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Die neue Abgeltungssteuer - Trick?
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| Die neue Abgeltungssteuer - Trick? | 27.11.2008, 17:22 | |
Hallo! Ab dem 1.1.2009 gilt ja in Deutschland die neue "Abmelkungssteuer", also quasi eine Strafsteuer für alle Aktienbesitzer nach sozialistischem Vorbild. Und dazu habe ich nun eine Frage, die sich sicherlich an Fachleute (z.B. Steuerberater) richtet, nämlich: Wenn ich derzeit Verlustpositionen in meinem Wertpapierdepot habe; sollte ich diese Kursverluste dann nicht noch schnell im Dezember 2008 realisieren, um diese Verluste so auf zukünftige - dann von der neuen "Abmelkungssteuer" betroffene - Gewinne vortragen zu können? Ich meine, gerade jetzt wo der DAX ja zuletzt nicht so toll lief, wäre das doch - sofern möglich - eine Idee wert, oder? Gibt es hier einen Steuerfachmann (z.B. Steuerberater), der diese Frage kompetent beantworten kann? Bloggi | Bloggi13 | |
| 27.11.2008, 18:50 | ||
Ich bin zwar kein Steuerberater, antworte aber trotzdem einfach mal ;-) Soweit ich erfahren habe, sind lediglich "Spekulationsverluste" (also Verluste, die innerhalb eines Jahres realisiert werden) anrechenbar. Diese kann man dann in seiner Einkommenssteuererklärung angeben und auf andere Jahre vor- bzw. rücktragen lassen (durch das Finanzamt). Diese werden dann als "Altverluste" bezeichnet und können noch bis 2013 mit Gewinnen gegengerechnet werden. Allerdings erfolgt - nach Auskunft meiner Bank - keine Gegenrechnung der Altverluste durch die Bank, sondern erst mit der Einkommenssteuererklärung.
Nachdem die Überschrift "Die neue Abgeltungssteuer - Trick?" heißt, hätte ich hier noch einen kleinen Hinweis / Tipp: Ein Zeitdepot kann unter Umständen eine sinnvolle Ergänzung sein und hilft gleichzeitig die Abgeltungssteuer unter bestimmten Voraussetzungen bei einem teilweisen Aktienverkauf zu mindern. Hier ein Beispiel: Ein Investor hat Aktien vor mehr als einem Jahr gekauft (steuerfreie Gewinne). Diese Aktien lagern in Depot 1. In der aktuellen Lage möchte er ab 2009 erneut Aktien des gleichen Unternehmens nachkaufen. Situation 1) Der Investor kauft die Aktien und legt sie ebenfalls in Depot 1. Einige Zeit später möchte er einen Teil der Aktien verkaufen. Da das FiFo-Prinzip (first in - first out) gilt, werden zuerst seine Aktien aus dem ersten Kauf verkauft. Er realisiert einen steuerfreien Gewinn. Verkauft er letztlich die Aktien aus der zweiten Anschaffung, so ist hierauf Abgeltungssteuer zu entrichten. Der Anleger hat somit keine Möglichkeit zu bestimmen welche Aktien (Alt- oder Neubestand) verkauft werden sollen. Situation 2) Der Investor kauft ebenfalls Aktien des gleichen Unternehmens, legt diese jedoch getrennt von den ersten Aktien in ein Zweitdepot. Der Anleger hat nun beim Teilverkauf der Aktien die Wahl, aus welchem Depot er die Aktien verkauft. Das FiFo-Prinzip ist somit umgangen. Steigt der Aktienkurs also nach dem Teilverkauf weiter, so ist der Anleger besser gestellt, sofern er zunächst die jüngeren Aktien verkauft (und darauf Abgeltungssteuer zahlt) und erst nach einem Kursanstieg die Altbestände (von vor 2009) verkauft und damit einen steuerfreien Gewinn erzielt. Leider ist der Sachverhalt etwas kompliziert zu erläutern. Wer nähere Informationen bzgl. Abgeltungssteuer und Zweitdepot sucht, sollte bei Google Zweitdepot und Abgeltungssteuer eingeben. | ftp | |
| Re: | 27.11.2008, 19:31 | |
Ich bin zwar kein Steuerberater, antworte aber trotzdem einfach mal ;-) Hallo ftp, es mag kompliziert sein, aber ich habe es verstanden. Und für diejenigen, die es nicht verstanden haben, erläutere ich das mal an einem Beispiel. Angenommen man hat jetzt 100 Aktien zu 20 Euro am 27. Dezember 2007, also am Ende letzten Jahres) gekauft und diese liegen im Depot 1. Nun kauft man am 3.1.2009 nochmal 100 Aktien zu 25 Euro. Dabei gibt es nun zwei Möglichkeiten; entweder man legt diese weiteren 100 Stück auch in Depot 1 oder man legt sie in ein Depot 2. Somit sieht es wie folgt aus: 1. Fall) Alle 200 Aktien liegen im Depot 1, also sieht es am 3.1.2009 wie folgt aus: Depot 1: 200 Aktien im Wert von 5.000 Euro (Kurs am 3.1.2009 ja 25 Euro), gekauft zu 4.500 Euro (100 Stück im Jahr 2008 zu 20 Euro/Stück und 100 Stück zu 25 Euro/Stück). 2. Fall) 100 Aktien liegen im Depot 1, 100 Aktien liegen im Depot 2, also sieht es am 3.1.2009 wie folgt aus: Depot 1: 100 Aktien zu 20 Euro/Stück, Kaufwert also 2.000 Euro, aktueller Wert: 2.500 Euro Nun verkauft man 100 Aktien am 10.1.2009 zu 30 Euro. Im 1. Fall gilt die gesetzliche First In, First Out (FiFo) Regel und es werden nun die zuerst zum Kurs von 20 Euro gekauften Aktien (steuerfrei) verkauft. Steigt die Aktie nun bis August 2009 auf 35 Euro weiter und man verkauft den anderen Teil, so zahlt man Abgeltungssteuer auf die Gewinne, die eben angefallen sind als die Aktie von 25 Euro auf 35 Euro gestiegen ist, also auf 1.000 Euro. Also für den Anleger ungünstig! Im 2. Fall kann der Anleger jedoch zuerst (also bei 30 Euro) die Aktien aus Depot 2 verkaufen und zahlt somit nur die Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn von 25 Euro bis 30 Euro, also auf 500 Euro. Nun kann man im August 2009 dann die "alten" Aktien verkaufen und steuerfreie 1500 Euro Kursgewinn verbuchen, eben den Anstieg von 20 Euro bis 35 Euro. Dies funktioniert natürlich nur, wenn man Aktien (nach)gekauft hat, die danach weiter im Kurs steigen, aber das ist ja letzten Endes das Ziel der Aktienanlage... Ich hoffe, so kann man es verstehen... wie ftp sagte ist das nicht ganz leicht zu erklären! Ansonsten bedanke ich mich bei ftp für die Beantwortung meiner Frage im Hinblick auf Verlustrealisierungen. Es scheint also so zu sein, wie ich es vermutet habe und daher werde ich im Dezember wohl Verluste realisieren und kurz darauf wieder neu einsteigen (um "Abmelkungssteuer" zu verhindern)... Bloggi | Bloggi13 | |
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