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DGAP-HV: Bilfinger SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in Virtuelle Hauptversammlung vom Sitz der Gesellschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG


DGAP-News: Bilfinger SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Bilfinger SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in Virtuelle Hauptversammlung vom Sitz der Gesellschaft mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

03.06.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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Bilfinger SE Mannheim ISIN DE0005909006
Wertpapier-Kenn-Nr. 590 900 Korrektur der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


Tagesordnungspunkt 7 der auf

Mittwoch, den 24. Juni 2020, 10.00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ),


einberufenen virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Bilfinger SE, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 28. Mai 2020, wird innerhalb der gesetzlichen Einberufungsfristen nach näherer Maßgabe des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) mit folgender, durch Unterstreichung gekennzeichneter Klarstellung korrigiert und neu bekanntgemacht:

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Frau Lone Fønss Schrøder hatte ihr Amt als Anteilseignervertreterin im Aufsichtsrat der Bilfinger SE mit Wirkung zur ordentlichen Hauptversammlung der Bilfinger SE vom 8. Mai 2019 niedergelegt. Zu ihrer Nachfolgerin bestellte das Amtsgericht Mannheim am 11. Juli 2019 Frau Nicoletta Giadrossi, die ihr Amt mit Wirkung zum Beginn der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung 2020 niedergelegt hat und für eine Wahl entsprechend nicht zur Verfügung steht.

Überdies hat Herr Jens Tischendorf sein Amt als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Bilfinger SE ebenfalls mit Wirkung zum Beginn der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung 2020 niedergelegt.

Vor diesem Hintergrund sollen nunmehr der Hauptversammlung die Nachfolger für die beiden ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Teil C: Mitbestimmung im Aufsichtsrat, Ziffern 19 und 21 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Bilfinger SE (vormals Bilfinger Berger SE) sowie § 11 der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Anteilseignervertretern und aus sechs Arbeitnehmervertretern. Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung bestellt. Die sechs Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des Verfahrens, das in der Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen ist, vom SE-Betriebsrat bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats, vor,

a)

Frau Dr. Bettina Volkens,
wohnhaft in Königstein,
Aufsichtsrätin und selbstständige Beraterin,

als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit ab der Beendigung der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 und gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Satzung für den Rest der Amtszeit von Frau Lone Fønss Schrøder, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre;

b)

Herrn Robert Schuchna,
wohnhaft in Lachen, Schweiz,
Partner bei Cevian Capital,

als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit ab der Beendigung der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 und gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Satzung für den Rest der Amtszeit von Herrn Jens Tischendorf, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre.

Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den Gesellschaften des Bilfinger-Konzerns, den Organen der Bilfinger SE oder einem wesentlichen Aktionär der Bilfinger SE andererseits - mit Ausnahme der unter Buchstabe b) bereits genannten Partnerstellung von Herrn Robert Schuchna bei Cevian Capital, die wiederum Cevian-Gesellschaften mit direkter oder indirekter Beteiligung von mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien der Bilfinger SE berät.

Entsprechend § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG wird Folgendes mitgeteilt:

§ 17 Abs. 2 Satz 1 SE-AG verlangt, dass bei einer börsennotierten SE im Aufsichtsrat Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sind. Im Aufsichtsrat der Bilfinger SE müssen somit mindestens vier Sitze von Frauen und mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein, um das vorstehend beschriebene Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Der Gesamterfüllung dieses Mindestanteilsgebots durch die Anteilseigner und die Arbeitnehmer wurde nicht widersprochen.

Als Arbeitnehmervertreter sind derzeit drei Frauen und drei Männer Mitglieder des Aufsichtsrats. Als Anteilseignervertreter wären mit der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten zwei Frauen und vier Männer Mitglieder des Aufsichtsrats. Das Mindestanteilsgebot wäre somit weiterhin erfüllt.

Der Aufsichtsrat hat sich für seinen Wahlvorschlag bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) sind dieser Einladung als 'Anlage zu Tagesordnungspunkt 7: Wahlen zum Aufsichtsrat' beigefügt.

Im Übrigen bleibt die im Bundesanzeiger am 28. Mai 2020 bekanntgemachte Einberufung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung (einschließlich der darin enthaltenen 'Anlage zu Tagesordnungspunkt 7: Wahlen zum Aufsichtsrat') unberührt.

 

Mannheim, im Mai 2020

Bilfinger SE

Der Vorstand



03.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
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WKN: 590 900

 
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1061889  03.06.2020 

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Ein signifikanter Verlust für Bilfinger SE heute, um -1,54 %.
Die Bilfinger SE Aktie zieht etwas Aufmerksamkeit auf sich: Mehr Buy- als Sell-Einschätzungen.
Für Bilfinger SE sieht die Community ein leicht positives Kursziel von 47 €, verglichen mit dem aktuellen Kurs von 43.36 €.
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