversammlung kein Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG. Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe Abschnitt II.2), oder ihre Bevollmächtigten haben jedoch das Recht, der Gesellschaft vorab Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis Mittwoch, 11. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), im Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür steht das Aktionärsportal zur Verfügung, zugänglich über

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Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Danach und während der Hauptversammlung können keine Fragen eingereicht oder gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die eingereichten Fragen beantwortet (§ 1 Abs. 2 Satz 2 von Art. 2 des COVID-19-Gesetz). Die Beantwortung erfolgt gemäß den inhaltlichen Vorgaben des § 131 AktG. Fragen und deren Beantwortung können thematisch zusammengefasst werden. Im Rahmen der Fragenbeantwortung behält sich der Vorstand vor, den Namen des Aktionärs (bzw. des Bevollmächtigten) anzugeben, sofern der Aktionär (bzw. der Bevollmächtigte) bei der Einreichung dem nicht widersprochen hat.

d)

Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen in Textform zur Veröffentlichung im Aktionärsportal

Auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes haben Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in der virtuellen Hauptversammlung nicht die Möglichkeit, sich in Redebeiträgen zur Tagesordnung zu äußern. Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird aber - über die Vorgaben des § 1 Abs. 2 von Art. 2 des COVID-19-Gesetzes hinaus - die Möglichkeit eingeräumt, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung in Textform elektronisch im Aktionärsportal der Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

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einzureichen.

Aktionäre, die sich angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe Abschnitt II.2), oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stellungnahmen in Textform bis Dienstag, 10. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), elektronisch über das Aktionärsportal bei der Gesellschaft einreichen. Nach diesem Zeitpunkt und insbesondere während der virtuellen Hauptversammlung können keine Stellungnahmen mehr eingereicht werden. Stellungnahmen dürfen ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen. Der Umfang einer Stellungnahme darf 10.000 Zeichen nicht überschreiten. Weitere Erläuterungen zur Einreichung von Stellungnahmen werden im Aktionärsportal veröffentlicht.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Stellungnahme. Die Gesellschaft behält sich insbesondere vor, Stellungnahmen ohne Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung sowie Stellungnahmen, die in Inhalt und Darstellung einem zulässigen Redebeitrag in der Hauptversammlung nicht entsprechen, nicht zu veröffentlichen. Gleiches gilt für Stellungnahmen, deren Umfang 10.000 Zeichen überschreitet oder die nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt wie oben beschrieben eingereicht wurden. Ebenso behält sich die Gesellschaft vor, pro Aktionär nicht mehr als eine Stellungnahme zu veröffentlichen. Stellungnahmen mit beleidigendem, strafrechtlich relevantem oder in sonstiger Weise rechtsverletzendem, offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt werden nicht veröffentlicht.

Stellungnahmen werden ab Montag, 2. Mai 2022 im Aktionärsportal unter Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs oder des Bevollmächtigten veröffentlicht. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär oder sein Bevollmächtigter mit der Veröffentlichung seiner Stellungnahme unter Offenlegung seines Namens einverstanden.

Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in den eingereichten Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einladung zur Hauptversammlung gesondert beschriebenen Wegen einzureichen.

e)

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe Abschnitt II.2), oder ihre Bevollmächtigten können vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft (zugänglich über

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auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des amtierenden Notars.

Weitergehende Erläuterungen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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9.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 306.250.000,00 und ist eingeteilt in 306.250.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie. Von den 306.250.000 Stückaktien sind 153.125.000 Stück Stammaktien und 153.125.000 Stück stimmrechtslose Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind daher insgesamt 153.125.000 Stammaktien stimmberechtigt.

10.

Hinweis auf Internetseite der Gesellschaft und Datenschutz

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen (insbesondere die unter Tagesordnungspunkt 1 vorzulegenden Unterlagen) und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite

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abrufbar. Ebenfalls werden dort nach der Hauptversammlung die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre finden sich in der Anlage zu dieser Einladung (siehe Abschnitt III.).

