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Aptorum Group wird das erste an der Nasdaq notierte biopharmazeutische Unternehmen, dessen Aktien zum Handel an der Pariser Börse Euronext zugelassen werden (Ticker-Symbol APM)


Aptorum Group Limited (Nasdaq:APM) („Aptorum Group“), ein Biopharmaunternehmen mit Fokus auf die Entwicklung neuartiger Therapeutika für ungedeckten medizinischen Bedarf weltweit, gibt heute bekannt, dass seine Stammaktien der Klasse A jetzt im Professional Compartment der Euronext in Paris unter dem Euronext-Tickersymbol „APM“ und dem ISIN-Code KYG6096M1069 gehandelt werden. Die Stammaktien der Klasse A der Aptorum Group werden weiterhin am Nasdaq Global Market unter dem Symbol APM gehandelt.

Die 7.950.986 Stammaktien der Klasse A der Aptorum Group wurden zum Handel am Euronext-Markt in Paris zugelassen, nachdem der Prospekt der Aptorum Group am 16. Juli 2020 von der französischen Aufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers gebilligt worden war.

Reed Smith LLP fungiert als Rechtsberater und Listing Agent der Aptorum Group. BNP Paribas Securities Services begleitete die Aptorum Group als Trading Agent.

Über Aptorum Group

Aptorum Group Limited (Nasdaq: APM) ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das sich der Entwicklung und Vermarktung neuartiger Therapeutika für ungedeckten medizinischen Bedarf widmet. Die aktuelle Medikamenten-Pipeline der Aptorum Group umfasst Indikationen für seltene Krankheiten, Infektionskrankheiten und Stoffwechselkrankheiten, von denen einige in die Phase klinischer Studien eintreten sollen. Die Aptorum Group führt außerdem gerade ein Nahrungsergänzungsmittel für die Gesundheit der Frau, bioaktive Nahrungsergänzungstabletten mit Dioscorea Opposita, ein, das unter dem Markennamen NativusWell® vermarktet wird.

Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter www.aptorumgroup.com.

Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen

Die vorliegende Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder Angebot für den Kauf von Wertpapieren der Aptorum Group dar.

Diese Bekanntgabe ist kein Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 vom 14. Juni 2017 ergänzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 vom 14. März 2019 und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 vom 14. März 2019.

Die vorliegende Pressemitteilung enthält Aussagen bezüglich der Aptorum Group Limited und ihrer Erwartungen für die Zukunft, Pläne und Aussichten, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 darstellen. In diesem Zusammenhang gelten sämtliche in der Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, als zukunftsgerichtete Aussagen. In einigen Fällen können Begriffe wie „kann“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „nimmt an“, „könnte“, „beabsichtigt“, „zielt ab“, „projiziert“ „überlegt“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „potenziell“ oder „setzt fort“, Verneinungen dieser Begriffe oder andere ähnliche Ausdrücke Hinweise auf zukunftsgerichtete Aussagen geben. Aptorum Group hat diese zukunftsgerichteten Aussagen, zu denen auch Aussagen über den voraussichtlichen Zeitrahmen für die Einreichung von Anträgen und Studien gehören, weitgehend auf ihre aktuellen Erwartungen und Prognosen über zukünftige Ereignisse und Trends gestützt, die ihrer Ansicht nach ihr Geschäft, ihre finanzielle Lage und ihre Betriebsergebnisse beeinflussen könnten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Pressemitteilung und unterliegen einer Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, unter anderem Risiken im Zusammenhang mit den angekündigten Änderungen am Management und an der Organisation, der Fortführung der Dienste und der Verfügbarkeit wichtiger Angestellter, der Fähigkeit, das Produktsortiment durch weitere Produkte für zusätzliche Kundensegmente zu erweitern, Entwicklungsergebnisse, den vom Unternehmen erwarteten Wachstumsstrategien, den erwarteten Trends und Herausforderungen in dessen Geschäft, den Erwartungen und der Stabilität seiner Lieferkette sowie den Risiken, die in Form 20-F der Aptorum Group und anderen Unterlagen, die die Aptorum Group möglicherweise in Zukunft bei der SEC einreicht, sowie in dem Prospekt, der die Genehmigung Nr. 20-352 der französischen Aufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers am 16. Juli 2020 erhielt, näher beschrieben sind. Folglich sind die Prognosen in zukunftsgerichteten Aussagen Änderungen unterworfen und können sich von den hier beschriebenen wesentlich unterscheiden. Aptorum Group übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren.

Die vorliegende Pressemitteilung wird nach dem Stand der Dinge („as is”) ohne Gewähr bereitgestellt.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.

Originalversion auf businesswire.com ansehen: https://www.businesswire.com/news/home/20200723005335/de/

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