Online Hilfe
4. Bitte beachten
Verhaltensregeln bei sharewise
Die im folgenden stichpunktartig aufgeführten
Handlungen sind zu unterlassen:
Gem. §20a Wertpapierhandelsgesetz – WpHG ist es zu unterlassen, absichtlich unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die geeignet sind, auf den Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments einzuwirken oder sonstige Marktmanipulationen vorzunehmen (den genauen Wortlaut finden Sie hier: §20a des Wertpapierhandelsgesetz). Verstöße hiergegen haben die sofortige Löschung des Mitgliederaccounts zur Folge und können bußgeldliche bzw. strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.
Wenn Ihnen ein Verstoß gegen eine dieser Regeln auffällt, informieren Sie sharewise bitte umgehend per Mail:
Es darf nur ein Benutzeraccount pro Person angelegt werden. Mehrfaches Anlegen von Benutzeraccounts kann zur Löschung aller Accounts führen.
- Beleidigung anderer Nutzer und das Verbreiten von Verleumdungen
- Verbreitung von oder Verlinkung auf pornografische, politische, jugendgefährdende oder anderweitig gesetzeswidrige Inhalte
- Verwendung anzüglicher oder sexuell geprägter Ausdrucksweise (explizit oder implizit)
- Volksverhetzung
- Gesetzlich (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Urheberrecht.
- Verletzung der Privatsphäre anderer Nutzer
- Verletzung des Wettbewerbsrechts
- Gewerbliche Nutzung der sharewise Plattform
- Nutzung der sharewise Plattform für Werbezwecke, die Verbreitung von Kettenbriefen oder die Belästigung anderer Nutzer, insbesondere durch Spammails, Junkmails etc.
- Veröffentlichung von vertraulichen Daten, Nachrichten oder Identitäten ohne die Zustimmung der betroffenen Personen
- Nutzung der auf der sharewise Plattform angebotenen Dienste und Inhalte außerhalb der Community ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von sharewise
Gem. §20a Wertpapierhandelsgesetz – WpHG ist es zu unterlassen, absichtlich unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die geeignet sind, auf den Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments einzuwirken oder sonstige Marktmanipulationen vorzunehmen (den genauen Wortlaut finden Sie hier: §20a des Wertpapierhandelsgesetz). Verstöße hiergegen haben die sofortige Löschung des Mitgliederaccounts zur Folge und können bußgeldliche bzw. strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.
Wenn Ihnen ein Verstoß gegen eine dieser Regeln auffällt, informieren Sie sharewise bitte umgehend per Mail:
Es darf nur ein Benutzeraccount pro Person angelegt werden. Mehrfaches Anlegen von Benutzeraccounts kann zur Löschung aller Accounts führen.
Urheberrecht
Empfehlungen und Kommentare dürfen keine Kopien von Artikeln anderer
Webseiten oder Printmedien (Zeitung, Zeitschrift etc.) sein. Insbesondere
urheberrechtlich geschützte Beiträge oder Passagen
bedürfen der Zustimmung des Urhebers.
Eine solche Verbreitung ist nicht erlaubt. Es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Verfasser der Empfehlung oder des Kommentars macht sich damit schadensersatzpflichtig und unter Umständen strafbar.
Eine gute Alternative zur Kopie des Artikels ist das Zitat:
Bei einem Zitat werden nur Teile des Artikels verwendet.
Bei einem Zitat muss der Quellenverweis (z.B. die URL) angegeben werden: Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in §63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle).
Die Empfehlung oder der Kommentar muss selbst geschriebenen Text beinhalten.
Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate der Paragraph 51 UrhG (Stand: 10. September 2003).
Eine solche Verbreitung ist nicht erlaubt. Es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Verfasser der Empfehlung oder des Kommentars macht sich damit schadensersatzpflichtig und unter Umständen strafbar.
Eine gute Alternative zur Kopie des Artikels ist das Zitat:
Bei einem Zitat werden nur Teile des Artikels verwendet.
Bei einem Zitat muss der Quellenverweis (z.B. die URL) angegeben werden: Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in §63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle).
Die Empfehlung oder der Kommentar muss selbst geschriebenen Text beinhalten.
Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate der Paragraph 51 UrhG (Stand: 10. September 2003).