 

Stuttgart, im März 2022

Porsche Automobil Holding SE

Der Vorstand

 

III.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionärinnen und Aktionäre ist die Porsche Automobil Holding SE (Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, Telefon: +49 711 911 24420, Telefax: +49 711 911 11819, E-Mail: [email protected]). Den Datenschutzbeauftragten der Porsche Automobil Holding SE ("Porsche SE") erreichen Sie unter Porsche Automobil Holding SE, Der Datenschutzbeauftragte, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, E-Mail: [email protected]

Die Porsche SE erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Inhaberaktien beauftragt haben (sog. Depotbank). In einigen Fällen kann die Porsche SE personenbezogene Daten auch unmittelbar von den Aktionären erhalten.

Die Porsche SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (z. B. Name und Vorname, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Bevollmächtigungen/Weisungen, Nummer der Anmeldebestätigung, Zugangsdaten für das Aktionärsportal) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten, soweit dies für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere für die Abwicklung der Anmeldung, die Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, die Stimmrechtsausübung, das Einreichen von Fragen, die Veröffentlichung von Stellungnahmen in Textform im Aktionärsportal sowie für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c bzw. lit. a (im Fall der Veröffentlichung von Stellungnahmen in Textform im Aktionärsportal) DSGVO i.V.m. §§ 67e, 118 ff. AktG sowie i.V.m. § 1 von Art. 2 des COVID-19-Gesetzes.

Bei der Nutzung des Aktionärsportals im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung werden über sogenannte Server Log Files Informationen verarbeitet, welche die Browser aus technischen Gründen automatisch übermitteln. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Zudem ist es für den Betrieb des Aktionärsportals erforderlich, dass Cookies auf dem jeweiligen Endgerät gespeichert werden. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitungen ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).

Daneben verarbeitet die Porsche SE personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO, soweit dies für die Wahrung überwiegender berechtigter Interessen der Porsche SE im Einzelfall erforderlich ist, unter anderem zur Erstellung von Statistiken, z. B. über die Aktionärsentwicklung, die Anzahl von Transaktionen oder die größten Aktionäre, zur Bearbeitung von Kontakt- und Service-Anfragen, zur Zusendung von Finanzpublikationen und zur Bekanntgabe des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten im Rahmen der Fragebeantwortung. Insoweit steht den Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten ein Widerspruchsrecht zu. Darüber hinaus unterliegt die Porsche SE verschiedenen sonstigen rechtlichen Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO), die die Verarbeitung personenbezogener Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten erforderlich machen können. Diese rechtlichen Verpflichtungen können sich beispielsweise aus aufsichtsrechtlichen, sanktionsrechtlichen sowie handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ergeben.

Zur Abwicklung der Hauptversammlung (z. B. für die Durchführung des Anmeldestellendienstes zur Hauptversammlung, die Bild- und Tonübertragung, die elektronische Kommunikation und den Betrieb des Aktionärsportals) setzen wir zum Teil externe Dienstleister ein, die im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben ebenfalls Zugriff auf personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten erhalten. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Aktionären und ihren Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) anderen Aktionären und ihren Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Fragen, die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten vorab eingereicht haben (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 von Art. 2 des COVID-19-Gesetzes). Der Vorstand wird gegebenenfalls im Rahmen der Fragenbeantwortung den Namen des Aktionärs bzw. seines Bevollmächtigten den Teilnehmern gegenüber bekanntgeben, sofern der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter dem nicht widersprochen haben. Personenbezogene Daten von Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten werden ferner bei Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder eingereichten Widersprüchen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht oder anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt auch bei der Veröffentlichung von Stellungnahmen von Aktionären oder deren Bevollmächtigten im Aktionärsportal.

Weitere datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere zur Speicherdauer und zu den Rechten betroffener Personen einschließlich des Widerspruchsrechts und des Beschwerderechts bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde finden sich unter

www.porsche-se.com/kontakt/datenschutzhinweis-aktionaere


31.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Porsche Automobil Holding SE ist derzeit einer der Favoriten unserer Community mit 11 Buy-Einschätzungen und keiner einzigen Sell-Einschätzung.
Eine deutliche Steigerung um mehr als 20% ist für Porsche Automobil Holding SE mit einem Kursziel von 60 € gegenüber 49.15 € zu erwarten.
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