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DGAP-Adhoc: TUI AG: Die Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe haben der Aussetzung der möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI zugestimmt


DGAP-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Finanzierung
TUI AG: Die Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe haben der Aussetzung der möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI zugestimmt

09.09.2020 / 15:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe haben der Aussetzung der möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI zugestimmt

Hannover, 9 September 2020. Gemäß den Bestimmungen der zwischen TUI, KfW und einem Bankenkonsortium bestehenden revolvierenden Kreditfazilität steht die zusätzliche KfW-Kreditlinie als Teil des Stabilisierungspakets in Höhe von 1,2 Milliarden Euro unter dem Vorbehalt der Aufhebung bzw. Aussetzung der in den Anleihebedingungen der am 26. Oktober 2021 fälligen und mit 2,125% verzinsten 300.000.000 Euro Anleihe (die Anleihe) vorgesehenen möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI. Mit dem Ablauf des Abstimmungszeitraums einer Abstimmung ohne Versammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) am 8. September 2020, 24 Uhr (MESZ), haben die Inhaber der Anleihe ihre Zustimmung zu der Aussetzung erteilt.

Sobald der angenommene Beschlussvorschlag wirksam wird, erhöhen sich die Zinsen auf 9,5% p.a. des Gesamtnennbetrags der Anleihe ab dem 1. Oktober 2020 und eine zusätzliche Verpflichtung zur quartalsweisen Zahlung von Zinsen in Höhe von 2,0% des Gesamtnennbetrags der Anleihe ab dem 1. April 2021 tritt in Kraft. Außerdem verpflichtet sich die TUI AG zu einer vorzeitigen (vollständigen oder teilweisen) Rückzahlung der Anleihe aus bestimmten zusätzlichen von der TUI AG aufgenommenen Finanzmitteln, soweit solche Finanzmittel insgesamt mindestens 150 Millionen Euro betragen. Zudem erhöht sich das Beschlussfassungsentgelt von EUR 1.000 pro EUR 100.000 Nennwert der Schuldverschreibungen auf EUR 3.000 pro EUR 100.000 Nennwert der Schuldverschreibungen.

Das Wirksamwerden der Änderung der Anleihebedingungen wird im Laufe des Oktobers 2020 erwartet. Mit der Begebung einer Wandelanleihe (alternativ einer Optionsanleihe) durch TUI an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in einer Höhe von 150 Millionen Euro stünden der TUI nach Erfüllung der weiteren üblichen Auszahlungsbedingungen alle Mittel aus dem mit Ad-hoc-Mitteilung vom 12. August 2020 bekannt gemachten Stabilisierungspaket in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung.


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Diese Mitteilung enthält Aussagen, die die künftige Entwicklung der TUI betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, da unsere Annahmen Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt, noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.


09.09.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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